Abgabebescheid - Ergänzungsabgabe 2 Häuser [NÖ]
|
|
||
Zum Geschoß: Auch wenn sich das Obergeschoß nur über einen Teil der bebauten Fläche erstreckt, wird die gesamte bebaute Fläche mit der (max.) Geschoßzahl, die irgendwo am Gebäude vorhanden ist, vervielfältigt. Ist eindeutig ausjudiziert. Dein Zugang ist daher falsch und die Gemeinde hat richtig gerechnet. Zum Einheitssatz: Maßgeblich ist der Kanaltyp, an den du angeschlossen bist und es zählt die angeschlossene "Liegenschaft". Und von dieser Liegenschaft wird (zumindest teilweise auch) Regenwasser eingeleitet. Also kommt zurecht für die Liegenschaft der Einheitssatz für den Mischwasserkanal zur Anwendung. Nein. Aber es bleibt für die weitere Zukunft natürlich die gesamte bisherige Berechnungsfläche weiterhin aufrecht (für den Fall, dass wieder einmal etwas zugebaut wird). |
||
|
||
Aber die laufenden Kosten werden schon auf die aktuelle Fläche angepasst? |
||
|
||
Du meinst die Kanalbenützungsgebühr? Ja, die wird angepasst, wenn sich was ändert. |
||
|
||
|
||
Ja, meinte ich! Danke! |
||
|
||
Vielen dank @Karl10. Leider nicht die Antwort, die ich erhofft hatte. |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]