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Zusammenfassende Steuerfrage PV-Anlage, OEMAG

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  •  taschentuch
18.1. - 20.1.2023
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo, liebe Community...
sorry, das wurde schon mal behandelt, aber ganz blick' ich noch nicht durch:
Wir wohnen in NÖ (daher Netz-NÖ), speisen bei der OEMAG ein, im Frühjahr 2023 wird die PV-Anlage von 9,7 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] auf insgesamt etwa 19 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erweitert. Den schon vorhandenen Teil der PV habe ich beauftragt, bezahlt und bekomme die OEMAG-Einspeisung auf mein Gehaltskonto. Wenn meine Frau jetzt die Erweiterung bezahlt und ich bei der OEMAG das "Rechtsnachfolger"-Formular abschicke, dass wir beide die Rechtsnachfolger für die Einspeisung sind (statt mir alleine) - dann müssten wir beide doch beim Steuerausgleich unter der Grenze liegen und die Einkünfte sind für uns beide nicht relevant, oder? Hab ich das richtig verstanden?
Vielen, vielen Dank für Eure Infos emoji

  •  streicher
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#1)
Also die Anlage muss Mal <= 25kWp sein.
Wenn sie auf euch beide läuft habt ihr 2x12500kWh steuerfrei pro Jahr.

Das ist unabhänig vom Bundesland und hat auch nichts mit der ÖMAG zu tun.

Die Frage ist nur ob ihr vielleicht noch mehr rausholen wollt? Vorsteuer zurück und solche Sachen.

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  •  taschentuch
19.1.2023  (#2)
Erstmals vielen Dank für die Bestätigung, @streicher!
Mehr rausholen? - da kenn ich mich leider garnicht aus, ich weiß nicht mal, was eine "Vorsteuer" ist emoji

Wenn wir die beiden Anlagenteile zu zweit getrennt bezahlt haben, beide als Rechtsnachfolger gelten und wir die gesamte Einspeisevergütung auf ein gemeinsames Konto bekommen würden - gilt das dann eh als "... auf euch beide läuft"? Oder muss man da noch irgendwas machen? Der Elektriker weiß da leider auch nicht Bescheid... danke schon mal für die Aufklärung emoji

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  •  streicher
  •   Gold-Award
19.1.2023  (#3)

zitat..
taschentuch schrieb: Wenn wir die beiden Anlagenteile zu zweit getrennt bezahlt haben, beide als Rechtsnachfolger gelten und wir die gesamte Einspeisevergütung auf ein gemeinsames Konto bekommen würden - gilt das dann eh als "... auf euch beide läuft"? Oder muss man da noch irgendwas machen? Der Elektriker weiß da leider auch nicht Bescheid... danke schon mal für die Aufklärung

Du musst das nur dem Finanzamt irgendwie glaubhaft machen, z.B.:

- Geldeingang auf gemeinsames Konto
- GesbR wo ihr beide drinnen seit (ist aber wohl schon etwas übertrieben)

Wenn die ÖMAG bzw. wohin ihr euren Strom verkauft, euch beide führt genügt eventuell auch.

Wie gesagt, dem Finanzamt muss man das glaubhaft machen. Kann sein das es da schon genügt wenn ihr im gleichen Haushalt wohnt und verheiratet bzw. als Partnerschaft eingetragen seit.




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  •  taschentuch
19.1.2023  (#4)
Alles klar, ich werd einfach mal beim Finanzamt anrufen und mich erkundigen - danke vielmals!

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  •  Toni69
20.1.2023  (#5)
@taschentuch
Gib mal Bescheid, was die Dir gesagt haben!

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