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Beschränkung auf 15 kva Netz NÖ

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  •  atma
  •   Gold-Award
28.7. - 10.8.2023
43 Antworten | 15 Autoren 43
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48
Hallo,

wir möchten eine Anlage mit 20 kva errichten, die Netz NÖ beschränkt uns aber auf 15 kva bei der Einspeisung.

Hattet ihr das Thema schon?
welche Möglichkeiten hab ich? 
Es geht hier um ein Neubaugebiet, der Trafo ist nicht weit und wurde erst getauscht, die Nachbarn haben defacto keine PV, Umspannwerk im Ort ebenfalls neu. technisch sehe ich hier keinen Grund für eine Beschränkung.

Wie schaut das aus, wenn ich jetzt den Vertrag mit 15 kva unterschreibe? kann ich dann um eine Erhöhung/Ausbau ansuchen? wie stehen da die Chancen?

Danke!

  •  ds50
  •   Gold-Award
1.8.2023  (#21)

zitat..
atma schrieb: Ihr schreibt immer von 15 kw... es sind 15 kva... somit ca 13,6 kw... das ist leider nochmal ein unterschied. ich nehm an, bei euch sind es auch kva?

Nö, bei mir nicht. Da steht nix drin von Cos(phi), somit hab ich das auf 1.


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  •  atma
  •   Gold-Award
1.8.2023  (#22)
Alles klar, danke 

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  •  hielvis
  •   Bronze-Award
1.8.2023  (#23)

zitat..
atma schrieb:

das haben wir schon durchgerechnet und bis auf die Einmalzahlungen sind die Kosten nicht um sooo viel höher. Man muss nur im ersten Jahr den Verbrauch entsprechend hochdrehen. Ist zwar a bissl idiotisch, aber von mir aus. 

Das kommt halt auf die Verbrauchsspitzen bzw die Bezugsmenge an, im Bezug auf Mehrkosten zur Pauschalierung hat man am Besten einerseits eine hohe Bezugsmenge aus dem Netz (da  Arbeitspreis etwas niedriger) aber gleichzeitig sehr niedrige Verbrauchsspitzen. Ersteres wird wegen der (>15kVA) PV am Dach eher nicht der Fall sein und zweiteres mit Wärmepumpe und vielleicht auch noch E-Auto und sonstigen Verbrauchern ohne weitere Maßnahmen eben auch nicht leicht erreichbar.

Zu unserem bzw generell den typischen Spitzen- und Verbrauchswerten im EFH habe ich leider noch keine Erfahrungswerte.

Als Rechenbeispiel bei 6kW Verbrauchsspitzen und 6000kWh Verbrauch aus dem Netz kommen ca € 105 Mehrkosten raus.
Bei 10kW bei gleichem Verbrauch schon ca € 250 Mehrkosten pro Jahr

Zum Thema kVA kenne ich mich zwar nicht aus, mein Fronius gen20 10.0 Plus hat im Datenblatt aber stehen
AC-Nennleistung (Pac,r)
Max. Ausgangsleistung (Pac max)
10 kW
10 kVA
somit kann das zumindest für unsere Zwecke hier -glaube ich- sehr wohl gleichwertig verwendet werden.

Warum sollte man den Verbrauch im ersten Jahr absichtlich hochdrehen?

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  •  atma
  •   Gold-Award
1.8.2023  (#24)
weil du sonst im 1. Jahr ab 15 KVA für alles ab 4 kw Spitzenverbrauch das Netzbereitstellungsentgelt nachzahlst. 
wenn du das 1x im Monat für 15 Minuten machst, sind das überschaubare Mehrkosten, du ersparst dir dann aber die Nachzahlung. 

Momentan haben wir Spitzenverbräuche von max 4kw ... ist alles schon sehr auf Effizienz ausgelegt. Das immer nur für wenige Minuten. 

https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Formulare-Strom/b410_systemnutzungstarife-strom_ab_2019-01-01.aspx

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  •  Solarbuddys
  •   Gold-Award
1.8.2023  (#25)

zitat..
atma schrieb:

Ihr schreibt immer von 15 kw... es sind 15 kva... somit ca 13,6 kw... das ist leider nochmal ein unterschied. ich nehm an, bei euch sind es auch kva? 
das doofe ist, dass ich nicht unter die 15 komm, weil ich ja durch die Ausrichtung am Dach sowieso mehr Module brauch. 

Es sind 15,00kW Wechselrichterleistung 
Ab 15,01kW Wechselrichterleistung = Leistungsgemessener Tarif, auch wenn der Wechselrichter Softwaretechnisch runtergderosselt sein würde <= 15,00kW 
 


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  •  streicher
  •   Gold-Award
1.8.2023  (#26)

zitat..
atma schrieb: wenn du das 1x im Monat für 15 Minuten machst, sind das überschaubare Mehrkosten, du ersparst dir dann aber die Nachzahlung. 

