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[OÖ] Garage als Home-Office / Gästezimmer [OÖ]

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  •  Luky315
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
12.6. - 15.6.2025
6 Antworten | 4 Autoren 6
6
Ich habe eine Garage in einem Reihenhaus aus den 80ern, die aber zu klein für das moderne Familienauto ist (kein SUV, trotzdem zu klein). Die Garage ist ins Haus integriert, also nicht freistehend.
Da wir aber sowieso mehr Platz für ein kleines Büro (3x Homeoffice/Woche) und optional auch ein Doppelbett für Gäste brauchen, stellt sich die Frage, ob man rein rechtlich die Garage umbauen darf. Das Garagentor würde durch eine Fensterfront ersetzt werden, Beheizung mit einer Luft/Luft Wärmepumpe.
Ist das prinzipiell möglich? Hat wer Tipps? Danke schonmal!
 

  •  JoeSi
  •   Silber-Award
12.6.2025  (#1)
Soweit ich weiß muss du das bewilligen lassen. Da sich die Nutzung ändert, damit dann auch Berechnungsgrundlage für Kanal, Wasser und/oder sonstige Abgaben die aliquot zur Wohnfläche berechnet werden. 
Aber vielleicht meldet sich noch jemand der das bestätigt.
 


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
12.6.2025  (#2)

zitat..
JoeSi schrieb:

Soweit ich weiß muss du das bewilligen lassen. Da sich die Nutzung ändert, damit dann auch Berechnungsgrundlage für Kanal, Wasser und/oder sonstige Abgaben die aliquot zur Wohnfläche berechnet werden. 

Aber vielleicht meldet sich noch jemand der das bestätigt.

ja, sehe ich auch so. 
Du zahlst ja auch Abgaben an die Gemeinde welche durch die Quadratmeter bemessen werden. 
Die Garage ist dort ausgenommen, sobald du diese aber als beheizten Wohnraum nutzt musst das melden und einreichen. 
Ob eine Baubewilligung notwendig ist, oder das durch eine Bauanzeige erfüllt werden kann weiß ich leider auch nicht. 
Tendiere aber eher zu bewilligungspflichtig. 


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  •  Luky315
13.6.2025  (#3)
Danke, dann werde ich mal die Gemeinde befragen. Gibt es da irgendwelche Wörter und Sätze, die man eher nicht sagen sollte? Also als was sollte ich den Umbau offiziell bezeichnen? eher Home-Office? Werkstatt? Gästezimmer? Also um meine Chanchen zu erhöhen bzw. möglichst wenige Auflagen zu haben?

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
13.6.2025  (#4)
Ganz ehrlich, ich würd mit offenen Karten spielen und es als Büro / Gästezimmer betiteln. 

Spart dir späteren Ärger 😉
Wenn von den Abständen zur Grundgrenze nichts dagegenspricht dann sollte es nicht zu viel Gegenwind geben. 
Ist für die Gemeinde ja von Vorteil => höhere Abgaben von dir 

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  •  juergen_dgr
  •   Silber-Award
13.6.2025  (#5)
Seh ich genauso wie @­Muehl4tler, sag was es wird, das kann dir einiges ersparen.

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  •  Luky315
15.6.2025  (#6)
Danke für die Einschätzungen, ich werde also einfach mal unverbindlich beim Bauamtsleiter anfragen.

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