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Am*zon: Bestellübersicht statt Rechnungen?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
8.1. - 11.1.2021
26 Antworten | 8 Autoren 26
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Zum Jahreswechsel muss ich mich leider dem lästigen Thema Buchhaltung widmen. Etwas, das mir an Am*zon gewaltig auf den Keks geht, woran sich aber auch auf Beschwerde bei Am*zon als auch Anfrage beim Konsumentenschutz und Weiterleitung an irgendeine europäische Verbraucherschutz-Wasweißich hin nichts geändert hat: Man bekommt dort überwiegend keine Papier-Rechnung mehr der Lieferung beigelegt.

Ich finde es immer wahnsinnig mühsam, zeitaufwändig und unübersichtlich, den Überblick über die Rechnungen zu behalten, alles zu finden (Papierrechung oder E-Mail oder Ausdruck aus der Am*zon-Bestellübersicht oder Extra-Anforderung) und auszudrucken. Hinzukommt die Durchmischung von persönlich, Haushalt und Beruf. 

Um das zu umgehen, würde ich am liebsten nur eine Bestellübersicht ausdrucken. Dazu würde ich sehr gerne wissen: Genügt diese ...
A) für die Vorlage beim Finanzamt bei einer Prüfung der Werbungskosten
B) um Garantieansprüche geltend machen zu können, wenn sich die Rechnung z. B. von einem Marketplace-Anbieter im Nachhinein mal nicht mehr anfordern ließe?

Und noch was: Weiß jemand eine Möglichkeit, wie man die Bestellübersicht als CSV o. dgl. exportieren kann? Ziel wäre die Aufteilung der Artikel in die oben genannten Kategorien.

  •  Bungi
  •   Bronze-Award
9.1.2021  (#1)
Hallo MissT, 
deine Frage zum Export in CSV Datei kann ich nicht beantworten bzw. befürchte ich, dass das technisch nicht möglich ist.

Wie wäre es, wenn du jede Rechnung nach Lieferung einfach als Download auf deinem Rechner speicherst, File entsprechend beschriftest, dass du es rasch identifizieren kannst um es bei Anfrage des Finananzamts dann griffbereit zu haben. Grundsätzlich musst du ja keine Rechnung beim Steuerausgleich mitliefern sondern diese nur auf Wunsch derer vorlegen.  - Ich mache das so bei Arztrechnungen, Medikamenten die ich bei der OEGK zur Rückerstattung digital einreiche und danach die Differenz bei meiner privaten Versicherung einfordere. Ist auch ein wenig org. Aufwand aber wenn du mal eine Systematik für dich gefunden hast und diese konsequent regelmässig anwendest, dann klappt das gut. 

Grundsätzlich finde ich die Auffindbarkeit von bestellten Waren bei Amazon schon gut, da du die Waren ja als Bilder groß abgebildet siehst. 

Zwecks Trennung von privatem und beruflichem würde ich über zwei Accounts bestellen. Das ist die einzige Idee, die ich habe.

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Hallo Bungi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
9.1.2021  (#2)
Du kannst bei Amazon unter "Meine Bestellungen" jederzeit eine echte Rechnung anfordern, eine Bestellübersicht wird zumindest dem Finanzamt eher nicht genügen, wobei ja die Steuer dort auch ausgewiesen wäre..

Muss man im Jahr 2021 wirklich noch Rechnungen ausdrucken?
Ich finde es absolut super, dass Amazon hier dieser  Papierverschwendung einhalt gebietet - auch wenn die es natürlich nicht aus Nachhaltigkeit machen.

