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Das hab ich jetzt auf die Schnelle gefunden: https://www.oerak.at/buergerservice/rechtsgebiete/nachbarschaftsrecht/ "Seither kann sich der Grundeigentümer in besonders massiven Fällen gegen den „Entzug von Licht und Luft“ zur Wehr setzen." Das ist halt Auslegungssache. Wenn vor allem noch ein Garten zwischen den Fenstern und der PV Anlage auf dem Nachbargrund ist, dann wird sich ein massiver Fall gegen Entzug von Licht und Luft meiner Meinung nach ziemlich sicher nicht ausgehen. Wir sind hier nicht im Wilden Westen. |
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8 Ob 99/06a --> daher Einzelfallbetrachtung. Bei einer Hecke von 3-4m sehe ich da wenig Chancen auf Erfolg. Bei einem grossen Baum schon eher (z.B. der Klassiker von früher - eine 15m hohe Fichten"hecke"). MFG Ein Jurist |
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Wurd ja eh schon das Meiste und Wichtigste gesagt hierzu. Nicht bös nehmen aber etwas als "eigene Erfahrung" zu verkaufen, obwohl keiner der beteiligten Ahnung vom Gesetz hat und die einzige Expertise von der "gegnerischen Partei" kommt (Schwester), dann ist das halt schon fragwürdiges Halbwissen....Anwältin wofür? Hat die auch nur im Entferntesten etwas mit solchen "Streitigkeiten" zu tun? Auch wenn das Verhältnis gut ist, wieso wird dem einfach geglaubt und der Hut drauf g'haut? Ist ja nix persönliches aber nochmal: ist ja schön und gut sich zu informieren und sich best möglich vorbereiten zu wollen und hier hilft das Internet sicherlich bis zu einem gewissen Grad weiter. Aber ab einem gewissen Punkt muss man halt auch das Fachwissen eines renommierten Experten hinzuziehen, damit man sich eben nicht auf die halbseidenen Erfahrungen eines unbekannten, x-belibigen Forenusers verlassen muss |
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Hallo Miche, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Nachbar übertreibt mit PV-Anlage |
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man sieht wieder mal, wie sehr uns @Karl10 fehlt 15 |
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Die ist in diesem Gebiet im Einsatz von dem her denk ich mir da nichts. Weiters findet man einiges zu diesem thema, wenn man lust und zeit hat und es geht wesentlich einfacher das mit der Hecke durch zu drücken. 1. Glaub ich meinen Nachbarn, weil der genau so wie ich agiere. Wenn ich zu einen Nachbar gehen würde und sage dies oder jenes darf so nicht sein, habe ich genug in der Schublade, das es gar keine Diskussion mehr gibt. Sicherlich ist das bei uns in Österreich schwammig formuliert und da hilft dir der beste Experte nicht. |
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Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören mit Verkehrsunfällen sicherlich zu den häufigsten streitigen Verfahren und es gibt Fachleute für solche Fälle, die nennt man Anwälte. Hier mit irgendwelchen generellen Aussagen von Grundlagenseiten wie österreich.gv.at ein im Einzelnen sehr diffiziles Thema abhandeln, kann nur ins Auge gehen. Mein persönliches Empfinden, auch wenn es hier schon als "typisch österreichisch" abgetan wurde: Nichts, was mein Nachbar tut, kann mich so nerven wie ein zermürbender Nachbarschaftsstreit. Leider sehen das viele anders (schöner wäre noch, alle nähmen Rücksicht; nur definiert das halt auch jeder anders) und manche bewerfen sich dann in Fernsehsendungen mit irgendwelchen Rechtssätzen, die sie im Internet gefunden haben, weil der Anwalt ja sowieso inkompetent ist oder argumentieren mit irgendwelchen "Grundrechten". Wenn man den Weg beschreiten will, dann mit professioneller Hilfe/Einschätzung. |
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Was sagt denn die Gemeinde dazu? Die muss es ja wissen und sollte hier ganz klar Auskunft geben können! |
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Ohne jetzt auf das "hörensagen" von der Heckendiskussion einzugehen, ist das m.E. recht eindeutig: Lt. §7 KBO (mitteilungspflichtige Vorhaben) ist so eine freistehende PV Anlage nahe an der Grundgrenze nicht abgedeckt. d.h. das ist definitiv bewilligungspflichtig. Ich würde einfach schriftlich die Baubehörde/Bauamt/Bürgermeister informieren, dass am Nachbargrundstück eine bauliche Anlage (dazu zählt auch schon das Gerüst), die bewilligungspflichtig ist, errichtet wurde und um behördliche Maßnahmen ersuchen. Ansonsten würde ich auch gleich noch §8 KBO (Ortsbildschutz) ins Spiel bringen...die Begründung, dass eine hässliche 4 Meter hohe PV Konstruktion (die Unterseite, die ihr dann seht, ist definitiv hässlich mit dem ganzen Kabelzeugs) nahe an der Grundgrenze zu den Nachbargrundstücken ins Ortsbild und ortsüblich ist, wird spannend werden. |
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Oft weiß der Nachbar auch nicht, was rechtens ist und was nicht und darauf kann man ihn schon hinweisen bzw. muß man sich das nicht gefallen lassen, vor allem, wenns einem selbst stört. |
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Warum ist er eigentlich weg?! |
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Wohlverdienter ESH ESH [Energiesparhaus] Ruhestand. 1 |
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https://www.energiesparhaus.at/forum-verabschiedung/75840 1 |
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Jetzt ist aber mal genug mit den Orden die sollten im Nachhinein an Karl10 gehen, nicht an mich |
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