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Einzug ohne Fertigstellungsangeige

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  •  jserova
14.3. - 12.4.2023
25 Antworten | 14 Autoren 25
25
Hallo, unser Haus (NÖ)!ist fast fertig und wir würde gerne Ende des Monats einziehen wollen, haben aber noch nicht ein Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde eingebracht. Ist das ein Problem?! Kennt sich da wer aus?!
müssen halt schon in Wien aus unserer Wohnung ausziehen. Haben keine Wahl.

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#1)
Wenn ein Versicherungsfall eintritt kann es ein Problem sein.

Was fehlt denn noch für die Fertigstellungsanzeige?
Geländer, Elektroattest vorhanden? Ist eigentlich das Wichtigste... alles andere kann man argumentieren idR.

Anmelden kannst dich ohne Fertigstellungsanzeige auch nicht, also theoretisch Verstoß gegens Meldegesetz.

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  •  jserova
14.3.2023  (#2)
Ja genau das fehlt, Elektrozeugnis & Geländer außen

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#3)
Kann man dann wirklich nicht offiziell empfehlen. Geht sich das nicht mehr aus?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#4)
Wie lange wird es vermutlich noch dauern, bis Ihr das Elektrozeugnis und das Geländer habt? Liegt alles andere wirklich schon vollständig vor? Wenn es nur um wenige Wochen geht, sollte es keine Tragödie sein - aber es ist halt auf Euer eigenes Risiko. Wesentlich ist auch, ob Ihr Euren Wohnsitz dort anmelden könnt, denn das ist meines Wissens auch nötig, damit Ihr Mülltonnen bekommt, die Abfuhr kommt etc. Meiner Meinung nach ist das Anmelden des Wohnsitzes heikler, weil es für die Gemeinde auch um die Gebühreneinnahmen für Kanal, Wasser, Müll etc. geht. 

Bei uns (ebenfalls NÖ) sind zwischen Einzug und Fertigstellungsanzeige einige Monate vergangen. Die Meldung des Hauptwohnsitzes war trotzdem kein Problem - vielleicht war das aber auch ein Versehen? Eine Teilfertigstellungsmeldung könnte auch eine Option sein.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#5)
Für das Meldegesetz ist es völlig egal, ob du eine Fertigstellung hast und ob Geländer und das E-Attest fehlen. Die Meldebehörde MUSS dich anmelden. 
Anders sieht es baubehördlich aus. Solange das Gebäude noch nicht fertiggestellt ist, ist es eine Baustelle und darf nicht benutzt werden. Die Baubehörde hat dir somit die Benutzung des Gebäudes zu untersagen. Bei Nichteinhaltung wäre das eine Verwaltungsübertretung (theoretisch). Wenn jetzt die Fertigstellung in Sichtweite ist, wird man mit der Behörde sprechen können, dass man die notwendigen Unterlagen in den nächsten Wochen bringt und dann wird es vermutlich keine Probleme geben...
Wie schon richtig angemerkt, kann dieser Umstand bei einem Versicherungsfall zu einem Problem führen...

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  •  Blabla
  •   Silber-Award
14.3.2023  (#6)
Den Gemeinden wird vom Land immer mehr auf die Finger geklopft. Früher war es überhaupt kein Problem sind zu melden ohne Fertigstellungsanzeige. Heute geht das nicht mehr und es ist somit ein Risiko einzuziehen. Mich wundert das Vorposting, bei uns hat die Gemeinde gesagt sie dürfen nicht mehr melden ohne Fertigstellung. War aber vielleicht eine Falschinfo. 
Wir haben Hauptwohnsitz bei den Nachbarn (Schwiegereltern) angemeldet und zusätzliche Mülltonnen bestellt. So haben wir die ersten Monate ohne Meldung verbracht, das ist aber natürlich ein Risiko

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  •  Sparfratz
  •   Silber-Award
14.3.2023  (#7)
Sind vor Fertigstellungsanzeige eingezogen und haben ganz normal Hauptwohnsitz gemeldet. Gab da keinerlei Probleme mit der Gemeinde und warn ja auch für beides beim selben Gemeinde Beamten. 

