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Rauchfangkehrer Kehrgebüren

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  •  martl
15.1.2006 1
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Hallo zusammen. Folgende Frage: Kann der Rauchfangkehrer obwohl ich erst seit Ende Oktober bei ihm sozusagen gemeldet bin, noch nicht einmal kehren kam, und ich noch gar nicht eingezogen bin, Kehrgebühren verlangen??
habe einen Rechnung von 74 € für die Gebühren 2005 bekommen, dabei war nichts zu kehren, er war nicht mal hier!!!
Danke

  •  Puffi
15.1.2006  (#1)
Rauchfangkehrer Kehrgebüren - Hallo,
¶Am besten wäre, du informierst dich einmal bei der Arbeiterkammer, die für dein Bundesland zuständig ist. Habe selber ein Prob. mit meinem Kehrer. Die bei der Kammer können dir da sehr gut weiterhelfen. Anbei der Link zur AKNOE für die Rauchfangkehrerfibel 2005.
http://noe.arbeiterkammer.at/www-763-IP-2961.html
¶Gruss


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