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EV als Firmenwagen - Laden daheim (lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn)

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  •  Seppl82
  •   Bronze-Award
27.4.2022 - 7.7.2023
53 Antworten | 16 Autoren 53
53
Hallo EV-Freunde,

ich bekomme vom Arbeitgeber seit einigen Jahren ein EV inkl. Privatnutzung zur Verfügung gestellt. Ich habe 2019 eine PV-Anlage errichtet, mittlerweile auf 19kWp erweitert und mir  letztes Jahr eine Ladestation gegönnt mit der ich die letzten Monate mein Auto laden konnte. Das hat für mich den Charme, dass ich über Nacht das Auto laden konnte oder am Wochenende per PV-Überschuss. Ausserdem haben wir im Büro heuer leider einen extrem verteuerten Strompreis (48 Cent....fragt nicht warum)...insofern eine Win-Win-Situation für AN und AG.
Die Ladungen konnte ich mittels der Wallbox-App dokumentieren und ich bekam die Stromkosten per Spesenabrechnung vergütet.
Neuerdings darf ich aber nicht mehr daheim laden, sondern muss irgendwo auswärts oder im Büro laden, sieher hier:
https://www.wko.at/service/steuern/update-kfz-sachbezug.html

Hat der Arbeitnehmer an seinem Wohnort eine private Ladestation errichtet und ersetzt der Arbeitgeber die Stromkosten für das Aufladen des arbeitgebereigenen Elektroautos, so ist dies lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und kein Auslagenersatz. Das gilt selbst dann, wenn ein Herausschälen aus der Gesamtstromrechnung (durch Vorhandenseins eines separaten Stromzählers) des Arbeitnehmers möglich wäre. Beim Arbeitnehmer können die Stromkosten, welche auf beruflich gefahrene Strecken entfallen, im Wege der Veranlagung als Werbungskosten berücksichtigt werden (Nachweis z.B. durch ein Fahrtenbuch). 

Wenn:
- extra Kosten durch Lohnverrechnung entstehen
- Arbeitgeber die Wallbox nicht zur Verfügung stellen darf
- Diesel bei der Tankstelle immer noch günstiger ist als das Laden im "Fremdnetz"
- jeder Mitarbeiter Unmengen an Ladekarten mitführen müsste, um Ladungen in "Fremdnetzen" zu vermeiden und diese Karten teilweise auch noch teuer sind
- Preisangaben auf der Homepage des eigenen Netzbetreibers für die Ladungen im Fremdnetz falsch sind
- Standzeiten entstehen, weil Ladungen daheim aus o. a. Gründen nicht mehr erwünscht sind
- Fahrtenbuch zu führen ist

Wie soll man sich ein berufliches EV in Österreich dann schönreden, unsere Firma war wirklich top motiviert umzusteiegen, aber scheinbar geht sich das noch nicht wirklich aus.
Lieber 1,5% Sachbezug als das Auto in der Freizeit mühsam zu laden, wenn man das auch gemütlich von zu Hause aus machen könnte....

Wie seht ihr das?

mfg
Seppl

  •  gdfde
  •   Gold-Award
6.5.2022  (#21)

zitat..
berhan schrieb: Wie wäre es mit AG lässt einen eigenen Stromzähler des Netzbetreibers beim AN setzen und abgerechnet wird über diesen.

Das würds ja nur noch viel komplizierter machen.

@bloom
Die Erkenntnisse oder Vwgh Urteile sind aus den 60ern bzw. 80er Jahren, da konnten die E-Autos logischerweise noch nicht berücksichtigt werden.

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  •  bloom
  •   Gold-Award
6.5.2022  (#22)

zitat..
gdfde schrieb:

Das würde auch bedeuten, dass der Mitarbeiter seine Tankrechnungen oder andere Verbrauchsmaterialien (wie zb. Scheibenputzmittel, Waschstraße, Öl usw.), die er vorstreckt, auch als steuerpflichtigen Arbeitslohn deklariert bekommt.

Das war/ist aber definitiv nicht der Fall.

Ich denke das ist genau der Teil wo man sagt, die Rechnung unter einem gewissen Betrag muss muss nicht auf den Empfänger ausgestellt sein und daher beide Augen zu und gut ist es. 

