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Küche: Gerät vom KV zu günstig verkauft.

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  •  hauslbauer123
11.5. - 30.5.2022
46 Antworten | 22 Autoren 46
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Hallo an alle!

Wir haben vor nen guten Monat einen Kaufvertrag für eine Küche inkl. Geräten und Montage unterschrieben. 
Als Kochfeld haben wir uns für ein bestimmtes Kochfeld entschieden. Im Kaufvertrag hat der Verkäufer auch das richtige Kochfeld mit Namen so eingetragen. Alles mit Fixpreis auf die gesamte Küche.
Nun ruft er uns an und meint er hätte einen fehler gemacht und uns das Kochfeld zu günstig verkauft. Lösungsfindung per Telefon bisher sehr schlecht und Verkäuferseits sehr uneinsichtig. Im Grunde sollen wir schlechtere Geräte nehmen oder die Differenz zahlen. Ich sehe nicht ganz ein das wir uns bei dem Termin einig waren das es sich um das richtige handelt und nur weil er einen Fehler begeht muss ich Tausende € nachzahlen oder auf andere günstigere/schlechtere Geräte wechseln
Was ist eure vorgehnsweise in diesem Fall?

Vielen Dank im vorraus.

  •  hauslbauer123
12.5.2022  (#21)
@SelbstGebaut  Ja von Fenster kann ich auch gerade ein lied singen 😂
Seine Angebote waren halt deutlich schlechter als die 2940 und unser Angebot hätte perfekt für alle gepassst aber das ging er nicht ein. Da er selbst der Chef ist hilft uns das nicht weiter.

@coisarica Einbau von beigestellten Geräten verlangt er extra...

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
12.5.2022  (#22)

zitat..
hauslbauer123 schrieb: @coisarica Einbau von beigestellten Geräten verlangt er extra...

🤣 wie dreist kann man in der situation sein?
und am ende kommt er wahrscheinlich noch mit mehrkosten wegen der änderungen nach auftrag.

in diesem fall würde ich eher auf dem vertrag beharren und mal dem konsumentenschutz sprechen.


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  •  hauslbauer123
12.5.2022  (#23)
Kurzes Update falls es jemanden interesiert:

Habe mit dem Konsumentenschutz das ganze besprochen.
Dadurch das er uns am Kaufvertrag einen Fixpreis und Preisgarantie fixiert hat, hat er keine andere wahl als uns die Küche so zu liefern wie am Kaufvertrag vereinbart ist. 
Irrtum kann er dank des Fixpreis, Preisgarantie und der genauen bezeichnung nicht anfechten.

@coisarica Genau das habe ich gerade gemacht 😉

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
12.5.2022  (#24)
Hast dem Konsumentenschutz den vollständigen KV gezeigt? 

Ich befürchte immer noch, dass er eine andere Klausel hat mit der er raus kommen könnte. 

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  •  hauslbauer123
12.5.2022  (#25)
Gezeigt nicht, aber vorgelesen 😂


2022/20220512711983.png
Er hat die Fixpreis und Preisgarantie sogar unterschrieben.
Habe seine Unterschrift entfernt damit es keiner erkennen kann.

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  •  Christi4n
  •   Bronze-Award
12.5.2022  (#26)

zitat..
hauslbauer123 schrieb:

@coisarica Einbau von beigestellten Geräten verlangt er extra...

Bei uns waren das 100€/Gerät, also gleich wie bei euch, wobei es bei uns auch für den Bora gegolten hat. Hat sich bei uns richtig ausgezahlt.
Solltet ihr euch so nicht einigen können wäre das für euch vlt. dennoch interessant.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
12.5.2022  (#27)

zitat..
hauslbauer123 schrieb:

@coisarica Einbau von beigestellten Geräten verlangt er extra...

Ich würde den Herren darauf hinweisen, dass es ja auch sein Fehler ist. Wenn er den Einbau nicht schluckt.....