Rechnungen, die z.B. für meine Arbeitnehmerveranlagung verwendet werden, speichere ich mir schön in einem Ordner, die Datei benannt nach Rechnungssteller und Datum. Gleichzeitig habe ich eine ganz einfache Excelliste, wo ich die Rechnungen gleich reinschreibe, die summiert mir dann gleich die Beträge auf. Wenn ich richtig motiviert bin, werde ich dieses Jahr in die Exceltabelle eine Spalte mit einem Dateilink zur Rechnung dazugeben. Eine Papierrechnung ist für mich umständlicher, weil ich die dann einscannen muss und dann nur als Bild verfügbar habe. In Windows 10 kann man auch Dateiinhalte durchsuchen! Wenn die Datei also tatsächlich Text enthält und nicht nur einen Scan, kann ich mit der Windows-Suche auch nach einem bestimmten Artikel suchen, wenn ich die Rechnung dazu nicht mehr weiß. 

Wie Bungi schon geschrieben hat, musst du die Rechnungen ja nicht gleich mitliefern, sondern nur aufbewahren und auf Nachfrage vorzeigen. Das geht mit digitalen Rechnungen sicher einfacher, als mit irgendwelchen Mappen. Vor allem weil du mit dem Finanzamt ja auch digital kommunizieren wirst - oder kopierst du dann alle Rechnungen und schickst die mit der Post?

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  •  MissT
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#3)
Wenn die Rechnungen alle als pdf-Dateien im Amazon-Kundenkonto aufscheinen würden und einfach herunterzuladen wären, wäre ich eh einverstanden. Oft besteht eine einzige Bestellung aber bereits aus mehreren Rechnungen, und ich muss jede Rechnung einzeln herunterladen. Und wenn nicht vorhanden, dann muss ich sie erst anfordern. Ich finde das elendiglich mühsam. Und wenn ich es nicht zeitnah mache, steigt die Gefahr, dass ich an die Rechnung nicht mehr herankomme, wenn ich sie fürs Finanzamt oder eine Reklamation benötige.

Ich sehe den Verkäufer in der Pflicht, dem Käufer eine Rechnung auszustellen. Es ist mMn nicht Aufgabe des Kunden, eine Rechnung erst extra anfordern zu müssen und erheblichen Mehraufwand auf sich nehmen zu müssen, um an seine Rechung zukommen. Für mich steht das auch in krassem Gegensatz zur geltenden Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.  

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
9.1.2021  (#4)

zitat..
MissT schrieb: Wenn die Rechnungen alle als pdf-Dateien im Amazon-Kundenkonto aufscheinen würden und einfach herunterzuladen wären, wäre ich eh einverstanden. Oft besteht eine einzige Bestellung aber bereits aus mehreren Rechnungen, und ich muss jede Rechnung einzeln herunterladen.

Also wenn ich mir meine Bestellungen ansehe, habe ich pro Bestellung eine Rechnung.


zitat..
MissT schrieb: Und wenn nicht vorhanden, dann muss ich sie erst anfordern. Ich finde das elendiglich mühsam.

Mit "anfordern" meinte ich, auf den Button zu drücken und die Rechnung dann herunterzuladen. Ist jetzt nicht mühsamer, als irgendeine andere Datei runterzuladen.

Klar, wenn du in einer Bestellung Produkte von unterschiedlichen Verkäufern hast, bekommst du auch mehrere Rechnungen. Wie du selbst schreibst, bekommst du die Rechnung ja vom Verkäufer und nicht zwingend von Amazon.


zitat..
MissT schrieb: Ich sehe den Verkäufer in der Pflicht, dem Käufer eine Rechnung auszustellen.

Stimmt ja auch. Wenn ich was bei Amazon selbst bestelle (Verkauf durch Amazon) habe ich die Rechnung immer unter "Meine Bestellungen". Wenn ich was bei einem anderen Verkäufer über Amazon bestelle, bekomme ich die Rechnung per Mail. Ich hatte noch nie einen Fall, wo ich mich aktiv um eine Rechnung bemühen musste, und ich bestelle schon sehr viel bei Amazon. Wobei ich da Amazon auch als echten Verkäufer meine - Marketplace versuche ich so gut es geht zu vermeiden.




