« Photovoltaik / PV  |

Batterieraum ab 100kWh Akku - Entscheidungsgrundlage ?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
 1  2 
  •  Gawan
  •   Gold-Award
20.5. - 18.6.2025
24 Antworten | 10 Autoren 24
24
Hallo zusammen,

als Entscheidungsgrundlage ob ein Batterieraum nötig ist oder nicht gibt es diese OIB-RL 2 aus 2023.
Die gilt aber nur für Akkus bis 100kWh.


_aktuell/20250520237225.jpg

Weiß jemand wie das ab 100kWh und aufwärts geregelt ist ?
Ist da ein Batterieraum zwingend erforderlich ? Und was sind Anforderungen an so einen Batterieraum ?
Gilt ein gemauerter Brandschutzabschnitt mit Brandschutztüre ?
Ein Metallcontainer ?

lG
Gawan

  •  mjaho
  •   Silber-Award
18.6.2025  (#21)

zitat..
Alf73 schrieb:

Batterrieraum erforderlich
bei LFP-Batterie keine Be- und Entlüftung ins Freie erforderlich

... aber unabhängig davon z.B. auf Aufstellbedingungen des Herstellers achten (Mindestabstände in Bezug auf gute Belüftung zur Wärmeableitung), Vermeiden von Zündquellen in unmittelbarer Nähe ratsam


eine Be- und Entlüftung vom Batterieraum (mit zB. Brandschutzklappen) ist trotzdem notwendig oder?

Hat schon jemand einen Batterieraum realisiert?


1
  •  tempo85
  •   Bronze-Award
18.6.2025  (#22)

zitat..
mjaho schrieb: eine Be- und Entlüftung vom Batterieraum (mit zB. Brandschutzklappen) ist trotzdem notwendig oder?

Hat schon jemand einen Batterieraum realisiert?

Ich habe am Wochenende mit jemanden gesprochen (Verwandtschaft) der alles mögliche macht in den Bereich (auch Schulungen und so) und er hat bestätigt. Ein Batterieraum braucht nicht bei allen Batterietypen eine Be und Entlüftung und dies kommt vor allem wegen den Leuten die alte Staplerbatterien (Bleiakkus) im Keller als Speicher nutzen, da sich Knallgas bildet und dies weggelüftet gehört.

Um es kurz zu sagen LFP nein (auch LTO nein), Beiakku ja.

Das ist auch eine gute Nachricht für mich da ich derzeit 75kWh habe und noch Platz für 4x15kWh hätte. Und ich habe gleich einen extra Raum mit Brandschutztüren gemacht, WR und alles andere befindet sich im Nebenraum. Und sollte so als Batterieraum gelten.


1
  •  mjaho
  •   Silber-Award
18.6.2025  (#23)

zitat..
tempo85 schrieb:

──────..
mjaho schrieb: eine Be- und Entlüftung vom Batterieraum (mit zB. Brandschutzklappen) ist trotzdem notwendig oder?

Hat schon jemand einen Batterieraum realisiert?

───────────────

Ich habe am Wochenende mit jemanden gesprochen (Verwandtschaft) der alles mögliche macht in den Bereich (auch Schulungen und so) und er hat bestätigt. Ein Batterieraum braucht nicht bei allen Batterietypen eine Be und Entlüftung und dies kommt vor allem wegen den Leuten die alte Staplerbatterien (Bleiakkus) im Keller als Speicher nutzen, da sich Knallgas bildet und dies weggelüftet gehört.

Um es kurz zu sagen LFP nein (auch LTO nein), Beiakku ja.

Das ist auch eine gute Nachricht für mich da ich derzeit 75kWh habe und noch Platz für 4x15kWh hätte. Und ich habe gleich einen extra Raum mit Brandschutztüren gemacht, WR und alles andere befindet sich im Nebenraum. Und sollte so als Batterieraum gelten.

Hat das schon jemand verifiziert?

Ich frag deswegen so blöd, weil hier (https://www.pv-magazine.de/2023/10/27/ursache-fuer-die-explosion-des-30-kilowattstunden-batteriespeichers-wird-wohl-ungeklaert-bleiben/) wurden angeblich auch LFP Batterien verwendet.

Ich hätte ebenfalls einen Batterieraum ca. 2m3 wo ich gerne 96kWh realisieren möchte und ich nun unsicher bin zwecks Be- und Entlüftung. 


1
  •  tempo85
  •   Bronze-Award
18.6.2025  (#24)

zitat..
mjaho schrieb:
Ich hätte ebenfalls einen Batterieraum ca. 2m3 wo ich gerne 96kWh realisieren möchte und ich nun unsicher bin zwecks Be- und Entlüftung.

Bei unter 100kWh braucht es keinen Batterieraum.


1
 1  2 


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Blitzschutz BKW