@berhan 
Das was definitiv funktionieren würde wäre eine Lösung über einen Anbieter wie Smatrics einen Ladepunkt bei dir zu haben den du dann mit einer Smartcard aktivierst. Hier würde dann die Abrechnung direkt über die Firma laufen und damit wäre alles OK. 

In Deutschland gibt es so einen Anbieter (https://www.envision-digital.de/en-DE/privat/strom) da zahlst deinen Hausstrom wie bisher und alles was über die WB geht an Envision. Erstellung der WB ist dann aber wieder Steuerpflichtig :) 


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#23)
Eine Lösung wäre evt. noch wenn der Strombezug bzw. auch die PV Anlage auf den Partner läuft, dass dies einfach 1x jährlich an die Firma weiter verrechnet wird.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
10.5.2022  (#24)
@Baumau

Das ändert nix dran.
Ich hab mit meiner Frau nochmal drüber gesprochen, in ihrer Firma (mittelständisches Unternehmen, das regelmässig sehr streng von externen neutralen Stellen geprüft wird) wird das anders gesehen und gehandhabt.
Sie berufen sich auf die Lohnsteuerrichtlinien, alles andere (wie zb. WKO Kommentare) ist irrelevant.

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
11.5.2022  (#25)

zitat..
atma schrieb:

wenn mans ganz ehrlich durchrechnet, dann muss man aber auch mitrechnen, dass durch den entfall des hinzurechnungsbetrags evtl weniger in eine pensionsvorsorge einbezahlt wird, dann noch die kosten für zuhause laden oder alternativ das auto ständig wo anders hin zu bringen (kostet zeit und eigentlich ein 2. auto, damit man das eine dort stehen und laden lassen kann, wenn nicht gerade eine ladestation ums eck ist)... das hält sich schon die waage. 

@Atma: der Sachbezug für ein Auto hat NICHTS mit der Pensionsvorsorge zu tun!
Dieser dient nur als Hinzurechnungsbetrag für die Lohnsteuerberechnung.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
11.5.2022  (#26)
@gdfde 
Wieso sollte es nichts ändern? Wenn es sich um ein arbeitgebereigenens Fahrzeug handelt und die Rechnung von einem Dritten (der Ehefrau/dem Ehegatten) an die Firma verrechnet wird. Ist dann im Prinzip das Gleiche wie eine Stromtankstelle und wäre meiner Ansicht nach ein Auslagenersatz.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
11.5.2022  (#27)

zitat..
Baumau schrieb: Ist dann im Prinzip das Gleiche wie eine Stromtankstelle und wäre meiner Ansicht nach ein Auslagenersatz.

Hier gehts ums Vorstrecken, wenn man die Erkenntnisse so interpretieren möchte, wie in einer der Vorposts schon geschrieben wurde.
Eigentlich müßte das auch für Spritrechnungen als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn gehandhabt werden, was kein Mensch macht...

Wie soll deine Ehefrau als Privatperson eine Rechnung an deine Firma ausstellen?
Das macht noch mehr Probleme auf bzw. wird sich das eine Firma in der Regel nicht antun.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
12.5.2022  (#28)
Die Fragestellung war, ob ich den Ersatz von Stromkosten fürs Laden daheim durch den Arbeitgeber versteuern lassen muss. Dies wurde durch Hr. Kurzböck erfragt und leider bejaht.

Nun stellt sich die Frage, ob man das rechtlich sicher umgehen kann. Meiner Meinung nach schon indem der Partner (wenn der Anschluss auf ihn läuft) die Stromkosten an die Firma verrechnet.

zitat..
gdfde schrieb: Wie soll deine Ehefrau als Privatperson eine Rechnung an deine Firma ausstellen?

Wieso sollte eine Privatperson keine Rechnungen/keinen Beleg an eine Firma ausstellen können? Steht das denn irgendwo geschrieben? Wenn ja, bin ich gespannt wo?
Ich habe schon öfters von Privatpersonen Gebrauchtgüter für meine Firma gekauft und mir einen Beleg ausstellen lassen, damit ich einen Nachweis der Kosten habe. Wird ja als Betriebsausgabe angesetzt

Man verkauft der Firma eine Dienstleistung/eine Ware und verrechnet es ordnungsgemäß mit einem Beleg. Die Buchhaltung bucht es ein und überweist es. Umsatzsteuer wird in den meisten Fällen eh keine verrechnet.

