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Wohnungskauf Konditionen

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  •  zopo
23.11. - 11.12.2020
37 Antworten | 10 Autoren 37
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Hallo Leute,

ich bin gerade dabei eine kleine Zweizimmer-ETW (55 m² Wfl. + 15 m² Balkon) zu kaufen. Aktuell für Eigenbedarf, später mal für Vermietung oder Weiterverkauf, wenn ich was größeres brauche. Es handelt sich um einen Neubau. Fertigstellung ist mit Ende 2021 geplant. Nun habe ich in ein paar Tagen einen Termin bei meiner Hausbank und wollte euch fragen, welche Nebenkosten/Gebühren auf Bankseite marktkonform sind.

Die wesentlichsten Daten sind:
 • 30 Jahre, 14x2.100 € netto
 • Kaufpreis ETW inkl. Nebenkosten 220.000 € + Einrichtung etc. 30.000 € = 250.000 € Gesamtkosten
 • Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich Eigenmittel von 175.000 € einbringen kann. Finanzierungsbedarf somit 75.000 €.
 • Laufzeit möchte ich 10-15 Jahre mit fixer Verzinsung. Mtl. Rate maximal 700 € (lieber auch etwas darunter). Ist auch eine Laufzeit von z. B. 12 Jahren möglich, oder sind das immer 5 Jahresschritte?
Wenn ich das richtig sehe liegen die Bestkonditionen bei fix 10 Jahre bei etwa 0,75 % und fix 15 Jahre bei etwa 1,0 %? 
Was wären gute Konditionen für die Bearbeitungsgebühren, Eintragung im Grundbuch usw.? Danke!

LG, zopo 

  •  thez
23.11.2020  (#1)
In deinem Fall würde ich zur ING gehen. Wenn alle Rahmenbedingungen passen (und das sieht bei dir gut aus) bekommst du dort unter 0,3% variabel ohne Bearbeitungsgebühren.

Andere Banken haben ca. 1% Bearbeitungsgebühr. Aber eigentlich kannst mit so einer kleinen Summe nicht viel falsch machen... Da sind die Gebühren ja nur ein paar Hunderter.

Bei der niedrigen Summe würde ich auf alle Fälle 100% variabel nehmen... Würde sich z.B. ausgehen hier 10 Jahre zu nehmen mit variablen 0,3% dann bist bei 650€ Rate. :)

LiConsult kann da mehr dazu sagen.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#2)
Alles richtig was thez schreibt, nur eine kleine Korrektur:
Die ING finanziert nur fertiggestellte Objekte und kommt daher für die gegenständliche Finanzierung (noch) nicht in Frage.

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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  zopo
23.11.2020  (#3)
Super danke für die Infos. Ich würde trotzdem gerne fix verzinsen. Planungssicherheit :)
Wie sind da die Konditionen? Und kommt neben der Bearbeitungsgebühr ~1 % noch was für die Grundbuchseintragung dazu? Die Bank wird ja wohl da rein wollen um sich abzusichern.

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  •  schurlmaster
23.11.2020  (#4)
Bei so geringem Risiko und LZ würd ich auf jeden Fall Variable verzinsen, da das Risiko echt überschaubar ist 
Bestkonditionen sind schwierig da die Kreditsumme sehr niedrig ist, aber die Besrbeitung für kleine Kredite die gleich ist.
 


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  •  schurlmaster
23.11.2020  (#5)
btw: aufgrund von einer neuen EU Richtlinie wird es Zukünftigt vermutlich keine Besrvektungsgebphr geben sondern über die Kontoführung verrechnet. Aktuell jede aber die Richtlinie verschoben Kammer nachdem wann du planst zu bezahlen wird das eventuell relevant. 

lg 
 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#6)

zitat..
zopo schrieb: Grundbuchseintragung dazu? Die Bank wird ja wohl da rein wollen um sich abzusichern.

ja. Bei dem komfortablen Eigenmittelanteil rechne ich mit einer maximal 100%igen pfandrechtlichen Eintragung - Kostenpunkt: 1,2% vom Wert der eingetragen wird - somit rund EUR 900.

zitat..
zopo schrieb: Ich würde trotzdem gerne fix verzinsen.


zitat..
zopo schrieb: Wenn ich das richtig sehe liegen die Bestkonditionen bei fix 10 Jahre bei etwa 0,75 % und fix 15 Jahre bei etwa 1,0 %?

damit kannst wirst du rechnen können.



