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Hypothek / Finanzierung in der Rente

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  •  JackSparrow
29.4. - 30.4.2025
11 Antworten | 3 Autoren 11
11
Liebe Alle

Unser Plan ist, in 7 - 10 Jahren von der Schweiz nach Österreich zurückzukehren (Stmk. / Ktn.).

Wir haben in der Schweiz eine Immobilie. Unsere noch laienhafte Idee ist, 3. Säule und wahrscheinlich auch einen Teil der 2. Säule wegen der niedrigen Steuern auf Kapitalauszahlungen noch in der Schweiz auszahlen zu lassen und damit die CH-Hypothek zu tilgen. Dann Immobilie verkaufen und den Ertrag mit nach AT AT [Außentemperatur] nehmen. 

Dann möchten wir uns in AT AT [Außentemperatur] wieder eine Immobilie kaufen. Auch wenn wir die vermutlich (fast) bar auszahlen könnten, gefällt uns die Art, wie Immobilien in der Schweiz finanziert werden. Wir haben keine Erben und müssen niemanden etwas hinterlassen.

In der Schweiz müssen Immobilien-Hypotheken lediglich auf 67% getilgt werden, der Rest kann, wenn die Tragbarkeit gegeben ist, ewig als Last auf der Immobilie bleiben. Bei momentan 1 bis 1,5% Zinsen, die man auch noch in der Steuererklärung geltend machen kann, natürlich interessant.

 Wäre eine Hypothek nach Schweizer Art in Österreich überhaupt möglich (Alter dann etwa 58-62)? 
- Etwa 50 % des Immobilienwertes/Kaufpreises als Hypothek
- Endfällig, nur die Zinsen Zahlen, dies für's restliche Leben
- Wenn es "uns mal nicht mehr gibt", erbt irgendjemand die Immobilie samt der Hypothek

Ist diese Konstellation in AT AT [Außentemperatur] überhaupt interessant oder dann besser gleich mieten? Mit CH-Rente muss man in AT AT [Außentemperatur] eine Einkommensteuererklärung machen. Reduzieren Schuldzinsen die Steuern (in CH ist das der Fall)?

Herzliche Grüsse
Jack

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.4.2025  (#1)

zitat..
JackSparrow schrieb: Wäre eine Hypothek nach Schweizer Art in Österreich überhaupt möglich (Alter dann etwa 58-62)?

ich kenne zwar keine rechtliche Regelung, die dem widerspricht, jedoch aber auch keine heimische Bank, die so etwas bewilligen würde.

zitat..
JackSparrow schrieb: Endfällig, nur die Zinsen Zahlen, dies für's restliche Leben

endfällig habe ich nur im gewerblichen Bereich begleitet - und das auch nur für vielleicht maximal 5 Jahre (Zwischenfinanzierungen für den privaten Wohnfinanzierungsbereich natürlich ausgeschlossen - da reden wir aber von maximal 2 Jahren)

Endfällige Finanzierungen mit "klassischen" Hypothekarkreditlaufzeiten (20Y+) sind zwar ebenfalls nicht verboten, jedoch kenne ich auch hier kein Institut, das so etwas bewilligt.

zitat..
JackSparrow schrieb: Wenn es "uns mal nicht mehr gibt", erbt irgendjemand die Immobilie samt der Hypothek

wer eure Immobilie mal erben soll, liegt in eurer Hand.


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  •  speeeedcat
30.4.2025  (#2)
Spontan fällt mir dazu der Generationenkredit ein: dabei bezahlt der Kreditnehmer nur die laufenden Zinsen bei späterer Tilgung des Kredits, nämlich wenn die nächste Generation übernimmt. Laufzeit könnte da bis zu 100 Jahre ausmachen.

Aber die HYPO NÖ bietet ein Modell unter bestimmten Voraussetzungen an, das vielleicht passen könnte:
https://www.hyponoe.at/private/immokredit-60plus
Der Kredit wird auf unbestimmte Laufzeit abgeschlossen.