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  •  Baumau
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#5)
Fällst du unter die Kleinunternehmerregelung? Falls nein, wirst du ein Problem haben, wenn du deine privaten und beruflichen Sachen bei Amazon mit einem Account bestellst.

An Privatpersonen verrechnet Amazon 20% USt, da die Lieferschwelle überschritten wird.

Bei Lieferungen an Unternehmer handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, welche Amazon mit 0% USt verrechnen muss. Im Zuge der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung muss du den Erwerb dann in den richtigen Kennzahlen anführen. Sollte man als Unternehmer eine Rechnung mit 20% USt erhalten, darf man sich die Vorsteuer für diese nicht abziehen. Schlimmer noch, man muss für den innergemeinschaftlichen Erwerb Umsatzsteuer zahlen, darf sich die Vorsteuer aber nicht abziehen, da die Rechnung falsch ist.

Somit hat man zu viel an den Unternehmer gezahlt und verliert auch noch den Vorsteuerabzug beim Finanzamt.

Das beachten leider viele Unternehmer nicht und bei der Betriebsprüfung kommt dann der Schreck.

Für die Einkommensteuer könnte man, im Notfall, auch eine Bestellungbestätigung (ein Detail) heranziehen wenn klar ersichtlich ist, dass die Ware auch erworben und bezahlt wurde. Eine Rechnung ist aber immer vorzuziehen.

zitat..
MissT schrieb: Ich sehe den Verkäufer in der Pflicht, dem Käufer eine Rechnung auszustellen. Es ist mMn nicht Aufgabe des Kunden, eine Rechnung erst extra anfordern zu müssen und erheblichen Mehraufwand auf sich nehmen zu müssen, um an seine Rechung zukommen. Für mich steht das auch in krassem Gegensatz zur geltenden Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.  


Zumindest steuerrechtlich (ich glaube aber auch zivilrechtlich) gibt es in Österreich keine Verpflichtung zur Rechnungslegung an Private, davon ausgenommen sind Barumsätze.

Wenn du online Waren bestellt und unbar bezahlst, bricht da auch niemand ein Gesetz, wenn er keine Rechnung ausstellt.

Im Normalfall passiert dies aber sowieso, da es systemtechnisch so eingestellt ist.

Es macht halt schon nen Unterschied ob du bei einem Konzern wie Amazon bestellst oder bei einem lokalen Händler. Jeder der mal bei einem Großkonzern gearbeitet hat, weiß, dass diese träge und unflexibel sind. Die eierlegende Wollmilchsau gibt's leider nicht.

Nimm dir Amazon Business, das ist für Unternehmer ausgelegt und da klappt sowohl die korrekte Fakturierung als auch der Rechnungsdruck.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#6)
Ich habe kein Unternehmen. Mit dem Begriff "beruflich" meinte ich Produkte, die ich als Werbungskosten für meine unselbständigen Anstellung geltend machen kann. Bei mir geht es da um relativ viel.

Ich habe jetzt als Beispiel mal die ersten zwei von sieben Seiten einer Jahresübersicht durchgezählt: 13 Bestellungen (digitale Inhalte nicht mitgezählt), 37 Rechnungen - davon 17 zum Anfordern. Manchmal sind die Rechnungen aber bereits vorhanden, obwohl "Anfordern" steht. Ebenfalls noch nicht mitgezählt: Rechnungskorrekturen im Zuge von Retouren oder Reklamationen. 🤯

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  •  Bungi
  •   Bronze-Award
9.1.2021  (#7)
Wieso bestellst du so viel bei Amazon, wenn du mit der Rechnungslegung Probleme hast. Könntest die Dinge doch sicher online in AT AT [Außentemperatur] oder DE bei anderen Online Händlern bestellen - oder?