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  •  momada
  •   Bronze-Award
14.3.2023  (#8)
Ich denke auch, dass das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden gehandhabt wird. Wir sind ohne Fertigstellung eingezogen und haben uns problemlos angemeldet (Ende 2020) Die  Fertigstellung wurde ca. 5 Monate später gemacht.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#9)
@jserova 
Da wurden viele Halbwahrheiten und Spekulationen gepostet.
Aber sieh mal meine Beiträge hier: https://www.energiesparhaus.at/forum-fertigstellung-gemeinde/55532_2

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  •  PV2023
14.3.2023  (#10)
Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, was wann mindestens gemacht sein muss, damit man einziehen kann.
Ich gehöre selber zu jenen, die um einiges später die Fertigstellungsmeldung gemacht haben. 
Habe auch meinen Versicherer gefragt, was bei einem Schadensfall passieren würde.... war alles kein Problem.
Wie gesagt fragen, manche Gemeinden nehmens nach Punkt und Komma, bei anderen ist´s nicht so schlimm.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#11)
Das verlangt unsere Gemeinde in Kärnten:

2023/20230314209760.png


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.3.2023  (#12)

zitat..
PV2023 schrieb: Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, was wann mindestens gemacht sein muss, damit man einziehen kann.

Naja, ob das ein guter Tipp ist??
Wenn jemand ohne Fertigstellungsanzeige einzieht, weiß die Baubehörde oft gar nichts davon bzw. muss es ja nicht unbedingt wissen. Nach dem Motto: "Was ich nicht weiß....." passiert seitens der Baubehörde oft mal gar nichts.
Nächste Variante: die Baubehörde schaut ganz bewußt nicht hin. Man muss ja nicht alles sehen bzw. wissen.
Da kann sich die Baubehörde also immer ein reines Gewissen schönreden, warum sie nicht einschreitet.
Und jetzt kommst du, und fragst ganz konkret und direkt, ob sie dir was machen lassen, was gesetzlich ganz klar nicht erlaubt ist? Das haben sie nicht gern, so direkt einen Gesetzesbruch zu erlauben bzw. zu begehen.

@Gemeinderat 
Hier gehts um NÖ. Für NÖ passt einiges von deinem Kärtner Beispiel aber nicht!

Zu den unterschiedlichen Erfahrungsberichten kann ich mich nur wiederholen: Nicht alles, was Baubehörden I. Instanz entscheiden/erlauben/vorschreiben ist auch gesetzlich gedeckt.....

Und zur konkreten Fragestellung

zitat..
jserova schrieb: haben aber noch nicht ein Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde eingebracht. Ist das ein Problem?!

Es ist gem. Bauordnung ein strafbarer Tatbestand. Dass da die Baubehörde aber wirklich so genau hinschaut und tatsächlich gleich ein Strafverfahren einleitet, ist - aus der Praxis gesprochen - eher unwahrscheinlich und nur in besonders gelagerten Einzelfällen zu erwarten.




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  •  Mrjack
  •   Bronze-Award
14.3.2023  (#13)
Hier im südlichen Niederösterreich gibts in meiner Gemeinde sehr sehr viele Leute mit 5 Jahren + wohnhaft im Haus ohne Fertigstellungsmeldung. Da ist ja dann auch die Kanalmündungsabgabe fällig und die will jeder hinauszögern :D

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  •  PV2023
15.3.2023  (#14)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
PV2023 schrieb: Ich würde bei der Gemeinde nachfragen, was wann mindestens gemacht sein muss, damit man einziehen kann.
───────────────

Naja, ob das ein guter Tipp ist??
Wenn jemand ohne Fertigstellungsanzeige einzieht, weiß die Baubehörde oft gar nichts davon bzw. muss es ja nicht unbedingt wissen. Nach dem Motto: "Was ich nicht weiß....." passiert seitens der Baubehörde oft mal gar nichts.
Nächste Variante: die Baubehörde schaut ganz bewußt nicht hin. Man muss ja nicht alles sehen bzw. wissen.
Da kann sich die Baubehörde also immer ein reines Gewissen schönreden, warum sie nicht einschreitet.
Und jetzt kommst du, und fragst ganz konkret und direkt, ob sie dir was machen lassen, was gesetzlich ganz klar nicht erlaubt ist? Das haben sie nicht gern, so direkt einen Gesetzesbruch zu erlauben bzw. zu begehen.

@Gemeinderat 
Hier gehts um NÖ. Für NÖ passt einiges von deinem Kärtner Beispiel aber nicht!

Zu den unterschiedlichen Erfahrungsberichten kann ich mich nur wiederholen: Nicht alles, was Baubehörden I. Instanz entscheiden/erlauben/vorschreiben ist auch gesetzlich gedeckt.....