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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#7)

zitat..
schurlmaster schrieb: aufgrund von einer neuen EU Richtlinie wird es Zukünftigt vermutlich keine Besrvektungsgebphr geben sondern über die Kontoführung verrechnet.

... da die Bank Austria diesbezüglich gerade eben ihre Kooperationspartner informiert hat (nehme an, dass "Besrvektungsgebphr" Bearbeitungsgebühr heißt):

Die Bank Austria wird weiterhin die Bearbeitungsgebühr verrechnen und wie gewohnt jenen Teil den die Bank erhält und jenen Teil, den der Finanzierungsdienstleister erhält wie gewohnt getrennt ausweisen (war bisher auch schon so - bei jeder Bank).

Die Bank Austria geht davon aus, dass der Großteil des Bankenmarktes künftig auf Bearbeitungsgebühren verzichten wird und dafür im Gegenzug die Zinskonditionen für das Neugeschäft erhöht  werden.
Wird spannend, wie sich das entwickelt.


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.11.2020  (#8)
Siehst ma ja bereits, Kontoführungsgebühren iHv. 35 € im Quartal 🙃.

Die BA weist schon seit geraumer Zeit die Vermittlungsgebühr separat aus. Das stationäre Geschäft wird ggü. Vermittlergeschäft NICHT bevorzugt, so das Statement aus der BA-Finanzservice.

Hier können sich die Konsumentenschützer einen "Erfolg" auf ihre Fahnen heften und diesen wieder weidlich - sprich medial - auskosten. 
Fakt ist, dass es der Konsument irgendwie trotzdem bezahlen wird. Sei es durch eine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] und ausgewiesene Vermittlungsgsprovison, durch weit erhöhte Kontoführungsgebühren oder durch eine prozentuelle Steigerung der Aufschläge.

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  •  thez
23.11.2020  (#9)

zitat..
zopo schrieb: Super danke für die Infos. Ich würde trotzdem gerne fix verzinsen. Planungssicherheit :)
Wie sind da die Konditionen? Und kommt neben der Bearbeitungsgebühr ~1 % noch was für die Grundbuchseintragung dazu? Die Bank wird ja wohl da rein wollen um sich abzusichern.

Also ich würde mal mit 1% Bearbeitungsgebühr rechnen und folgende Einmalgebühren kommen noch dazu (Auszug aus meinem Kreditvertrag vor 3 Wochen unterschrieben), abgeschlossen übrigens mit User "Speeeedcat" als Vermittler bei der Bank-Austria. 

- 1% Bearbeitungsgebühr
- 1,2% Grundbucheintragungsgebühr
- Grundbuchauszug 44€
- Schätzgebühr 300€
- Grundbuchauszüge 14,40€

Das macht bei dir gesamt also ca. 2000€ aus. Da würd ich mir keinen Kopf machen wegen 0,25% mehr oder weniger. 

Viel mehr Geld könntest du mit variabler Verzinsung sparen.

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
24.11.2020  (#10)
Und weiß man ab wann dieses BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] fällt weg dafür mehr Zins / Kto-Führung Zeugs kommt? Oder ist das mehr so ein fließender Übergang -> wenn der erste umfällt...?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
24.11.2020  (#11)
Ab dem 01. Jänner.

Da sind wir dann endlich bei der ING dort, wo ich schon immer darauf hindeutete:

die verrechnen die Vergütungsprovision im Aufschlag, dieser ist halt um (Achtung, Beispiel!) um 0,1% höher, als die Bank verdient, WEIL damit die Vermittlungsgebühr in Höhe von 1,5% bezahlt wird - ob diese einmalig ausbezahlt wird oder laufend, weiß ich nicht, ebenso wenig, ob diese anteilsmäßig zurückbezahlt werden muss bei vorzeitiger Rückzahlung. Aber das kann LC ja erörtern.