Also wo siehst du genau das Problem?


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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
12.5.2022  (#29)
Man kann es auch übertreiben ... mit einem eKFZ wird kein Sachbezug für die Versteuerung herangezogen - das Auto ist somit "gratis" für dich. Geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis für das du KEINE Lohnsteuer zahlst. Ist das noch nicht genug ...?
Bei uns in der Firma (mittelgroßer Konzern) ist es üblich, dass auch die Außendienstmitarbeiter für's Laden zu Hause nichts erhalten. Für's Laden an öffentlichen Säulen haben Sie Tankkarten von der Firma. 

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
12.5.2022  (#30)
@Bungi
das war nicht die Frage, was ist schon gerecht bzw. gesellschaftspolitisch richtig? Wo fängt man an und wo hört man auf?

Da gäbe es viel zu hinterfragen. Ich habe nur eine Lösung aufgezeigt, wie es meiner Meinung nach ginge. Ob das jetzt jemand macht oder nicht, obliegt eh jedem selbst.

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  •  Glenfiddich01
  •   Silber-Award
12.5.2022  (#31)
Interessant wirds dann, wenn man sein Firmen-E-Auto in der Firma oder an der Öffentlichkeit Tankstelle (für einen selbst gratis) lädt und am abend den Wagen zuhause ansteckt um die Energie im Akku ins Haus zurückspeist (sollte ja bald möglich sein....)... zB in den eigenen Speicher... 😆


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#32)

zitat..
Bungi schrieb: das Auto ist somit "gratis" für dich. Geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis für das du KEINE Lohnsteuer zahlst. Ist das noch nicht genug ...?

Um das gehts nicht, das Auto ist nicht "gratis", sondern Bestandteil des Gehalts.
Das Auto und die Kosten dafür sind in diesem Fall von der Firma zu tragen.

Das wäre das gleiche, wenn dir die Firma einen Drucker zur Verfügung stellt für zuhause und du das Druckerpapier oder die Toner selbst bezahlen mußt, nur weil der Drucker bei dir zuhause steht.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#33)

zitat..
Glenfiddich01 schrieb: Interessant wirds dann, wenn man sein Firmen-E-Auto in der Firma oder an der Öffentlichkeit Tankstelle (für einen selbst gratis) lädt und am abend den Wagen zuhause ansteckt um die Energie im Akku ins Haus zurückspeist (sollte ja bald möglich sein....).

Da wirds dann zukünftig von der Firma Richtlinien geben...eigentlich sollte das einem schon der Hausverstand sagen, dass das nicht ok ist.
Du richtest dir ja auch keine Mehrwertnummer ein und rufst sie dann von deinem Firmenhandy/telefon an und streifst dir Erlöse daraus ein...

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#34)
Erstens ist das rechtlich nicht so einfach mit dem Einspeisen. Auch Stichwort Strompreiswäsche. Andererseits untersagen viele Autohersteller die Verwendung der Traktionsbatterie als stationären Speicher. Ja einige wie Kia und Hyundai haben die V2L Funktion mit ihrem Schuko Typ 2 Adapter für bis zu 3,7 kW +/-. Aber eine Art einphasige Notstromlösung (und ggf nicht für alle Verbraucher - Stichwort sauberer Sinus...) ist noch lange kein Ersatzstrom (3phasig). 
Aber die Zukunft geht natürlich ins Thema Smart Grid, DC Wallbox, Bidirektionales Laden, Sektorenkopplungen etc


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#35)

zitat..
gdfde schrieb: Um das gehts nicht, das Auto ist nicht "gratis", sondern Bestandteil des Gehalts.
Das Auto und die Kosten dafür sind in diesem Fall von der Firma zu tragen.

Das ist schon richtig, die Frage ist nur, ob es noch gerechtfertigt ist, dass sowohl die motorbezogene Versicherungssteuer als auch der Sachbezug (inkl. LNK) wegfällt. Das müsste man mittlerweile schon hinterfragen und irgendwann wird man es anpassen müssen.

Generell wird es wohl eher so sein, dass Besserverdienende einen Firmenwagen, also auch einen elektrischen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und dass sich auch eher Besserverdienende ein E-Auto leisten können, hier fehlt eine soziale Komponente, um dies auszugleichen.