Rechnungen als pdf runterladen ist einfach:
geh auf drucken und wähle den pdf-Creator aus und speichere das Dokument dann als pdf

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  •  christianb1
  •   Bronze-Award
9.1.2021  (#8)
@­MissT Zum Thema Bestellübersicht als CSV hab ich vor kurzem eine geniale Chrome-Erweiterung gefunden, die zum einen die Bestellungen tabellarisch mit allen notwendigen Infos darstellt, und auch den Export erlaubt. Damit sparst du dir das lästige weiterblättern, was mMn besonders bei vielen Bestellungen mühsam ist. Es beinhaltet auch ev. vorhandene Erstattungen durch Rücksendungen, Steueranteil und Links zu den Bestellungen sowie den Link zur Rechnung (falls vorhanden). Sollte also auch für dein Rechnungs-Problem ein wenig Arbeitsersparnis bringen 😉

Es heißt "Amazon Order History Reporter": https://chrome.google.com/webstore/detail/amazon-order-history-repo/mgkilgclilajckgnedgjgnfdokkgnibi

Du kannst dir die Bestellungen pro Jahr anzeigen lassen:

2021/20210109756751.png
So schaut das ganze aus:

2021/20210109303060.png ,



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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#9)

zitat..
Bungi schrieb: Wieso bestellst du so viel bei Amazon, wenn du mit der Rechnungslegung Probleme hast.

Das ist der Grund, warum wir in der Firma nicht mehr bei Amazon Drittanbieter bestellen. In jedem zweiten Fall kann man einer ordentlichen Rechnung (UID angegeben, USt. richtig verrechnet, etc.) nachlaufen.

Normalerweise kann man sein privates Konto einfach auf ein Business Konto umstellen. Danach kann man CSV Reports direkt bei Amazon generieren:

https://amzn.to/3bBoIDx

(Link geht auf Hilfeseite von Amazon. Aber Direktlink wird vom Forum verhunzt)

Danach wieder auf Privatkonto zurückstellen.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#10)
Was ich nicht ganz verstehe ist, wieso du als Dienstnehmerin so viel selbst besorgen musst, was für deine Arbeit notwendig ist.

Das ist eigentlich Aufgabe des Dienstgebers.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#11)
@christianb1 und @­chrismo: Danke für Eure Antworten, ich schau mir das an!

zitat..
Bungi schrieb: Wieso bestellst du so viel bei Amazon, wenn du mit der Rechnungslegung Probleme hast. Könntest die Dinge doch sicher online in AT AT [Außentemperatur] oder DE bei anderen Online Händlern bestellen - oder?

Nein, weil entweder nicht erhältlich oder erheblich teurer.


zitat..
Baumau schrieb: Was ich nicht ganz verstehe ist, wieso du als Dienstnehmerin so viel selbst besorgen musst, was für deine Arbeit notwendig ist.

Das ist eigentlich Aufgabe des Dienstgebers.

In meiner Branche ist das anders, aber das ist hier nicht das Thema.




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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#12)

zitat..
MissT schrieb: Ich habe jetzt als Beispiel mal die ersten zwei von sieben Seiten einer Jahresübersicht durchgezählt: 13 Bestellungen (digitale Inhalte nicht mitgezählt), 37 Rechnungen - davon 17 zum Anfordern. Manchmal sind die Rechnungen aber bereits vorhanden, obwohl "Anfordern" steht.

Ich verstehe das irgendwie nicht, als ob wir von unterschiedlichen Shops schreiben würden.

In einer x-beliebigen Bestellung in der Übersicht der letzten 6 Monate klicke ich auf das Dropdown Rechnung und es kommt die Option "Rechnung 1". Beim Klick darauf öffnet sich bereits die Rechnung als PDF direkt im Browser.


2021/20210109545175.png
Was sollte hier besser / anders / einfacher gehen?


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#13)

zitat..
rabaum schrieb: Was sollte hier besser / anders / einfacher gehen?

Probier mal bei einem Artikel von einem Drittanbieter, da muss die Rechnung meist erst angefordert werden.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#14)

zitat..
chrismo schrieb: Probier mal bei einem Artikel von einem Drittanbieter, da muss die Rechnung meist erst angefordert werden.

