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Ersatzpflanzungen - Wiener Baumachutzgesetz

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  •  alv123
14.12. - 20.12.2022
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo,

Wir 2 Grundstückseigentümer (Doppelhaus) haben unerfreuliche Briefe vom Magistrat erhalten. Grund: vom Bauträger hätten 2 Ersatzbäume angepflanzt werden müssen. Wir wussten davon überhaupt nichts! Es stehen keine Bäume am Grundstück.
Binnen Strafe sollen wir jetzt innerhalb von 2 Wochen vorgeschriebene Bäume pflanzen. Die Stellen im ursprünglichen Bescheid sind tlw bereits verbaut bzw. total ungünstig (werfen Schatten). Auch sind die vorgeschriebenen Bäume ungünstig (eine Sorte erreicht 20m Höhe!).

Was können wir da jetzt tun?

Die Bäume sind im Verhältnis 1 : 1 nachzupflanzen, wenn ich das richtig verstanden habe. Welches Alter bzw Höhe müssen diese Bäume haben? Die gerodeten waren anscheinend ganz schön alt und hoch.

Und was hat es mit der Ersatzabgabe von rd 1000€ auf sich? Kann man sich damit der Verpflichtung entschlagen, einen Baum bei sich im Garten nachzupflanzen?

  •  mycastle
  •   Gold-Award
15.12.2022  (#1)
Wann habt ihr vom Bauträger gekauft? Ich bin der Meinung ihr habt "lastenfrei" ohne weiterer Belastungen gekauft, der Bauträger muß euch darüber informieren...
Wie heißt der Bauträger? G... oder H...
Wende dich an eine Baumschule, die beraten dich, ich hatte mir Säulenhainbuchen und Kugelahorn ausgesucht,

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  •  alv123
15.12.2022  (#2)
Vor ein paar Monaten, Übergabe hat gerade eben stattgefunden. Er hat es "vergessen" und außerdem, "was haben Sie denn gegen Bäume?"... 😖
Nein, Firma fängt mit S an. 

Naja, jetzt geht es erstmal um Schadensbegrenzung. Um die Ersatzpflanzung scheint man ja nicht rum zu kommen. Die Ersatzabgabe scheint ja eher dafür gedacht zu sein, wenn die MA42 der Meinung ist, dass kein Ersatz gepflanzt werden kann - technisch gesehen.

Ich tendiere zur Kugelsteppenkirsche, die scheint pflegeleicht zu sein und nicht zu groß. Natürlich bleibt die Frage der Wurzel, ob die Schäden anrichten können und welchen Aufwand die Pflege ausmacht... Ich hoffe nur, dass der Magistrat mit sich reden lässt was die Standorte angeht. Denn direkt beim Lichteinfall der Sonne möchte ich es auch nicht haben.

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  •  PhilippG
16.12.2022  (#3)
Ich würde auch mit dem Magistrat reden (MA42 oder MA 37). Bei mir waren die wirklich sehr nett (kommt halt immer auf den Bezirk/Sachbearbeiter an).

Ich würde aber auch den Bauträger ersuchen mit dem Magistrat in Kontakt zu treten um die Situation zu schildern.

Um die Ersatzpflanzung/Ausgleichsabgabe kommt man nicht herum.

Aber: man kann um Fristverlängerung ansuchen und ich denke, dass man sicherlich auch über den Ort der Neupflanzungen bzw deren Art nochmal reden kann. Ob sie euch im Nachhinein erlauben anstatt der Neupflanzungen eine Ausgleichsabgabe zu leisten würde mich auch interessieren.

Viel Glück!

P.S. Wenn die alten Bäume sehr gross waren und ihr die nur 1:1 nachpflanzen müsst, dann habt ihr eh schon grosses Glück :)

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  •  mycastle
  •   Gold-Award
20.12.2022  (#4)
Geh zu erst zu den Baumschulen, die 2 Tullner kennen sich gut aus, oder Blumen Regina, und lass Dich beraten. Was ist Dir wichtig? Willst du bereits früh im Jahr Schatten oder erst später, ich will frühes Laubabwerfen, weil ich bald Ruhe von der Gartenarbeit haben will, deshalb wurde es ein Kugelahorn. Spendet nach 7 Jahren etwas Schatten...Also im Süd/Westen hilft Dir ein Baum sogar vor der Mittagshitze. Mir hat in der Saison ein Besuch bei Garten Tulln für die Auswahl geholfen, muß halt jetzt warten.
Aber ein Vergessen vom Bauträger geht gar nicht, er muß die Bäume zahlen! Weil er hätte es Dir sagen MÜSSEN! Unter 180  Euro mit Einpflanzen kommt er da je Baum nicht davon.

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