Von der Steuer sind in Österreich Kreditverbindlichkeiten nicht absetzbar.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.4.2025  (#3)

zitat..
speeeedcat schrieb: Spontan fällt mir dazu der Generationenkredit ein: dabei bezahlt der Kreditnehmer nur die laufenden Zinsen bei späterer Tilgung des Kredits, nämlich wenn die nächste Generation übernimmt. Laufzeit könnte da bis zu 100 Jahre ausmachen.

ja, nur setzt der konkrete HYPO NÖ Kredit darauf auf, dass man bereits lastenfreier Eigentümer der Liegenschaft ist. Dann können bis zu 50% des Verkehrswertes (max. 400.000) finanziert werden. Die hypothekarische Eintragung erfolgt mit 130% der Finanzierungssumme.

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  •  JackSparrow
30.4.2025  (#4)

zitat..
LiConsult schrieb:

──────..
speeeedcat schrieb: Spontan fällt mir dazu der Generationenkredit ein: dabei bezahlt der Kreditnehmer nur die laufenden Zinsen bei späterer Tilgung des Kredits, nämlich wenn die nächste Generation übernimmt. Laufzeit könnte da bis zu 100 Jahre ausmachen.
───────────────

ja, nur setzt der konkrete HYPO NÖ Kredit darauf auf, dass man bereits lastenfreier Eigentümer der Liegenschaft ist. Dann können bis zu 50% des Verkehrswertes (max. 400.000) finanziert werden. Die hypothekarische Eintragung erfolgt mit 130% der Finanzierungssumme.

Das geht wirklich zumindest ungefähr in die Richtung, die ich suche. Wenn das Geld als Anzahlung vorhanden ist, spricht ja auch nichts dagegen, die Liegenschaft zuerst lastenfrei zu kaufen und dann dieses Modell zu wählen.


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  •  JackSparrow
30.4.2025  (#5)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Spontan fällt mir dazu der Generationenkredit ein: dabei bezahlt der Kreditnehmer nur die laufenden Zinsen bei späterer Tilgung des Kredits, 

Eigentlich ist das nach Schweizer Modell kein Generationenkredit. Die Laufzeiten können individuell abgeschlossen werden, 2 Jahre ... 3 ... 4 ... 5  meisten bis max. 10, habe aber auch schon Angebote mit 20 oder 25 Jahren gesehen. Je länger die Laufzeit, desto höher der Zinssatz. Und auch gefährlicher, denn die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man da früher raus will ist meist mind. der noch ausstehende Zins für die ganze Laufzeit fällig.

In der CH spricht man bei einer Hypothek eben auch nicht von einem Kredit. Die Hypothek geht mehr auf die Liegenschaft als auf die Person und kann auch auf einen Käufer übertragen werden, wenn die Bank mitspielt.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.4.2025  (#6)

zitat..
JackSparrow schrieb: Wenn das Geld als Anzahlung vorhanden ist, spricht ja auch nichts dagegen, die Liegenschaft zuerst lastenfrei zu kaufen und dann dieses Modell zu wählen.

wenn die Mittel zum Erwerb vorhanden sind, dann wäre das ein gangbarer Weg.
Ähnliche Modelle findest du hier: https://www.hypo.at/de/kredit-finanzierung/sorgenfreikredit.html bzw. https://www.hypovbg.at/kredite-finanzierungen/wohnbaufinanzierung/hypo-lebenswert-kredit

zitat..
JackSparrow schrieb: Die Hypothek geht mehr auf die Liegenschaft als auf die Person und kann auch auf einen Käufer übertragen werden, wenn die Bank mitspielt.

das ist mit dem heimischen Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz definitiv anders. Hier liegt das Hauptaugenmerk auf der vollständigen Rückzahlung des Kredites für die erworbene Immobilie.
Die dargestellten Modelle der Umkehrhypothek setzen wie erwähnt die bereits lastenfreie Liegenschaft voraus.