Ok ja, aber das hat ja nichts mit Amazon zu tun, die sind ja nicht Vertragspartner, sondern nur Logistikplattform, wenn man so will.

zitat..
MissT schrieb: Ich sehe den Verkäufer in der Pflicht, dem Käufer eine Rechnung auszustellen.

Amazon ist hier nicht der Verkäufer, also haben sie auch keine Pflicht, dir eine Rechnung auszustellen.

Dass es mit irgendwelchen Marketplace-Anbietern mühsam sein kann unterschreibe ich, deshalb vermeide ich auch Käufe dort, wo es geht.

Dennoch suggeriert der Thread, dass Amazon keine korrekten Rechnungen ausstellt, was nicht der Fall ist. 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#15)
Bei mir sieht das oft so aus:


2021/20210109147297.png

Ich sehe das etwas anders. Amazon stellt die Plattform für den Verkauf, oft auch die Lieferung, und auch die Abwicklung von Rechnungslegung, Reklamation etc. Meiner Meinung nach sollte es verpflichtend sein, dass Marketplace-Anbieter die Rechnung unmittelbar bereitstellen und nicht erst auf Anforderung hin. Manche machen das auch so - aber leider nicht die Mehrheit.

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
10.1.2021  (#16)

zitat..
MissT schrieb: Ich sehe das etwas anders. Amazon stellt die Plattform für den Verkauf, oft auch die Lieferung, und auch die Abwicklung von Rechnungslegung, Reklamation etc.

Eine Plattform für etwas zu bieten ist die eine Sache. Eine "Rechnung" dafür werden eh die Händler bekommen, die die Amazon Services nutzen. Darüber könnte man sich auch bei willhaben beschweren, da verkaufen auch schon genug Gewerbliche. 

zitat..
MissT schrieb: Meiner Meinung nach sollte es verpflichtend sein, dass Marketplace-Anbieter die Rechnung unmittelbar bereitstellen und nicht erst auf Anforderung hin.

Jo die Meinung ist natürlich verständlich. Warum aber sollte Amazon seine Kunden (die Händler) zu etwas verpflichten, wofür es keine rechtliche Basis gibt? Solange du als Privatkunde auftrittst, muss dir niemand eine Rechnung ausstellen. Bei Amazon sind sowohl die Händler als auch die Endkunden "Kunden", einfach mit Kundenzufriedenheit argumentieren geht da nicht, weil sie einen Teil der Kunden zu Mehrarbeit verdonnern. Und der Anteil an Menschen, die überhaupt bei ihren Einkäufen an die Arbeitnehmerveranlagung denken ist mit Sicherheit sehr gering, weshalb die Rechnung auch den meisten egal ist. Wenn ich was bei Amazon kaufe, wickle ich auch die Garantie über deren Kundenservice ab, das ist wesentlich effektiver als selbst den Hersteller zu kontaktieren, deshalb brauche ich auch da keine Rechnung.


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Hallo Ghamor, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
10.1.2021  (#17)

zitat..
Baumau schrieb:
Bei Lieferungen an Unternehmer handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, welche Amazon mit 0% USt verrechnen muss. Im Zuge der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldung muss du den Erwerb dann in den richtigen Kennzahlen anführen. Sollte man als Unternehmer eine Rechnung mit 20% USt erhalten, darf man sich die Vorsteuer für diese nicht abziehen. Schlimmer noch, man muss für den innergemeinschaftlichen Erwerb Umsatzsteuer zahlen, darf sich die Vorsteuer aber nicht abziehen, da die Rechnung falsch ist.

