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Soweit ich weiß muss du das bewilligen lassen. Da sich die Nutzung ändert, damit dann auch Berechnungsgrundlage für Kanal, Wasser und/oder sonstige Abgaben die aliquot zur Wohnfläche berechnet werden. Aber vielleicht meldet sich noch jemand der das bestätigt. |
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ja, sehe ich auch so. Du zahlst ja auch Abgaben an die Gemeinde welche durch die Quadratmeter bemessen werden. Die Garage ist dort ausgenommen, sobald du diese aber als beheizten Wohnraum nutzt musst das melden und einreichen. Ob eine Baubewilligung notwendig ist, oder das durch eine Bauanzeige erfüllt werden kann weiß ich leider auch nicht. Tendiere aber eher zu bewilligungspflichtig. |
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Danke, dann werde ich mal die Gemeinde befragen. Gibt es da irgendwelche Wörter und Sätze, die man eher nicht sagen sollte? Also als was sollte ich den Umbau offiziell bezeichnen? eher Home-Office? Werkstatt? Gästezimmer? Also um meine Chanchen zu erhöhen bzw. möglichst wenige Auflagen zu haben? |
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Ganz ehrlich, ich würd mit offenen Karten spielen und es als Büro / Gästezimmer betiteln. Spart dir späteren Ärger 😉 Wenn von den Abständen zur Grundgrenze nichts dagegenspricht dann sollte es nicht zu viel Gegenwind geben. Ist für die Gemeinde ja von Vorteil => höhere Abgaben von dir |
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Seh ich genauso wie @Muehl4tler, sag was es wird, das kann dir einiges ersparen. |
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Danke für die Einschätzungen, ich werde also einfach mal unverbindlich beim Bauamtsleiter anfragen. |
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