Dachgeschosswohnung im Baulanbetriebsgebiet
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Womit die Bewilligung erloschen ist. Damit ist es jetzt so, als ob es diese Bewilligung nie gegeben hätte. Man braucht dafür ja eine neue Bewilligung (die lte ist ja nicht mehr existent). Und eine neue Bewilligung ist im Bauland-Betriebsgebiet für eine Wohnnutzung nach derzeitiger Gesetzeslage nicht zulässig. Nein. Vergiß es. Du wirst dafür keine gesetzeskonforme "Konstruktion" finden. |

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