Somit ist die Vermittlungsgebühr zwar richtigerweise NICHT als BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] definiert (das war immer mein Fehler in der Definitiion bzw.  Argumentation), aber der Kunde zahlt es ja trotzdem, über den Umweg des *geringfügig* höheren Aufschlags. Offensiv zu bewerben, dass KEINE BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] (diese wird ja definitiv NICHT verrechnet wird, ist mMn irreführend, da die Vergütung einfach ein anderes Mascherl hat 😉.

Aber es ist ja ok, ich arbeite auch nicht umsonst.

Aber nun weg von der ING, wie sieht es in Zukunft aus - ich mutmaße mal anhand eines Beispieles:

Keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], Erhöhung dafür um 0,1% beim Aufschlag, Kreditsumme 300.000 € und 15 J Fixzins: machen immerhin 4.500 € aus. Wenn der Kredit dann noch 15J variabel läuft, kommt schon was zusammen (ich schätz mal gute 6.000 € in Summe - wo sind die Mathematiker?).

Verrechnet man im selben Beispiel einmalig die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] mit 1,5%,  macht das 4.500 € aus, sofort und beim Abschluss fällig. Das war' s.

Wenn die meisten Institute jetzt die Aufschläge erhöhen (eben um die *Beispiel* 0,1% oder 0,125% oder die Kontoführungsgebühren dementsprechend noch oben schrauben, dann zahlt das im Endeffekt der Kunde.

Ich meine, dass nur wenige in den Genuß kommen werden, UNTERM STRICH günstiger zu fahren, denn die Masse der Kreditnehmer wird nicht vorzeitig rückführen (können), somit werden nur einige wenige von dieser Neuregelung profitieren.

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
24.11.2020  (#12)

zitat..
speeeedcat schrieb: Aber das kann LC ja erörtern.

Gerne:
da die ING keine Bearbeitungsgebühr verrechnet - außer der Finanzierungsdienstleister schlägt eine im Ausmaß von maximal 1,5% auf - gibt es auch keine Rückvergütung.

Die Basisprovision von 1,5% wird unabhängig davon, wer die Finanzierung eingereicht hat dem Finanzierungsdienstleister nach erfolgter, vollständiger Retoursendung der Kreditvertragsunterlagen und deren bankinterner Prüfung, zugeführt.

zitat..
speeeedcat schrieb: aber der Kunde zahlt es ja trotzdem, über den Umweg des *geringfügig* höheren Aufschlags

Im ESIS Blatt steht auszugsweise wortgleich: "Basisprovision ... diese wird von der ING aus den Kreditzinsen finanziert und an den Vermittler überwiesen").

Aus welchem Ertragsbestandteil, den die Bank mit den "Kreditzinsen" aus dem Immobilienkredit erwirtschaftet, die Vergütung tatsächlich bezahlt wird, kann ich nicht beurteilen, weil ich kein ING Treasurer bin. Klar ist, dass die Bank im Aufschlag (auf den variablen Indikator (3M EURIBOR) als auch auf die SWAP-Sätze im Falle der Fixzinsvereinbarung) eine Marge einkalkuliert, die versucht, sämtliche Kostenelemente zu berücksichtigen (Vertriebs-, Eigenkapital-, Risiko- Liquiditätskosten, etc.).

Diese Kosten verrechnen jedoch natürlich ALLE anderen Banken ihren Kunden (über die Marge) ebenso - nur halt unter zusätzlicher Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühr, die im Kreditbetrag ausgewiesen ist und daher mitfinanziert wird.

Welches prozentuelle Ausmaß die Vergütung in der Kondition widerspiegelt, kann ich ebenso nicht sagen. Es ist auch nicht so, dass man sich als Kunde aussuchen könnte, eine Bearbeitungsgebühr zu bezahlen und dafür im Gegenzug einen tieferen Aufschlag in Anspruch zu nehmen.