Betrifft zwar jetzt nicht den Fragesteller, aber möchte trotzdem darauf eingehen:

Du hast da prinzipiell schon recht mit den innergemeinschaftlichen Lieferungen. ABER (und das ist die Krux an der Sache): Wenn es sich um eine Lieferung aus dem selben Land handelt, dann ist ja der "traditionelle" Vorsteuerabzug in Ordnung.
Problem an der Sache: Man weiß ja offiziell nicht woher die Lieferung kommt. Der Sitz des Unternehmens (im Fall von Amazon: Luxemburg) ist hier kein Kriterium, da es nicht aussagt woher die Ware tatsächlich kam.
Umgekehrt müsste auch die Lieferung eines österr. Unternehmens, wenn die Lieferung aus einem anderen Land verschickt wurde (was in der Praxis nicht so selten passiert), eine innergemeinschaftliche Lieferung generiert werden.
Da es keine Verpflichtung gibt auf der Rechnung das Absendeland zu vermerken, ist das ganze System einwenig "wackelig".

Insgesamt wird immer öfters hinterfragt warum man eine bezahlte USt nicht auch als VSt abziehen sollte, ich denke da wird sich bald einiges tun (mit dem One-Stop-Shop ab 2021 wird die Sache ja noch abstruser).




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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
10.1.2021  (#18)

zitat..
MissT schrieb:
Ich sehe das etwas anders. Amazon stellt die Plattform für den Verkauf, oft auch die Lieferung, und auch die Abwicklung von Rechnungslegung, Reklamation etc. Meiner Meinung nach sollte es verpflichtend sein, dass Marketplace-Anbieter die Rechnung unmittelbar bereitstellen und nicht erst auf Anforderung hin.

Wie ein Händler das macht, ist ganz unterschiedlich:

Manche Marketplace-Anbieter schicken die Rechnung in Papierform mit der Ware, andere als E-Mail nach der Bestellung, andere hinterlegen sie im Amazon-System. Und manche schreiben gar keine, vor allem die immer mehr werdenden chinesischen Verkäufer auf Amazon (es gibt in den meisten Ländern auch keine generelle Pflicht zur Belegausstellung).

Die Hinterlegung (oder generierung) im Amazon-System ist nicht ganz trivial, daher senden die meisten Verkäufer die Rechnung auf andere Weise, da es deren verwendeten Abwicklungssysteme nicht automatisiert zu Amazon übertragen können.

Erfahrungsgemäß, wenn ein Kunde nach Monaten eine Rechnung sucht, hat er die ursprünglich bekommene Rechnung halt einfach verschmissen.

Da in den USA Rechnungen nicht den Stellenwert haben wie bei uns der Fall, verstehen es die US-Konzerne wie Amazon, Ebay & Co. bis heute nicht so ganz warum sie das tun sollen, und es wird eher stiefmütterlich behandelt.

Der Tipp mit "Amazon Business", der hier verlautbar wurde, hilft nur mit Einschränkungen: Denn dann fällen dpe Händlern weg, die den Rechnungsupload (und einige weitere Eckdaten) nicht genauso umsetzen wollen wie Amazon es gerne hätte. Somit wird einem dann möglicherweise der Händler nicht angezeigt, bei dem man eigentlich bestellen würde.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
11.1.2021  (#19)

zitat..
ildefonso schrieb: Du hast da prinzipiell schon recht mit den innergemeinschaftlichen Lieferungen. ABER (und das ist die Krux an der Sache): Wenn es sich um eine Lieferung aus dem selben Land handelt, dann ist ja der "traditionelle" Vorsteuerabzug in Ordnung.

Da hast du natürlich vollkommen Recht, an den Fall mit dem Versenden aus dem "eigenen" Land habe ich jetzt nicht gedacht. Nachdem Amazon nun auch Lager in AT AT [Außentemperatur] hat, wird das durchaus vorkommen.

Deswegen ist es als Unternehmer immer wichtig Amazon business zu verwenden und die UID zu hinterlegen.

