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Kein Opt-Out für Smartmeter bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage

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  •  gwasserbacher
14.10.2020 - 18.3.2022
24 Antworten | 11 Autoren 24
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Hallo Solarstromler,

keine Ahnung , ob das schon bekannt ist:
Es gibt kein Opt-Out für Smartmeter bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage!

Es gilt nur für Endverbraucher, und das ist man als Überschußeinspeiser nicht!

lg

  •  trango71
  •   Bronze-Award
14.10.2020  (#1)
gilt das Österreichweit?
gibts dazu gültige Bestimmungen? und wo?

LG

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  •  gwasserbacher
15.10.2020  (#2)
Hier das Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2017_II_383/BGBLA_2017_II_383.html

Hier ist explizit der Endverbraucher genannt, also kein Überschusseinspeiser.
Der jeweilige Netzbetreiber schließt das dann (z.B. bei mir Wiener Netze) in seinen AGB aus.

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
15.10.2020  (#3)
hallo,

ganz kann ich dem Text nicht folgen
Ich kann hier nicht herauslesen dass ein Intelligentes Messgerät mit vollem Funktionsumfang 
installiert sein muss?
ferner verstehe ich den Text so dass sehrwohl ein Intelligentes Messgerät installiert wird jedoch 
wenn der Kunde es wünscht der volle Funktionsumfang des Gerätes nicht aktiv ist.

LG

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
15.10.2020  (#4)

zitat..
trango71 schrieb: ferner verstehe ich den Text so dass sehrwohl ein Intelligentes Messgerät installiert wird jedoch 
wenn der Kunde es wünscht der volle Funktionsumfang des Gerätes nicht aktiv ist.

Richtig, ein Kunde kann nicht fordern, dass kein Smart Meter eingebaut wird bzw. dass er auszubauen ist. Ist ja auch logisch, weil das sonst ein irrer Aufwand für die Netzbetreiber wäre (z.B. Vormieter wollte keinen SM, neuer schon oder umgekehrt).

Einzige Möglichkeit ist es also einige Funktionen wie 15min Werte oder Fernabschaltung bzw. Leistungsbegrenzung zu deaktivieren. Womit der Smart Meter lt. gesetzl. Definition  zu einem "dummen" digitalen Stromzähler wird. Fernauslesung (jährlich oder bei Wechsel) ist weiterhin erlaubt.

zitat..
trango71 schrieb: Ich kann hier nicht herauslesen dass ein Intelligentes Messgerät mit vollem Funktionsumfang 
installiert sein muss?

Das sehe ich direkt im Text auch nicht.

Wien Energie argumentiert so [1]:
"Wenn Sie selbst Strom ins Netz einspeisen [...] ist ein Opt-out nicht möglich. Denn damit verlieren Sie die intelligenten Funktionen des neuen Zählers. Dazu zählen die Abrechnung der Einspeiseleistung, [...]" 

Die KNG (K) argumentiert ebenso, dass für Einspeiseanlagen der volle Funktionsumfang nötig ist [2]

MMn könnte man das aber auch auch mit jährlichem Ablesen der Einspeiseleistung machen. Es gab ja auch schon PV-Anlagen vor Smart Meter Zeiten.

Andererseits ist es schon sinnvoll, dass der Netzbetreiber weiß, welche Leistung aktuell von den einzelnen PV-Anlagen eingespeist wird. Ich selbst finde den SmartMeter super und nutze auch die Kundenschnittstelle, um den Verbrauch sekundengenau aufzuzeichnen.

[1] https://www.wienernetze.at/optionen

[2] https://kaerntennetz.at/dokumente/Smart%2520Meter/OptOut_Iskraemeco.pdf

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
15.10.2020  (#5)
Ich finde den Smart Meter eine richtig feine Sache. Den Bezugszählpunkt habe ich mit 15 min Werten berechtigt, den Einspeisezählpunkt nur mit Tageswerten. Zur Auswertung und Optimierung des PV Profils ist das ideal.

Wie würde das technisch ohne Smart Meter aussehen? Du hast ja dann 2 physische Zähler oder?

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
15.10.2020  (#6)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________

Wien Energie argumentiert so [1]:
"Wenn Sie selbst Strom ins Netz einspeisen [...] ist ein Opt-out nicht möglich. Denn damit verlieren Sie die intelligenten Funktionen des neuen Zählers. 

Die Frage ist wer die intelligenten Funktionen benötigt.
Ich als Anlagenbetreiber habe das orig. Fronius Smartmeter verbaut und brauche in keiner Hinsicht das Smartmeter vom VNB und wie schon von dir gesagt gab es auch schon PV vor dem Smartmeter.