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  •  RocketManfred
12.5.2022  (#28)
Ich denke, er wird jetzt einfach die Küche nicht liefern.... Glaube nicht, dass das ein vernünftiger Lösungsweg ist. Aber das ist nur meine Einschätzung ;) - Das Teil selber zu kaufen und von ihm einbauen zu lassen ist wohl tatsächlich der vernünftigste Weg.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.5.2022  (#29)
Der Bora Classic 2.0 besteht ja aus zumindest 2 Teilen (links und rechts und zusätzlich Dunstabzug).
Ich vermute mal sehr stark, dass er fälschlicherweise nur einen Teil angeboten hat und dann draufgekommen ist, dass auch der 2. Teil mitgeliefert werden sollte.

Ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass ihr mit dieser "Sturheit" ans Ziel kommen werdet.

Im Kaufvertrag steht drinnen 1 x Bora Classic 2.0, das wird er auch so liefern und würd auch mit dem preis so hinkommen.
Da steht aber nicht drinnen, dass es das Set ist und dass der Dunstabzug dabei ist....im Gegenteil, das Feld dafür ist leer.
Ihr solltet aber auch abklären, welches Classic 2.0 Flächeninduktionskochfeld das sein soll, da gibts ja auch 3 oder 4 verschiedene Varianten, sonst habts da den nächsten Schlamassl beinander.

Ich würde an eurer Stelle vorschlagen, dass ihr die Geräte selber besorgts (wenn ihr sie günstiger bekommt) und er halt aus Kulanz den 100er für den Einbau nachlassen soll.
Und wenn nicht, würd ich auf den 100er pfeifen.

Wenn das vor Gericht kommt, werdet ihr ziemlich sicher nicht recht bekommen, da er in seinen AGBs sicher irgendwo einen Passus mit dem Ausschluß von Irrtümern drinnen haben wird, was dieser Fall ja zweifelsohne ist.

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  •  Muecke
12.5.2022  (#30)

zitat..
gdfde schrieb:

Im Kaufvertrag steht drinnen 1 x Bora Classic 2.0, das wird er auch so liefern und würd auch mit dem preis so hinkommen.
Da steht aber nicht drinnen, dass es das Set ist und dass der Dunstabzug dabei ist....im Gegenteil, das Feld dafür ist leer.
Ihr solltet aber auch abklären, welches Classic 2.0 Flächeninduktionskochfeld das sein soll, da gibts ja auch 3 oder 4 verschiedene Varianten, sonst habts da den nächsten Schlamassl beinander.

Das ist echt ein wichtiger Hinweis den du dir zu Herzen nehmen solltest.

So wie es da steht könnte er dir 1x das Günstigste Bora Classic 2.0 Hyper Kochfeld ohne 2. Kochfeld, ohne DA und ohne Induktion liefern und ich denke da wird auch der Konsumentenschutz oder Anwalt nicht viel rütteln können.


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  •  Supapeda
  •   Silber-Award
13.5.2022  (#31)
Naja wenn die Arbeitsplatte den Ausschnitt für das komplette Kochfeld hat und nur ein Teil davon eingebaut wird, ist das nicht sehr glaubhaft.
Hoffe nur, dass er nicht so abgebrüht ist und die Arbeitsplatte kleiner ausschneiden lässt.
Wenn er so einem großen Fehler macht, muss er das halt schlucken und verdient einmal an einer Küche nichts. 
 


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#32)

zitat..
Supapeda schrieb: Naja wenn die Arbeitsplatte den Ausschnitt für das komplette Kochfeld hat und nur ein Teil davon eingebaut wird, ist das nicht sehr glaubhaft.

Schau, er hat einen Fehler gemacht, das ist ja unbestritten.
Er wird aber die paar Tausender sicher nicht aus eigener Tasche draufzahlen.


zitat..
Supapeda schrieb: Wenn er so einem großen Fehler macht, muss er das halt schlucken und verdient einmal an einer Küche nichts. 

Wird er nicht machen...
Entweder er liefert es so wie besprochen (also nur einen Teil) oder er lieferts gar nicht.
Steht ja auch so im unterschrieben Vertrag drinnen, dass die Liefertermine nach Möglichkeit eingehalten werden, aber nicht verbindlich sind emoji

Wenn er zb. einen Nuller vergißt und statt 30000 nur 3000 in den Auftrag reinschreibt, wirst du die Küche trotzdem nicht um 3000 bekommen...




