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Getrennte Abrechnung PV / Speicher

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  •  Romanista
6.12.2022
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Habe jetzt folgendes Problem: 
PV ist seit September in Betrieb. Speicher bis zum Ablauf der 6-Monatsfrist nicht lieferbar, daher Ansuchen um Verlängerung für den Speicher. Bei der ÖMAG angefragt, ob das eh kein Problem ist, wenn ich jetzt die Endabrechnung für die PV mache und für den Speicher erst einige Monate später.
Dazu bekam ich jetzt folgende Antwort:
Erst nach Erfassen beider Endabrechnungen, PV und Speicher, kann die Endabrechnung erfasst werden. Davor kann auch keine Förderung ausbezahlt werden.

Kann mir das wer erklären, was die da meinen ??? Erfassung der Endabrechnung nach Erfassung der Endabrechnung???
Danke für Eure Übersetzungshilfe 😉

  •  gkra
6.12.2022  (#1)
Erst wenn alle Dokumente für alle beiden Anträge eingereicht wurden wird ausbezahlt. Falls du nur die PV Förderung ohne Speicherförderung ausbezahlt haben willst musst du den Antrag für die Speicherförderung stornieren. Dafür gibt es dann aber keine Förderung mehr. Falls der Speicher nicht innerhalb der Frist lieferbar und installierbar ist dementsprechendes Schreiben vom Händler an die Ömag übermitteln mit der Bitte um Fristverlängerung.

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  •  Romanista
6.12.2022  (#2)
DANKE
heisst das, ich muss sowohl für die PV-Anlage (obwohl schon fertig) als auch den Speicher um Verlängerung ansuchen, weil ich die PV-Endabrechnung nicht "alleine" einreichen darf?
Oder beinhaltet die Verlängerung für den Speicher "automatisch" die Verlängerung für die PV?

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  •  gkra
6.12.2022  (#3)
Du reichst alle Dokumente der PV ein. Die hast du ja jetzt schon fertig und dann suchst du um Fristverlängerung des Speicherantrags an mit dem Schreiben des Händlers.

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