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
16.10.2020  (#7)

zitat..
trango71 schrieb: Die Frage ist wer die intelligenten Funktionen benötigt.
Ich als Anlagenbetreiber habe das orig. Fronius Smartmeter verbaut

Die Zahl der PV-Anlagen ist aber schon etwas kleiner als die Zahl der normalen Endverbraucher 😉 Also die meisten haben keinen eigenen SM zu Hause und kriegen so erst die smarten Zusatzfunktionen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.10.2020  (#8)


2020/20201016912256.jpg
Wird dieser Zähler auch getauscht bei der Umstellung? Wurde im 2015 er Jahr nach Montage der PV eingebaut. Oder wird der nur "scharf" gestellt, damit er alle Funktionen erfüllt? 

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  •  erwinh
  •   Bronze-Award
16.10.2020  (#9)
Wird getauscht. Auch meiner der heuer eingebaut wurde, wird dann wieder getauscht...

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
17.10.2020  (#10)

zitat..
chrismo schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von trango71: Die Frage ist wer die intelligenten Funktionen benötigt.
Ich als Anlagenbetreiber habe das orig. Fronius Smartmeter verbaut

Die Zahl der PV-Anlagen ist aber schon etwas kleiner als die Zahl der normalen Endverbraucher 😉 Also die meisten haben keinen eigenen SM zu Hause und kriegen so erst die smarten Zusatzfunktionen.

ja schon klar aber ich bezog den Diolog e auf den Titel des Eingangsthreads 😉
"Kein Opt-Out für Smartmeter bei Vorhandensein einer Photovoltaikanlage"

und mal ehrlich, ich kann mir bei bestem Willen nicht vorstellen das ein Smartmeter durch den VNB irgend etwas am Verbrauchsprofil von Leuten ändert.
Diejenigen die optimieren , eine PV am Dach haben , sich an der Energiewende beteiligen ,  haben sich schon lägst danach eingerichtet. Wer seinen Eigenverbrauch optimieren möchte kann sich um 40€ einen S0 Zähler einbauen.
Für mich ist das Smartmeter durch den VNB nachwievor ein Überwachnungsinstrument und hat m.M.n. mit Energiewende im Moment noch nichts zu tun.
Einzig für die dynamische Preisanpassung der Stromanbieter sehe ich grosses Potential zu gunsten der Kunden.

Welche "smarten " Zusatzfunktionen hat eigentlich so ein durch den VNB eingebauter Smartmeter was ein S0 Zähler nicht könnte?


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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.10.2020  (#11)

zitat..
trango71 schrieb: ein Überwachnungsinstrument

Sorry, aber das ist Blödsinn. Was kann der E-Versorger großartig überwachen, wenn er 1x am Tag den Energieverbrauch ausliest?

Vielleicht mal, dass ihr im Urlaub seid, weil ein paar Tage der Stromverbrauch gesunken ist, aber das war es dann auch schon.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
17.10.2020  (#12)

zitat..
chrismo schrieb: Sorry, aber das ist Blödsinn. Was kann der E-Versorger großartig überwachen, wenn er 1x am Tag den Energieverbrauch ausliest?

Ich nenne das selektive Datenschutzparanoia. Vor dem Energieversorger hat man Angst, wenn der weiß, dass ich heute 22,75 kWh bezogen habe. Aber Whattsapp, Facebook, Google usw. geben wir mit dem Smartphone alles über uns in Echtzeit preis.

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  •  pedaa
  •   Bronze-Award
17.10.2020  (#13)
Ich sehe beim smartmeter großes Potential für den energieversorger den Kunden "auszunehmen"
Bei den wiener netzen ist man als eigenheimbesitzet einem Profil zugeordnet, maximal 4kW Leistung zu beanspruchen.
Da der Versorger das im Moment nicht messen kann, ist das sozusagen umgerechnet auf einen maximalen Energieverbrauch pro jahr (ich hab den wert leider vergessen und gerade nicht parat - ich meine so um 14000 kWh).
Wenn man dann ein smartmeter hat, kann das dann ja gemessen werden und wenn dann der fön gleichzeitig mit wärmepumpe, Geschirrspüler und evtl. noch e auto "läuft", bist da gleich mal so richtig ordentlich drüber. Somit wird neu eingestuft und das kostet gleich mal eine gesalzene Gebühr!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
17.10.2020  (#14)

zitat..
chrismo schrieb: Sorry, aber das ist Blödsinn. Was kann der E-Versorger großartig überwachen, wenn er 1x am Tag den Energieverbrauch ausliest?