Es obliegt dem liefernden Unternehmer die Rechnung korrekt auszustellen. Man muss sich halt vorher überlegen wo man seine Produkte lagern will, wohin man verkaufen will und was für Auswirkungen dies steuerlich hat.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
11.1.2021  (#20)
@Baumau
Die ganze Sache ist eine Krux. Ein Verkäufer ist ja nicht generell verpflichtet eine steuerfreie Rechnung auszustellen, grade im Internet bei Verkäufern die hauptsächlich inndeutsches B2C machen, tut man sich oft schwer steuerfreie Rechnungen zu bekommen.

Was ich damit sagen möchte: Man bekommt von einem Verkäufer eine Rechnung, mit österr. Mehrwertsteuer und österr. UID-Nummer.; woher soll man als Käufer nun wissen ob man sich die ausgewiesene österr. Mehrwersteuer als Vorsteuer ziehen darf oder nicht?

Beispielsweise Amazon hat kein einziges Lager in AT AT [Außentemperatur]. Aber das steht ja nicht auf der Rechnung drauf woher die Ware kam, das weiß man halt zufällig weil man sich dafür interessiert. Bei weniger bekannten Händlern weiß man es aber im Normalfall nicht.
Selbiges wenn man bei einem österr. Händler kauft, der das aber als Streckengeschäft vom deutschen Hersteller direkt zum Kunden liefern läßt.

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
11.1.2021  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Ein Verkäufer ist ja nicht generell verpflichtet eine steuerfreie Rechnung auszustellen, grade im Internet bei Verkäufern die hauptsächlich inndeutsches B2C machen, tut man sich oft schwer steuerfreie Rechnungen zu bekommen.

Ich glaube du hast dich da verschrieben. B2C wird immer mit USt fakturiert. B2B muss man die UID-Nr. angeben, sonst kann das Gegenüber nicht erkennen, dass ich Unternehmer bin.

Dann kommt es halt drauf an wo die Ware herkommt. Die Angebote von Amazon sind verlockend für die Händler, leider wird es viele geben die die steuerlichen Auswirkungen nicht begreifen oder ignorieren, ein guter Buchhalter oder Steuerberater weiß das aber. Wer sich keinen Rat holt ist selbst schuld.


zitat..
ildefonso schrieb: Beispielsweise Amazon hat kein einziges Lager in AT AT [Außentemperatur].

Stimmt, ich dachte sie hätten ein Lager, es ist aber nur ein Verteilerzentrum. Somit wird ware die von Amazon an Unternehmer verschickt wird bei uns immer ein innergemeinschaftlicher Erwerb sein.


zitat..
ildefonso schrieb: Aber das steht ja nicht auf der Rechnung drauf woher die Ware kam, das weiß man halt zufällig weil man sich dafür interessiert.

Also bei Amazon würd ich mir keine Sorgen machen, die haben sicher eine Top-Steuerabteilung und ich denke nicht, dass denen hier Fehler passieren.

Für Österreich ist der Fall einfach:

Bestelle ich direkt bei Amazon als Unternehmer, ist es immer steuerfrei. Bestelle ich als Privatperson sind es 20% USt. 

Bestelle ich bei einem Marketplace Händler und Amazon verschickt die Ware wird an Unternehmer steuerfrei verrechnet. Bei Privatpersonen wird entweder die österr. USt verrechnet (Lieferschwelle überschritten oder hin optiert) oder die USt des Landes aus dem die Ware verschickt wurd. Wobei mir die USt als Privatperson egal ist, auch wenn was falsch ist.

Bestelle ich als Unternehmer über Amazon bei einem ausländischen Händler und die Ware wird vom Händler und er verschickt es selbst ist es steuerfrei. Bei Privatpersonen, wie oben.

Kommt jetzt noch ein Dritter hinzu, wird dies komplizierter (Reihengeschäft). Für die Personen die regelmäßig damit zu tun haben, ist dies aber auch kein Problem und Händler und Kunden die sich regelmäßig vom Hersteller beliefern lassen, wissen eigentlich Bescheid.

Steuerrecht ist halt manchmal komplex, wie vieles im Leben 😉


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