Für den Kunden ist wichtig:
Es gibt was die ING betrifft (bei mir zumindest) keine Bearbeitungsgebühr und die Konditionen bestimmen sich ausschließlich nach dem Verhältnis Kredithöhe zu Immobilienwert (im Falle von Umschuldungen) bzw. Kredithöhe zu Kaufpreis (bei Kauffinanzierungen) und der tatsächlichen Kredithöhe.

Der Grund warum die ING keine Bearbeitungsgebühr verrechnet ist folgender:
In Deutschland hat der BGH (Bundesgerichtshof) im Mai 2017 ein Urteil gesprochen, wonach die Verrechnung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten (mit ein paar Ausnahmen) unzulässig sind.
Das hat dazu geführt, dass die ING in Deutschland keine Bearbeitungsgebühren verrechnet und dies auch für ihre Niederlassung in Österreich gelten lässt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Offensiv zu bewerben, dass KEINE BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] (diese wird ja definitiv NICHT verrechnet wird, ist mMn irreführend, da die Vergütung einfach ein anderes Mascherl hat

Ich sehe bei der glasklaren Deklarierung, keine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen keine Irreführung ("Täuschung" ist im Übrigen auch ein Straftatbestand). Wie auch bei allen anderen Banken in Österreich sind auch bei der ING im ESIS Blatt und auch in den Kreditverträgen alle Kostenelemente enthalten.

Ich denke, für den Kunden ist es wichtig, eine klare Kostentransparenz zu haben, um in die Lage versetzt zu werden, verschiedene Angebote (beispielsweise durch Vergleich der Gesamtkosten bzw. des Gesamtbetrages) bewerten zu können. Welche Bank intern wie kalkuliert, mag für den einen oder anderen natürlich interessant sein. Aus welchem Titel die Provision gezahlt wird ebenso. Fakt ist, dass jeder angehende Kreditnehmer klarerweise danach trachtet, die Gesamtkosten (die bei langfristigen Immobilienfinanzierungen zugegebenermaßen größtenteils durch den Zinssatz bestimmt werden) tief zu halten. Und bei der mittlerweile doch sehr klaren Vergleichbarkeit von Finanzierungsangeboten ist dies in Österreich jedenfalls gewährleistet.

zitat..
speeeedcat schrieb: Ich meine, dass nur wenige in den Genuß kommen werden, UNTERM STRICH günstiger zu fahren, denn die Masse der Kreditnehmer wird nicht vorzeitig rückführen (können), somit werden nur einige wenige von dieser Neuregelung profitieren.

Das glaube ich auch. Habe leider keine Statistik bei der Hand, welcher Anteil der Immokredite "vor der Zeit" getilgt werden.

Wird spannend - ich kann nach den ersten Telefonaten mit unseren Kooperationspartnerbanken (bis auf die BA, die sich ja den Vermittlern gegenüber ja gestern bereits deklariert hat) noch keinen wirklichen "Trend" erkennen.

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  •  pedaa
  •   Bronze-Award
24.11.2020  (#13)
Wollts ihr beide euch nicht einfach mal privat treffen?
Jeder hat einen Schlag frei und dann is ruhe?
SCNR

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  •  herbiw
25.11.2020  (#14)

zitat..
speeeedcat schrieb: Ab dem 01. Jänner.

Somit ist die Vermittlungsgebühr zwar richtigerweise NICHT als BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] definiert (das war immer mein Fehler in der Definitiion bzw.  Argumentation), aber der Kunde zahlt es ja trotzdem, über den Umweg des *geringfügig* höheren Aufschlags. Offensiv zu bewerben, dass KEINE BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] (diese wird ja definitiv NICHT verrechnet wird, ist mMn irreführend, da die Vergütung einfach ein anderes Mascherl hat 😉.