Der wird ja dann alle 15 Minuten ausgelesen. Und damit kann der EVU ein wunderbares Profil deiner Gewohnheiten ableiten.


zitat..
pedaa schrieb: Ich sehe beim smartmeter großes Potential für den energieversorger den Kunden "auszunehmen"

Sehe ich ähnlich, der smartmeter hilft dem EVU mehr als den Endkunden.




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  •  chrismo
  •   Gold-Award
17.10.2020  (#15)

zitat..
gdfde schrieb: Der wird ja dann alle 15 Minuten ausgelesen.

Nein, 15min Auswertung nur nach opt-in. Also wenn man es nicht explizit will und extra bestellt, wird der SM 1x täglich ausgelesen.

2
  •  trango71
  •   Bronze-Award
17.10.2020  (#16)

zitat..
rabaum schrieb:
__________________

Ich nenne das selektive Datenschutzparanoia. Vor dem Energieversorger hat man Angst, wenn der weiß, dass ich heute 22,75 kWh bezogen habe. Aber Whattsapp, Facebook, Google usw. geben wir mit dem Smartphone alles über uns in Echtzeit preis.

ja schon aber hier gibt es einen kleinen Unterschied,
Google,Facebook,WhatsApp liegt in meinem eigenen Ermessen!

Es ist halt ein weiterer im Bunde der Daten sammelt und das gefällt mir nicht und wie auch schon vorher geschrieben wurde kann der VNB seine "smarten" Zusatzfunktionen wunderbar zu seinen Gunsten einsetzen.
Und noch was,
kein Endverbraucher kann kontrollieren, ob Daten gesammelt werden und wie oft die Daten von der Ferne ausgelesen werden. Diese 15 Min. Speicherung ist auch von der Ferne ein- und ausschaltbar!

Was ich damit sagen will bzw. was von @gdfde und @pedaa  treffend formuliert wurde,

zitat..
gdfde schrieb:
__________________

Sehe ich ähnlich, der smartmeter hilft dem EVU mehr als den Endkunden.

zitat..
pedaa schrieb: Ich sehe beim smartmeter großes Potential für den energieversorger den Kunden "auszunehmen"

welche Vorteile hat der Kunde durch Smartmeter?
mir fällt dazu als einziger Punkt die dynamische Preisanpassung der Stromanbieter ein.

LG

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  •  trango71
  •   Bronze-Award
17.10.2020  (#17)
Wenn ein Stromanbieter und VNB sowas schreibt dann sollten sich auch andere was dabei denken
Alpen Adria Energie AG schrieb 2016 folgendes:

Wir als osterreichweiter Naturstrom-Lieferant, sowie auch als regionaler Netzbetreiber, befassen uns schon sehr lange mit diesem Thema und haben dazu auch eine klare Meinung.
Aus unserer Sicht steht die Einführung dieser „intelligenten“ Zähler in keiner Relation zu dem was medial dem Kunden als Vorteil suggeriert wird, da wir einerseits nicht glauben, dass der überwiegende Teil der Strombezieher eine Einsparung sowohl beim Verbrauch als auch bei den Stromkosten haben wird. Durch diese Zähler ist es zwar moglich den Verbrauch besser zu protokollieren und damit sicherlich auch tolle Auswertungen zu machen, aber deswegen wird sich das Verbrauchsverhalten kaum andern. Einfach gesagt, kein Kunde wird deswegen um Mitternacht Mittagessen kochen oder staubsaugen, nur weil dann der Preis etwas gunstiger ist.
Als Netzbetreiber sind wir leider gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zähler einzuführen, wir werden jedoch dies so spät als möglich machen und hoffen, dass es in der Zwischenzeit vielleicht doch zu einem Umdenken seitens des Gesetzgebers kommt. Der Grund dafür ist auch recht einfach erklärt.
 
l. Im Bezug auf das sogenannte „smart grid“ ist es absolut nicht notwendig, dass wir jeden einzelnen Verbraucher möglichst genau messen können um zu wissen was er gerade an Strom benötigt. Da dies sowieso an den großen Übergabepunkten (zB. beim Trafo) geschieht und wir damit sofort wissen, was viele Verbraucher gleichzeitig machen. Was der einzelne Kunde macht ist dabei vollkommen egal.
 •  Ökologisch ergibt sich auch kein Vorteil, da bekanntlich die mechanischen Zähler bis zu 40 Jahr in Verwendung waren. Im Gegensatz dazu ist die Lebensdauer der elektronischen Zähler mit ca. 15 Jahr - ein Geschenk für die Zählerhersteller. Man könnte zwar argumentierten, dass dadurch viel Sprit für die Ablesemannschaft eingespart wird. Da dies jedoch nur alle drei Jahr durch den Netzbetreiber erfolgen muss, und bei den neuen Zählern noch zusatzlich viel Energie für die Datenverwaltung (Fernauslesung, monatliche Abrechnung, Datenverarbeitung usw.) aufgewendet wird, relativiert sich dies sehr stark.