Und zur konkreten Fragestellung

──────
jserova schrieb: haben aber noch nicht ein Fertigstellungsanzeige bei der Gemeinde eingebracht. Ist das ein Problem?!
───────────────

Es ist gem. Bauordnung ein strafbarer Tatbestand. Dass da die Baubehörde aber wirklich so genau hinschaut und tatsächlich gleich ein Strafverfahren einleitet, ist - aus der Praxis gesprochen - eher unwahrscheinlich und nur in besonders gelagerten Einzelfällen zu erwarten.

Wenn ich mich an einer neuen Adresse anmelde, und das muss ich sowieso, weiß die Gemeinde, dass es neue Einwohner gibt und was an dieser Adresse passiert der nicht passiert ist. Kommt auf die Größe der Gemeinde an. Meine Erfahrung dazu: Es Ist oft besser die Flucht nach Vorne anzutreten als geheim und mit schlechtem Gewissen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.3.2023  (#15)

zitat..
PV2023 schrieb: Es Ist oft besser die Flucht nach Vorne anzutreten

Wie vielen hier ist schon folgendes passiert??

Gang zur Gemeinde und dort folgende Frage gestellt:
" Darf ich ohne Fertigstellungsanzeige einziehen?"
Und folgende Antwort bekommen:
"Ja, darfst du" oder
"Ja, kein Problem" oder
"Ja, bringt die Fertigstellungsanzeige halt möglichst bald"


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  •  jserova
16.3.2023  (#16)
Ja @Karl10, das ist die richtige Vorgehensweise auf jeden Fall. Nur wir hätten Bedenken, dass wenn man fragt, wüllt man evtl in der trockenen Kake rum und die fängt an zu stinken. (Bildlich gesprochen ;o)) Was wenn das Bauamt nein sagt!? Dann bleiben wir ohne Dach. 


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  •  PV2023
16.3.2023  (#17)
Dan hat immer noch die Möglichkeit eine vorläufige Fertigstellung zu machen und die fehlenden Unterlagen später nachreichen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.3.2023  (#18)

zitat..
PV2023 schrieb: [ref]PV2023:71732#725738[/ref]vorläufige Fertigstellung

NEIN, sowas gibts nicht!!

zitat..
jserova schrieb: das ist die richtige Vorgehensweise auf jeden Fall.

Was ist die richtige Vorgangsweise? Mein Post sollte aufzeigen, dass es Unfug ist, hin zu gehen und zu fragen. War ironisch gemeint......


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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
17.3.2023  (#19)

zitat..
Karl10 schrieb: Was ist die richtige Vorgangsweise? Mein Post sollte aufzeigen, dass es Unfug ist, hin zu gehen und zu fragen. War ironisch gemeint......

Glaub auch, dass der TE da was falsch verstanden hat. 😉

@jserova: Bis Ende des Monats ist ja noch Zeit, die fehlenden Unterlagen beizubringen. Gibt es baulich noch einen Grund, der eine Benutzung untersagen würde?


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  •  PV2023
17.3.2023  (#20)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
PV2023 schrieb: vorläufige Fertigstellung
───────────────

NEIN, sowas gibts nicht!!

──────
jserova schrieb: das ist die richtige Vorgehensweise auf jeden Fall.
───────────────

Was ist die richtige Vorgangsweise? Mein Post sollte aufzeigen, dass es Unfug ist, hin zu gehen und zu fragen. War ironisch gemeint......

Meine Formulierung war die falsche, sehe ich ein. Es git keine vorläufigen Fertigstellungen, aber sehr wohl die Teilfertigstellung mit der Möglichkeit die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.3.2023  (#21)

zitat..
PV2023 schrieb: aber sehr wohl die Teilfertigstellung mit der Möglichkeit die noch fehlenden Unterlagen nachzureichen.

NEIN! Auch das gibt es nicht! Oder hast du es wieder anders gemeint als geschrieben?

"Teilfertigstellung" und "Nachreichung von fehlenden Unterlagen" haben absolut nichts miteinader zu tun!
Und: In der Bauordnung steht ausdrücklich:
"Ist die Fertigstellungsanzeige nicht vollständig, gilt sie als nicht erstattet".
D.h. mit anderen Worten: solange was fehlt, ist das so zusehen, wie wenn eine Fertigstellungsanzeige überhaupt nicht abgegeben worden wäre. 


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