Ich verstehe nicht, warum du es nicht als Vorteil für Kunden siehst.
Im Mobilfunkbereich ist ja die Servicepauschale bis heute bei vielen sehr neagtiv besetzt. Es gibt ja eine Grundgebühr und für Vergleichbarkeit einfachen Überblick sollen sie halt dort reinrechnen was es braucht...
Ist bei den Banken ja nicht anders. Der Kunde hat nix von der Zersplittung der Kosten, tatsächlich wird es dadurch für viele Undurchsichtig und noch für jeden mit dem ich gesprochen habe ist es zu 100% NICHT nachvollziehbar warum eine "Bearbeitungsgebür" in % ausgewiesen wird und es doppelt so teuer ist einen Kredit über 600k zu "bearbeiten" als einen Kredit über 300k.
Dem Kunden ist es auch egal ob die Bank mit dem was ihr über bleibt einen Berater bezahlt, den Fuhrpark erweitert oder arme Kinder unterstützt... Die Bank soll ihre Rate so setzen wie sie meint und der Kunde kann den Wert gut vergleichen und das für ihn attraktivste Angebot wählen.

Natürlich hast du recht, dass solche Änderungen meistens den Gesamtpreis eher eine Spur erhöhen als drücken. Aber mit dem Argument darf niemals nie niergedwo etwas geändert werden... Daher ist die kommende Transpartenz und ein Wert weniger über den verhandelt und gestritten werden muss für mich aus Kundensicht sehr positiv. 


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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
25.11.2020  (#15)
Stimmt.
ich will wissen: mtl Rate. Ende.
Denn darum geht es im Endeffekt. 
Die Details wie sich die Summe aufschlüsselt sind Sache der Bank und/oder des Vermittlers. 


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#16)

zitat..
herbiw schrieb: noch für jeden mit dem ich gesprochen habe ist es zu 100% NICHT nachvollziehbar warum eine "Bearbeitungsgebür" in % ausgewiesen wird und es doppelt so teuer ist einen Kredit über 600k zu "bearbeiten" als einen Kredit über 300k.

Das Thema könnte man in der Wirtschaftswelt für viele Anwendungen in beide Richtungen argumentieren wo der Aufwand prozentuell oder in Abhängigkeit einer bestimmten Rechengröße verrechnet wird, wie z.B. Gerichtsgebühren für die Einverleibung des Pfandrechtes, des Eigentumsrechtes, der Rangordnung, Kosten für die Erstellungen eines Kaufvertrages und Übernahme der Treuhandschaft, Kosten für die Abwicklung einer Verlassenschaft, Provision Immobilienmakler, Kreditkartenprovision, Umsatzprovision bei Kommerzkonten, etc., etc..

Die Nachvollziehbarkeit wird in keiner dieser Fälle hundertprozentig sein.

Der Aufwand für einen 60k Kredit kann weitaus höher sein als für einen 400k Kredit - und selbstverständlich auch umgekehrt. Ebenso verhält es sich bei den oben beschriebenen Entgelten.

Für den potentiellen Kreditnehmer ist der Vergleich durch die Gegenüberstellung der Rate, der Gesamtkosten und des Gesamtbetrages gegeben. Voraussetzung dafür ist natürlich die vollkommene Übereinstimmung von Gesamtkreditbetrag, Gesamtkreditlaufzeit, Zinsbindung, etc..


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#17)

zitat..
LiConsult schrieb: Das Thema könnte man in der Wirtschaftswelt für viele Anwendungen in beide Richtungen argumentieren wo der Aufwand prozentuell oder in Abhängigkeit einer bestimmten Rechengröße verrechnet wird, wie z.B. Gerichtsgebühren für die Einverleibung des Pfandrechtes, des Eigentumsrechtes, der Rangordnung, Kosten für die Erstellungen eines Kaufvertrages und Übernahme der Treuhandschaft, Kosten für die Abwicklung einer Verlassenschaft, Provision Immobilienmakler, Kreditkartenprovision, Umsatzprovision bei Kommerzkonten, etc., etc..

Vollkommen richtig.