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  •  speeeedcat
30.4.2025  (#7)

zitat..
JackSparrow schrieb: Eigentlich ist das nach Schweizer Modell kein Generationenkredit. Die Laufzeiten können individuell abgeschlossen werden, 2 Jahre ... 3 ... 4 ... 5  meisten bis max. 10, habe aber auch schon Angebote mit 20 oder 25 Jahren gesehen. Je länger die Laufzeit, desto höher der Zinssatz. Und auch gefährlicher, denn die Vorfälligkeitsentschädigung, wenn man da früher raus will ist meist mind. der noch ausstehende Zins für die ganze Laufzeit fällig.

Ja, das denke ich mir, dass das nicht 1:1 vergleichbar ist.
Ich kenne die CH-Hypothekenmodelle nicht, aber die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung ist natürlich eine Hausnummer. Da bist du in Österreich mit max. 1% der Kreditsumme gedeckelt.


zitat..
JackSparrow schrieb: Das geht wirklich zumindest ungefähr in die Richtung, die ich suche. Wenn das Geld als Anzahlung vorhanden ist, spricht ja auch nichts dagegen, die Liegenschaft zuerst lastenfrei zu kaufen und dann dieses Modell zu wählen.

Dann hast du jetzt mal ungefähr eine Richtung und die Hypo könnte ein möglicher Kreditgeber für euch sein.👍




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  •  JackSparrow
30.4.2025  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Ja, das denke ich mir, dass das nicht 1:1 vergleichbar ist.
Ich kenne die CH-Hypothekenmodelle nicht, aber die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung ist natürlich eine Hausnummer. Da bist du in Österreich mit max. 1% der Kreditsumme gedeckelt.

Das Steuermodell in AT AT [Außentemperatur] macht die Rückzahlung natürlich interessanter. In der CH kommt auf mein normales Einkommen ein fiktiver Betrag, der sich an den möglichen Mieteinnahmen meiner selbstbewohnten Immobilie richtet (Eigenmietwert). Dann kann ich alle Schuldzinsen und werterhaltenden Sanierungen (sogar die neue Waschmaschine) vom Einkommen abziehen. Daher schaut man natürlich, dass man die Schulden nie zurückzahlt. Selbstredend, dass die Banken überhaupt nicht interessiert daran sind, dass dieses Modell geändert wird.


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  •  JackSparrow
30.4.2025  (#9)
Vielen Dank an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben. Das reicht mir fürs erste auch mal für meine Planungen und Ideen. Es wird auch noch einige Zeit ins Land ziehen.
Herzliche Grüsse
Jack

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  •  speeeedcat
30.4.2025  (#10)

zitat..
JackSparrow schrieb: Das Steuermodell in AT AT [Außentemperatur] macht die Rückzahlung natürlich interessanter. In der CH kommt auf mein normales Einkommen ein fiktiver Betrag, der sich an den möglichen Mieteinnahmen meiner selbstbewohnten Immobilie richtet (Eigenmietwert). Dann kann ich alle Schuldzinsen und werterhaltenden Sanierungen (sogar die neue Waschmaschine) vom Einkommen abziehen. Daher schaut man natürlich, dass man die Schulden nie zurückzahlt. Selbstredend, dass die Banken überhaupt nicht interessiert daran sind, dass dieses Modell geändert wird.

Irgendwie cooles Modell, das kenne/kannte ich so gar nicht. Dass dabei die Rückzahlung nicht im Vordergrund steht, ist damit klar.😊

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
30.4.2025  (#11)

zitat..
JackSparrow schrieb: Das Steuermodell in AT AT [Außentemperatur] macht die Rückzahlung natürlich interessanter.

ja klar, die Abschreibung macht das schon einiges aus

zitat..
JackSparrow schrieb: Eigenmietwert

zitat..
JackSparrow schrieb: Dann kann ich alle Schuldzinsen und werterhaltenden Sanierungen (sogar die neue Waschmaschine) vom Einkommen abziehen. Daher schaut man natürlich, dass man die Schulden nie zurückzahlt. Selbstredend, dass die Banken überhaupt nicht interessiert daran sind, dass dieses Modell geändert wird.

das ist mehr als verständlich.

... wobei sich beim Eigenmietwert ja eine Lösung abzeichnet, wie man liest ...




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