Baugehmigung bei Abbau, Sanierung und Wiederaufbau?
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Auch wenn du kein Bundesland nennst, wird es wohl überall gleich zu sehen sein: Sobald das Bauwerk weg ist, ist auch die Bewilligung weg. Alles was du dann wieder hinstellst, braucht eine neue Bewilligung. |
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Hallo, Vielen Dank. Wäre NÖ. Das ist natürlich nicht so erfreulich. Werde mal mit der Gemeinde reden, ob sie da eine Möglichkeit sehen. Grüsse, Michael |
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Wenn sie es tun, dann is es ungesetzlich. Und: die notwendige Baubewilligung wird immer fehlen - also auf Dauer ein Schwarzbau...... Man kann natürlich spekulieren: Wo kein Kläger, da kein Richter - Garantie gibts da allerdings keine. |
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hm , danke. Das heisst zur Sanierung des Holzhäusschens müsste ich immer einen gewissen Teil stehen lassen? Also z.b. immer eine Wand stehen lassen, die anderen sanieren und wieder "anbauen"... Wird etwas mühsam, aber wenns nicht anders geht. Gruesse, Michael |

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