Wenn die verdienten, versteuerten und natürlich auch ausgegebenen Provisionen bis zu 40 Jahren rückverrechnet werden würden, ginge das bei sehr vielen bis weit in die Pension hinein.
Als nächstes kommen die Versicherer, Makler, Immobilienmakler, Agenten, usw. dran.
Wie soll man das als Einpersonen-Firma administrieren inkl. Deckungsrückstellungen für bis zu 40 Jahre?
Die meisten der obgenannten sind Einzelfirmen, auf diese kommen massive Verschlechterungen und fast unmögliche Planbarkeit zu (siehe oben Stichwort Pension). Ganze Berufsstände wären dabei betroffen.

Die Bearbeitungsgebühr ist vor Vertragserstellung definiert und die darin enthaltene Vermittlungsprovision klar ausgewiesen. Wie es dann sein könnte, wird sich weisen. Wie gesagt, die BA hat sich klar positioniert, die anderen Banken, die auf Vermittlungsgeschäft setzen, werden vermutlich folgen.

Wer weiß, vielleicht steigt die Branche dann auf Beratungshonorar um, dann gibt es zwar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], dafür aber einen höheren Aufschlag und höhere Kontoführung, UND bei Vermittlung ein prozentuelles Honorar. Natürlich unabhängig davon, ob die Vermittlung zustande kommt oder nicht.

Alles in allem wird die Branche kreativ werden, davon bin ich überzeugt. Der Kreditsuchende, der best-konditioniert werden will, wird auch zukünftig auf das Vermittler-Geschäft setzen. Lustig, hab ich erst sogar in der Zeitung gelesen: "Ratschlag: begeben Sie sich in die Hände eines erfahrenen Vermittlers".

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@ LC: wie handhabt das die ING? Wird die Vermittlungs-Provision dort einmalig bezahlt, oder monatlich, oder in Tranchen?
Wie lange ist dort die Stornohaftung bzw. Rücktragsfrist? Gerne auch per PN.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#18)

zitat..
LiConsult schrieb: Die Nachvollziehbarkeit wird in keiner dieser Fälle hundertprozentig sein.

Der Aufwand für einen 60k Kredit kann weitaus höher sein als für einen 400k Kredit - und selbstverständlich auch umgekehrt. Ebenso verhält es sich bei den oben beschriebenen Entgelten.


zitat..
LiConsult schrieb: Für den potentiellen Kreditnehmer ist der Vergleich durch die Gegenüberstellung der Rate, der Gesamtkosten und des Gesamtbetrages gegeben. Voraussetzung dafür ist natürlich die vollkommene Übereinstimmung von Gesamtkreditbetrag, Gesamtkreditlaufzeit, Zinsbindung, etc..


Wieder vollkommen richtig. Den Effektivzinsvergleich kann man vergessen, auch wenn es EU-seitig mittels ESIS "standardisiert" wäre. Zu unterschiedlich sind hier die Angaben der einzelnen Institute (RAV ja/nein, Eintragung Grundbuch selber zahlen oder on Top auf den Kreditbetrag, Kosten der Feuerverischerung, uswusf.)
Als wichtigster Parameter ist der Gesamtkreditbetrag mMn. der Wert, der den einzig richtigen Vergleichwert zulässt: nämlich was kostet der Spaß auf die Laufzeit gesamt unterm Strich. Das zahlt nämlich der Kunde, also wir, egal welche Prozentchen beim Effektivzionssatz ausgewiesen werden.

Und ja, der Aufwand ist manchmal total unterschiedlich, egal ob klein- oder Großkredit. Hatte schon komplizierte Kunden mit komplizierten Kleinkredite um die 100.000 € mit nur 1% BAG dafür mit einer Mailhistorie von über 200 Mails, x-Telefonate, und monatelangem Hinziehen.
Dort hätte die BAG BAG [Bearbeitungsgebühr] grundsätzlich 3% ausmachen müssen, wenn man den Aufwand in Realtion stellt.