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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
13.5.2022  (#33)
Würde mal vermuten, dass sich die Lieferzeit kurzfristig ein paar mal erheblich verlängern wird, falls auf den Vertrag so bestanden wird. ganz unerwartet, natürlich...

Aber vielleicht funktionierts ja doch. Viel Erfolg wünsch ich euch auf jeden Fall. Hoffe ihr findet eine zufriedenstellende Lösung für euch.

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  •  KM1988
  •   Bronze-Award
13.5.2022  (#34)
Warum hier soviele Leute den Küchenbauer, der offensichtlich auch noch sehr frech zu sein dürfte, verteidigen verstehe ich absolut nicht! 
Für den Kunden ist bei einem Pauschalpreis definitiv nicht ersichtlich wie die Preise der Einzelpositionen sind.

Manche schreiben hier selten belanglose Dinge von wegen 3.000 anstatt 30.000... Das trifft es doch hier nichtmal im Entferntesten. Der TE hat eine Küche für 30.000,-- Euro gekauft! Es gibt absolut keinen Grund für ihn anzunehmen, dass bei dieser Preiskategorie etwas vergessen wurde oder ähnliches. 

Natürlich muss man jetzt kein Arsch sein und das ausjudizieren. Allerdings den Bock hat hier ganz klar der Hersteller geschossen. Dieser hat nun die Aufgabe sich eine Lösung zu überlegen um diesen Mist auszubessern. Was nicht sein kann ist, dass der Kunde, der alles korrekt gemacht hat, nun deutlich schlechter gestellt wird.

Wäre er nicht komplett neben der Spur, würde er zusehen dass er irgendwo ein Vorführmodell oder ähnliches herbekommt, um dies einzubauen. Oder eventuell eine Kombi aus billigerem Vorführmodell eine Kategorie drunter plus etwas besserem Backofen oder ähnliches. Seine Möglichkeiten sind hier Vielfälltig und er soll sich nicht so, sorry, deppert anstellen. Daran dass ihr nicht Gesprächsbereit wärt scheint es ja nicht zu scheitern.
Verarschen lassen würde ich mich bei sowas jedenfalls nicht. Eventuell gab es damals ja ohnehin einen anderen Lieferanten der nur knapp zweitgereiht war, eventuell gerade wegen des Boras. Sollten nicht irgendwelche Leichen im Vertrag versteckt sein wird euch hier ein guter Anwalt sicher nicht mit leeren Händen dastehen lassen.

ps. solche Beispiele zeigen gut warum der Bausektor dringendst mal eine Korrektur benötigt. Kann mir nicht vorstellen dass so ein Gebaren die Firma über die nächste Kriese retten wird...

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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
13.5.2022  (#35)
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ein langer mühseliger Weg mit einigen Risiken 😉

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#36)

zitat..
KM1988 schrieb: Manche schreiben hier selten belanglose Dinge von wegen 3.000 anstatt 30.000... Das trifft es doch hier nichtmal im Entferntesten. Der TE hat eine Küche für 30.000,-- Euro gekauft! Es gibt absolut keinen Grund für ihn anzunehmen, dass bei dieser Preiskategorie etwas vergessen wurde oder ähnliches. 

Anscheinend meinst du mich, weil ich das geschrieben habe.
Wenn man sich ganz emotionslos die Fakten vom Kaufvertrag anschaut, steht da ja eindeutig, dass 1 Kochfeld von Bora 2.0 Classic dabei ist (https://www.energiesparhaus.at/forum-kueche-geraet-vom-kv-zu-guenstig-verkauft/67665_1#655041).

Da steht nicht, dass 2 davon (wie schon erwähnt, die genaue Typenbezeichnung fehlt auch) und auch zusätzlich noch ein Dunstabzug dabei ist.

Und genau auf das wird der Verkäufer in seiner Detailbestellung draufgekommen sein.

Ich verteidige nicht den Küchenbauer, aber da ist schlicht und einfach ein Irrtum passiert, der mit Sicherheit nicht vorsätzlich war.

zitat..
KM1988 schrieb: Sollten nicht irgendwelche Leichen im Vertrag versteckt sein wird euch hier ein guter Anwalt sicher nicht mit leeren Händen dastehen lassen.