Du meinst die einmaligen Kosten die man pro kW nachkaufen muss.
Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst.

Man sollte sich also genau überlegen was besser ist bzw. mit welchen Verbräuchen man in der Zukunft rechnet.

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  •  Jean-Luc
1.8.2023  (#27)

zitat..
atma schrieb:

...da kann ich langsam allen Überschuss wenigstens an 3 Tagen in der Woche reinnuckeln lassen.

sehr schön... zauberte mir ein Lächeln aufs Gesicht und bekommt einen Orden! :)


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  •  taschentuch
1.8.2023  (#28)

zitat..
streicher schrieb:

──────
atma schrieb: wenn du das 1x im Monat für 15 Minuten machst, sind das überschaubare Mehrkosten, du ersparst dir dann aber die Nachzahlung. 
───────────────

Du meinst die einmaligen Kosten die man pro kW nachkaufen muss.
Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst.

Man sollte sich also genau überlegen was besser ist bzw. mit welchen Verbräuchen man in der Zukunft rechnet.

Das sind meiner Meinung nach zwei verschiedene Sachen: Das Netzbereitstellungsentgelt wird im ersten Jahr "ersessen", das kostet dann nichts. Da wird man sozusagen eingestuft, das gehört dann dir. Wenn du aber später mehr Leistung abrufst (z. B. im 4. Jahr), dann musst du die Leistung pro kW nachkaufen (und das ist richtig teuer).

Davon getrennt sind die jährlichen Beiträge, die zahlt man nur, wenn man sie braucht. @atma hat momentan max. 4 kW Bezug und muss daher weder die einmaligen noch die laufenden Kosten nachzahlen.
Das "Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst." gibts afaik nicht.


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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.8.2023  (#29)

zitat..
taschentuch schrieb: @atma hat momentan max. 4 kW Bezug und muss daher weder die einmaligen noch die laufenden Kosten nachzahlen.
Das "Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst." gibts afaik nicht.

Und du glaubst nicht, dass sich das dann wie folgt ändert (@atma hat 4kW):

Jetzt: 36€ p.a.
Leistungsmessung: 4 x 32,40€ p.a.

Und der 4er wird halt zukünftig ersetzt durch den Wert was sie als höchstes 15min Wert hat beim Bezug.

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  •  atma
  •   Gold-Award
2.8.2023  (#30)
ja klar... daher muss ich ja auch auch schauen, dass sich die wallbox mit dem (größeren) wechselrichter versteht, den überschuss lädt und ich dann keine großartigen spitzen hab - so wie jetzt eben auch. selbst wenn ich das auto über nacht anstecke müsst ich doch mit 6kw gut auskommen.
da die module bei uns ja richtung norden ausgerichtet sind, macht alles andre für uns noch weniger sinn. 

ich hätt halt gehofft, dass ich im sommer etwas mehr einspeisen darf und von diesem "guthaben" dann über den winter komm. muss halt wohl jetzt kreativer im verbrauch sein. 

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  •  taschentuch
2.8.2023  (#31)

zitat..
streicher schrieb:

──────
taschentuch schrieb: @atma hat momentan max. 4 kW Bezug und muss daher weder die einmaligen noch die laufenden Kosten nachzahlen.
Das "Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst." gibts afaik nicht.
───────────────

Und du glaubst nicht, dass sich das dann wie folgt ändert (@atma hat 4kW):

Jetzt: 36€ p.a.
Leistungsmessung: 4 x 32,40€ p.a.

Und der 4er wird halt zukünftig ersetzt durch den Wert was sie als höchstes 15min Wert hat beim Bezug.

Ja, so hab ich das auch verstanden. Aber man zahlt die 4 kW, die man auch braucht. Ich hab nicht verstanden, was du meinst mit "man zahlt etwas, was man nicht braucht"


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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.8.2023  (#32)

zitat..
taschentuch schrieb: Ich hab nicht verstanden, was du meinst mit "man zahlt etwas, was man nicht braucht"

Also ich habe das so nicht geschrieben, sondern so:


zitat..
streicher schrieb: Dafür zahlst aber die laufenden Kosten dafür dann auch jährlich, auch wenn du es nicht brauchst.

Und damit ist gemeint, wenn du da z.B. auf 8kW eingestuft wirst und dann später nur mehr max. 6kW brauchst, wirst du trotzdem 8kW p.a. zahlen müssen ?!?! p.a. also laufend (nehme ich zumindest an).