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  •  zopo
25.11.2020  (#19)
Danke für die Rückmeldungen. Wird mir sicherlich weiterhelfen. Die variable Verzinsung werde ich mir auch nochmal durch den Kopf gehen lassen.

LG

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#20)

zitat..
zopo schrieb: Danke für die Rückmeldungen. Wird mir sicherlich weiterhelfen. Die variable Verzinsung werde ich mir auch nochmal durch den Kopf gehen lassen. LG

OMG, komplett vergessen - sorry für das viele OT OT [Off Topic]!

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
25.11.2020  (#21)

zitat..
speeeedcat schrieb: @ LC: wie handhabt das die ING? Wird die Vermittlungs-Provision dort einmalig bezahlt, oder monatlich, oder in Tranchen?
Wie lange ist dort die Stornohaftung bzw. Rücktragsfrist?

Es wird monatlich evaluiert, was vermittelt wurde - auf dieser Basis wird dann im Folgemonat die Provision ausbezahlt.

Zur Auszahlung kommt es nur dann, wenn die geforderten Vertragsunterlagen vollinhaltlich wieder in der Bank sind und deren Prüfung abgeschlossen ist.

Stornohaftung gibt es keine. Die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen gilt ab Erhalt der Vertragsbedingungen, des ESIS-Merkblattes und der Belehrung über das Rücktrittsrecht. Die Widerrufsfrist reicht i.d.R. aus um die Zeitspanne zwischen Kundenerhalt der o.a. Unterlagen und deren Wiedereintreffen in der Bank abzudecken.

zitat..
speeeedcat schrieb: Wer weiß, vielleicht steigt die Branche dann auf Beratungshonorar um, dann gibt es zwar keine BAG BAG [Bearbeitungsgebühr], dafür aber einen höheren Aufschlag und höhere Kontoführung, UND bei Vermittlung ein prozentuelles Honorar. Natürlich unabhängig davon, ob die Vermittlung zustande kommt oder nicht.

Alles in allem wird die Branche kreativ werden, davon bin ich überzeugt. Der Kreditsuchende, der best-konditioniert werden will, wird auch zukünftig auf das Vermittler-Geschäft setzen. Lustig, hab ich erst sogar in der Zeitung gelesen: "Ratschlag: begeben Sie sich in die Hände eines erfahrenen Vermittlers".

Denke ich auch - Leistung wird in irgendeiner Form immer bezahlt werden. Das betrifft prinzipiell jede Art von Dienstleistung - im Übrigen nicht nur das Vermittlungsgeschäft (wie in unserem Fall von Immobilienfinanzierungen) sondern auch das  gewerbliche Vermittlungsgeschäft. Im gewerblichen Finanzierungsgeschäft "boomen" derzeit etwa Plattformen, die Bauträger und Mezzaninkapitalgeber zusammenbringen - freilich auch dort gegen Bezahlung einer Provision im Erfolgsfall.

In welcher Form die Vergütung erfolgt ist wiederum ein anderes Thema. Meine Vermutung jedoch ist die, dass die Verbraucherschützer (die in der Vergangenheit unbestritten viele Erfolge für ihr Klientel verbuchen konnten) infolge des Lexitor-Urteils einen Pyrrhussieg errungen haben. Noch gibt es meiner Warnehmung nach keine "flächendeckende" Meinung der Österreichischen Banken zu dem Thema - wie oben erwähnt hat sich lediglich die Bank Austria "geoutet". 

Mich würde es jedoch nicht überraschen, wenn (wie in Deutschland) die Bearbeitungsgebühren künftig peu a peu gänzlich verschwinden würden und der künftigte Finanzierungskunde dafür einen höheren Aufschlag in Kauf nehmen wird müssen, was in der Gesamtschau naturgemäß zu einer weit höheren Belastung für den Kunden führt als vorher. Nachdem es von Bank zu Bank unterschiedlich ist, wie sich deren Ertragsrechnung zusammensetzt, ist es auch unklar, welcher Teil einer möglichen erhöhten Marge auf die Vermittlervergütung entfällt. Ob das dem Endkunden hilft?




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