Bedenkt man also die dadurch enstehenden staatlichen Mindereinnahmen, stellt sich die Frage, ob es mit dem Geld nicht bessere/effektivere Möglichkeiten gibt, umwelttechnisch etwas zu bewegen. Wie überall, spielt leider viel Klientenpolitik mit.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#36)

zitat..
Baumau schrieb: Das müsste man mittlerweile schon hinterfragen und irgendwann wird man es anpassen müssen.

Die Sachbezugsbefreiung wird in den nächsten Jahren bei E-Autos sicher wegfallen, spätestens dann, wenn es mehr E-Autos als Verbrenner bei den Neuzulassungen geben wird...und das auch zu recht.

Die etwas unklare Situation (in einigen Firmen zumindest) mit dem zuhause laden würde dann aber weiterhin bestehen.

zitat..
Baumau schrieb: hier fehlt eine soziale Komponente, um dies auszugleichen.

Das führt ein wenig vom Thema hier weg.
Der Anreiz ist durch die Förderung gegeben, schon jetzt ist ein E-Auto billiger als ein vergleichbarer Verbrenner, wahrscheinlich auch ohne Förderung...die Diskussion hatten wir hier schon oft.
Die soziale Komponenten halte ich für einen falschen Ansatz...sollen Besserverdienende beim Autokauf "bestraft" werden.
Die Besserverdienenden tragen ohnehin mehr zum Sozialsystem bei als Leute, die weniger verdienen...auch das ist gut so.


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  •  Baumau
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#37)

zitat..
gdfde schrieb: Besserverdienende beim Autokauf "bestraft" werden.

Nicht bestraft, sondern nur mehr zahlen.

Wir haben die perverse Situation, dass man sich einen Porsche, Mercedes, Tesla Geländewagen kaufen kann, die wahrlich nicht ressourcenschonend hergestellt sind bzw. nicht wenig Ressourcen verbrauchen und dass bei denen viele Steuern nicht anfallen. Da kann auch immer nur eine Person drinnen sitzen.

Dann hast ne Arbeiter Familie, die mit nem alten VW Passat Kombi rumfährt und die Steuern auf'n Treibstoff und motorbezogene zahlt.

Das gehört in meinen Augen berücksichtigt.

Und ja, im Allgemeinen gilt: je mehr Geld man hat, desto mehr schadet man der Umwelt (Lebensstil).


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  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#38)

zitat..
Baumau schrieb: Nicht bestraft, sondern nur mehr zahlen.

Das ist das gleiche.

zitat..
Baumau schrieb: Und ja, im Allgemeinen gilt: je mehr Geld man hat, desto mehr schadet man der Umwelt (Lebensstil).

Es leben die Vorurteile und Verallgemeinerungen emoji
Ich sehe das anders, aber ist auch egal, weil´s jetzt echt offtopic ist und das sehr wahrscheinlich wieder ins politische abtaucht und das glücklicherweise in diesem Forum nicht erwünscht ist.

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  •  Gemeinderat
  •   Gold-Award
13.5.2022  (#39)
Aktuell sinds ja 2x 1000 Euro Förderung für Betriebe (jeweils Bundesanteil und Importeursanteil).

Macht das Kraut nicht fett, ist aber natürlich toll. 
Sachbezug ist es und die Vorsteuer - bzw. Aliquot bis zur doppelten Angemessenheitsgrenze (80k brutto). 

Ich sage aber auch bei mir ist der Bedarf 50:50 und im Zweifel würde ich dann bei Sachbezugsdarstellung eher das Auto privat kaufen oder leasen und fertig. 
Was halt günstiger kommt. 


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  •  cobrito
20.3.2023  (#40)
Zu dem Thema gibts übrigens ein Update: Seit Jänner ist sowohl die Refundierung der Ladekosten daheim steuerfrei wie auch die Installation einer Wallbox beim Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Siehe zB. https://firmenwagen.co.at/news/das-laden-von-elektro-firmenwagen-wird-steuerfrei/

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  •  moef
  •   Gold-Award
21.3.2023  (#41)
Für das Laden wird jedes Jahr ein Tarif (EUR/ kWh) festgelegt, der sachbezugsfrei ist. Für 2023 sind das 22,xx Cent

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