 •  Datenschutz und Cyberkriminalitat: Egal wie man dieses Thema sieht, überall dort wo Daten gesammelt werden, können diese auch ausgewertet und Verknüpft werden. Ob dies einen Vorteil bringt, kann jeder selbst entscheiden. Da Smart Meter jedoch auch über Fern- Ein- und Ausschaltfunktionen verfügen, sehen wir hier die größere Gefahr, da dies einen direkten Einfluss auf die Versorgung hat. Es wäre zwar auch sehr schlimm, wenn die Daten des Zählers durch einen kriminellen Akt manipuliert wurden und damit der Kunde falsche Abrechnungen erhält, dies ist aber nichts im Vergleich zu einem Kunden/einer Region/einem Land das im finsteren sitzt.

 
Aus diesen und vielen weiteren Gründen freuen wir uns, wenn es Initiativen wie Stop-Smartmeter gibt. Sollten Sie als Leser auch unserer Meinung sein würden es mich sehr freuen wenn Sie von AAE Naturstrom www.aae.at zukünftig Ihren osterreichischen Naturstrom beziehen würden.

Mit sonnigen Grüßen
Wilfried Klauss jun. Geschäftsführer

http://stop-smartmeter.at/Infos/AAE-Smartmeter.pdf

1
  •  Fani
18.3.2022  (#18)
Weil ich mich gerade mit dem Thema beschäftige, die Interpretation "Endverbraucher = Anlagenbegriff" ist aus meiner Sicht falsch. 

Das ElWOG (die Grundlage für die obige Verordnung) definiert Endverbraucher als juristischen Begriff  12.
„Endverbraucher“ eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die Elektrizität für den Eigenverbrauch kauft;

Somit darf Endverbrauchern mit einer Photovoltaik das Opt Out nicht untersagt werden.

Wie wird das aktuell in NÖ gehandhabt? Ich werde auf jeden Fall OptOut nutzen und das zur Not auch bei der Schlichtungsstelle der e-control einkippen.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#19)

zitat..
Fani schrieb: Somit darf Endverbrauchern mit einer Photovoltaik das Opt Out nicht untersagt werden.

Wie wird das aktuell in NÖ gehandhabt?

Ist kein Problem.
Nach dem Einbau des SM bekommst du von der EVN einen Brief, dort kannst du auch die opt-out Möglichkeit nutzen.
Standardmässig bist du logischerweise in dem 15 Minuten Ausleseintervall drinnen, wo du deinen Stromverbrauch am Portal dir ansehen kannst.

Mein Beweggrund war, dass wir beim Bezug eine Anschlußleistung von 4 kw haben, die aber (durch E-Auto, Pool, Klimaanlage, Bewässerung) fallweise natürlich überschreiten und das der EVU nicht unbedingt mitbekommen soll.
Und es geht ihn auch nix an, wann ich meine Waschmaschine oder Kaffeemaschine einschalte.

2
  •  streicher
  •   Gold-Award
18.3.2022  (#20)

zitat..
gdfde schrieb:

──────
Fani schrieb: Somit darf Endverbrauchern mit einer Photovoltaik das Opt Out nicht untersagt werden.

Wie wird das aktuell in NÖ gehandhabt?
───────────────

Standardmässig bist du logischerweise in dem 15 Minuten Ausleseintervall drinnen, wo du deinen Stromverbrauch am Portal dir ansehen kannst.

Bei der Netz-NÖ (EVN) meines Wissens nach default 1 Tag. 15min ist opt-in.

1
  •  TomF79
  •   Bronze-Award
18.3.2022  (#21)

zitat..
streicher schrieb:

──────
gdfde schrieb:

──────
Fani schrieb: Somit darf Endverbrauchern mit einer Photovoltaik das Opt Out nicht untersagt werden.

Wie wird das aktuell in NÖ gehandhabt?
───────────────

Standardmässig bist du logischerweise in dem 15 Minuten Ausleseintervall drinnen, wo du deinen Stromverbrauch am Portal dir ansehen kannst.

───────────────

Bei der Netz-NÖ (EVN) meines Wissens nach default 1 Tag. 15min ist opt-in.

Kann ich genau so bestätigen 

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