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  •  taschentuch
2.8.2023  (#33)

[ref]streicher:74270_2#753202[/re

zitat..
streicher schrieb: auf 8kW eingestuft wirst und dann später nur mehr max. 6kW brauchst, wirst du trotzdem 8kW p.a. zahlen müssen ?!?! p.a. also laufend (nehme ich zumindest an)

Ah, jetzt versteh ichs 😀
Das stimmt so nicht: Die Einstufung auf z. B. 8 kW erreichst du, indem du entweder im 1. Jahr im 15-min-Schnitt 8 kW Leistung beziehst (das kostet dann auch nichts) oder in einem darauffolgenden Jahr die Einstufung des 1. Jahres übertriffst: Du hast im 1. Jahr z. B. 6 kW 15-min-Mittelwert Leistung bezogen und bist daraufhin auf 6 kW eingestuft, erreichst aber im 2./3./4./... Jahr - z. B. durch Laden eines E-Autos - einen 15-min-Schnitt von 10 kW - die Differenz von 4 kW musst du dann als einmaliges Netzbereitstellungsentgelt zahlen. Du bist daraufhin auf 10 kW eingestuft, die "gehören" dann dir, da ist pro Jahr dann nur mehr die tatsächlich bezogene Leistung zu bezahlen: Das sind da die 32,40 pro kWh.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
2.8.2023  (#34)
Nix anderes habe ich geschrieben und damit stimmt das auch was ich geschrieben habe.

In deinem Beispiel musst du dann eben jährlich 10x 32,4 zahlen auch wenn du vielleicht gar nicht auf 10kWh in einem 15min Intervall kommst in den nachfolgenden Jahren.
Daher sollte man sich auch überlegen was man da im ersten Jahr absichtlich erzeugt (auch wenn man sich die Einmalkosten spart hat man die laufenden pro Jahr).

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  •  hielvis
  •   Bronze-Award
3.8.2023  (#35)

zitat..
streicher schrieb:

Nix anderes habe ich geschrieben und damit stimmt das auch was ich geschrieben habe.

In deinem Beispiel musst du dann eben jährlich 10x 32,4 zahlen auch wenn du vielleicht gar nicht auf 10kWh in einem 15min Intervall kommst in den nachfolgenden Jahren.
Daher sollte man sich auch überlegen was man da im ersten Jahr absichtlich erzeugt (auch wenn man sich die Einmalkosten spart hat man die laufenden pro Jahr).

Das h ist bei euren Einheiten zuviel imo, da gehts um Spitzenlast in kW, die kWh Abrechnung ist dann die im Centbereich, die leistungsgemessen ja sogar noch etwas günstiger wird ;)

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  •  streicher
  •   Gold-Award
3.8.2023  (#36)
Ja, sorry stimmt natürlich.

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  •  taschentuch
3.8.2023  (#37)

zitat..
streicher schrieb:

Nix anderes habe ich geschrieben und damit stimmt das auch was ich geschrieben habe.

In deinem Beispiel musst du dann eben jährlich 10x 32,4 zahlen auch wenn du vielleicht gar nicht auf 10kWh in einem 15min Intervall kommst in den nachfolgenden Jahren.
Daher sollte man sich auch überlegen was man da im ersten Jahr absichtlich erzeugt (auch wenn man sich die Einmalkosten spart hat man die laufenden pro Jahr).

Ich glaube nicht. Die 10 x 32,40 zahlst du nur dann, wenn du in dem entsprechenden Jahr auch wirklich 10 kW im 15-min-Schnitt verbraucht hast. Ich hätte das so verstanden, dass man eben mal eingestuft wird (bzw. nachkaufen muss), und dann die kW-Preise pro Jahr nur nach tatsächlichem Verbrauch zahlt. Man kann also auf 12 kW eingestuft sein (weil man eben im 1. Jahr 12 kW Durchschitt hatte), braucht man aber in einem darauffolgenden Jahr im Schnitt nur 6 kW, zahlt man 6 x 32,40 (im 1. Jahr zahlt mans natürlich schon, Einstufung auf 10 kW bedeutet: 10 kW "ersessen", aber dafür auch 10 x 32,40. Wenn man absolut sicher ist, niemals mehr als 10 kW zu brauchen, kann man sich natürlich auch auf weniger einstufen lassen).
Hab ich da einen Denkfehler?

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  •  atma
  •   Gold-Award
3.8.2023  (#38)
Ich hab das auch so verstanden.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
10.8.2023  (#39)
Ist das Thema Leistungsmessung eigentlich im Moment nur bei NetzNÖ oder auch schon bei anderen EVUs angekommen?

Ich denke die Chancen das die NetzNÖ mal alle Kunden bzw. zumindest die Neukunden auf Leistungsmessung umgestellt stehen wohl auch ganz gut. Egal ob mit oder ohne PV.

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  •  taschentuch
10.8.2023  (#40)
Auf der Seite der e-control gibt es ein PDF von einem Gesetzesentwurf, der besagt, dass die Leistungsmessung scheinbar irgendwann für alle Netzteil Nehmer österreichweit kommen wird

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  •  TomF79
  •   Bronze-Award
10.8.2023  (#41)

zitat..
taschentuch schrieb:

Auf der Seite der e-control gibt es ein PDF von einem Gesetzesentwurf, der besagt, dass die Leistungsmessung scheinbar irgendwann für alle Netzteil Nehmer österreichweit kommen wird

War zu erwarten


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