Jo, sie werden eine Küche wie im Auftrag bestätigt, bekommen (mit einem Kochfeld).
Sie können ja auch vom Vertrag zurücktreten (mit den vereinbarten Konditionen) oder ewig auf die Lieferung warten...
Oder wenns dem Küchenbauer zu mühsam wird (sobald Anwalt usw. im Spiel sind), wird er vom Vertrag zurücktreten (und das ohne Schadenersatz).
Unterschrieben und akzeptiert haben den Kaufvertrag mit den tlw. schrägen Konditionen ja beide...



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  •  cc9966
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#37)

zitat..
gdfde schrieb: Da steht aber nicht drinnen, dass es das Set ist und dass der Dunstabzug dabei ist....im Gegenteil, das Feld dafür ist leer.

Da es sich nicht um einen Regie-Auftrag um Küchenteile, sondern um einen Gewerkauftrag für eine vollständige und montierte Küche handelt, ist diese Rechtsansicht faslch, wonach man nur einen unvollständigen nicht-funktionalen Dunstabzug liefern darf.. 

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#38)

zitat..
cc9966 schrieb: wonach man nur einen unvollständigen nicht-funktionalen Dunstabzug liefern darf.. 

Das hab ich nicht gesagt.
Ich hab gesagt, dass am Kaufvertrag kein Dunstabzug angeführt ist und nicht, dass ein unvollständiger, nicht funktionierender dabei ist.
Es ist auch keine Mikrowelle angeführt...es wird sich auch keiner erwarten, dass die jetzt auch inkludiert sind.
Aber ich glaube, wir verrennen uns da in etwas...bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt.




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  •  stefano
  •   Bronze-Award
14.5.2022  (#39)

zitat..
gdfde schrieb: Das hab ich nicht gesagt.
Ich hab gesagt, dass am Kaufvertrag kein Dunstabzug angeführt ist und nicht, dass ein unvollständiger, nicht funktionierender dabei ist.
Es ist auch keine Mikrowelle angeführt...es wird sich auch keiner erwarten, dass die jetzt auch inkludiert sind.
Aber ich glaube, wir verrennen uns da in etwas...bin gespannt, wie sich das weiterentwickelt.

Sry, aber diese Argumentation hätte vor Gericht sicherlich keine Chance. Das ist ganz klar eine Standard-Tabelle, die je nach Küchenausstattung ausgefüllt wird und einzelne Zeilen auch leer sein können.

Der Anbieter hat sich um 10 % verkalkuliert. Jeder weiß, das auf den Schränken eine ordentliche Marge draufgeschlagen wird. Der Anbieter macht wegen dem falschen Gerät sicherlich keine 10 % Minus...
Und in AGBs steht gerne etwas drinnen, was vor Gericht keine Gültigkeit hat.

Ich verstehe auch nicht, warum er den Kompromiss nicht angenommen hat...




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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.5.2022  (#40)

zitat..
stefano schrieb: Sry, aber diese Argumentation hätte vor Gericht sicherlich keine Chance. Das ist ganz klar eine Standard-Tabelle, die je nach Küchenausstattung ausgefüllt wird und einzelne Zeilen auch leer sein können.

Ja eh, hab ja nix anderes gesagt.
Aber wenn da zb. kein Dunstabzug angeführt ist, wird man sich nicht erwarten und vor Gericht durchsetzen können, dass man einen bekommt...


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  •  Muehl4tler
  •   Bronze-Award
15.5.2022  (#41)

zitat..
gdfde schrieb:

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stefano schrieb: Sry, aber diese Argumentation hätte vor Gericht sicherlich keine Chance. Das ist ganz klar eine Standard-Tabelle, die je nach Küchenausstattung ausgefüllt wird und einzelne Zeilen auch leer sein können.
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Ja eh, hab ja nix anderes gesagt.
Aber wenn da zb. kein Dunstabzug angeführt ist, wird man sich nicht erwarten und vor Gericht durchsetzen können, dass man einen bekommt...

Das dürfte eher kein Problem sein, Bora Classic 2.0 ist eindeutig mit Dunstabzug und auch unteilbar verbunden.




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