[NÖ] Kauf eines Hauses ohne Benützungsbewilligung [W]
24.1.
-26.1.2025
5 Antworten
5 Autoren
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Kritisch sind die Punkte, dass es keine Bewilligung gibt und das Haus irgendwo steht Woher kommen die 3 m tatsächlicher Abstand? Wenn du es selbst gemessen hast kannst es nämlich vergessen, wenn der Geometer dann kommt und sagt es sind 2,9 m hast Freude. Sofern wirklich am Kanal angeschlossen ist, sind die Themen mittlerweile obsolet Bzgl Dach, das sehe ich unkritisch, mit der Gemeinde reden, aber wenn die Abmessungen ident sind, was sollten sie auszusetzen haben Bzgl innen, wenn juckt es, ob Innentüren versetzt sind oder das WC woanders, ich kenne absolut niemanden der die Gemeinde informiert, wenn er innen mal eine Türe versetzt oder zB das Bad saniert und ein WC dazupackt Auch bzgl der Fensterflächen ist es faktisch egal, ich mein wem sollte es auffallen, du wirst die Fenster doch ohnehin tauschen müssen, wenn's dir ein Anliegen ist kannst es dann der Gemeinde melden Das wirklich kritische ist, wenn das Haus falsche Außenabmessungen hat und eben wie hier falsch platziert wurde, alles andere sind Lappalien, außer irgendwas gilt als Garage und wurde als Wohnraum gebaut, dann will die Gemeinde Abgaben |
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Ich könnte nicht ruhig schlafen wenn ich wüsste, dass meine Hütte nicht bewilligt ist. Wenn ein Nachbar, Passant oder sonstiger Wichtigkus bei der Behörde anzeigt, hast ein richtig dickes Problem. Worst Case: Abrissbescheid. |
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Feuerversicherung könnte auch Probleme machen falls ein Feuer ausbricht! |
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| Hallo altehuette, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Danke für eure Antworten und die verschiedenen Aspekte die Ihr ins Spiel gebracht habt. In erster Linie versuche ich aktuell die Kosten für den gesamten Prozess (Rechtssicherheit für das Haus zu erlangen) zusammenzutragen. Der Verkäufer macht es sich einfach und ist nicht Willens einen aktuellen Bestandsplan anzufertigen, da wir das Haus "ja eh sanieren und umbauen wollen und es deshalb ja unnötig wäre den Plan doppelt anzufertigen". Ich möchte also zumindest alle damit zusammenhängenden Aufwände abschätzen können um dementsprechend den Kaufpreis zu vermindern. Wie Lu1994 schon geschrieben hat, ist es wahrscheinlich wursch ob ich nun selbst den Abstand zur Grenze messe, denn eine Grenzvermessung wird unumgänglich sein. Wenn dann tatsächlich 2,9m heraus kommen sollte und das Haus nicht BO BO [Bauordnung/Baugesetz] konform und bewilligungsfähig ist, dann müsste doch der oben zitierte "Amnestie-Paragraf" §70, Abs. 6 NÖ BO ziehen, oder nicht? Evtl. hat da jemand Erfahrung im Niederösterreichischen Baurecht? Wenn es die Amnestie nicht gäbe, wäre ein Abstand <3m sicher ein KO Kriterium. |
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Nur rein interessehalber: welche sachlichen Gründe gibt es, sich dieses Thema freiwillig ans Bein zu binden? Ein paar Threads weiter unten geht es um ein ähnliches Thema (nachträgliche Genehmigung).... Andere Verkäufer:innen haben sicherlich auch schöne Häuser (inkl. aller erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen). |
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