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Baukonto Ende

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  •  Larry
11.10. - 12.10.2020
7 Antworten | 3 Autoren 7
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Hallo Leute,

habe morgen einen Termin bei meiner BA, der Wohnbauscheck wurde ausbezahlt an mein Baukonto, der Berater meinte das ich für die Schliessung des Baukontos unterschreiben müsste? Ist das so richtig?

Habe Ihm auch mitgeteilt das ich mit 1.10. einen neuen Arbeitgeber habe.(Hatten eine stille Gehaltsverpfändung vereinbart als Sicherheit) Muss ich dafür auch was unterzeichnen bzw. etwas von meinem alten Arbeitgeber beibringen?

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Rückmeldung en.

LG

Larry 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#1)

zitat..
Larry schrieb: der Berater meinte das ich für die Schliessung des Baukontos unterschreiben müsste? Ist das so richtig?

Kontoschließungen sind gewöhnlich vom Kontoinhaber zu unterfertigen. Wenn der Bankberater das so möchte, gehe ich davon aus, dass er diese Aufforderung in Erfüllung seiner internen Vorgaben ausgesprochen hat.

zitat..
Larry schrieb: Habe Ihm auch mitgeteilt das ich mit 1.10. einen neuen Arbeitgeber habe.(Hatten eine stille Gehaltsverpfändung vereinbart als Sicherheit) Muss ich dafür auch was unterzeichnen bzw. etwas von meinem alten Arbeitgeber beibringen?

Das wird die Bank jedenfalls freuen, dass der Aufforderung zur kundenseitigen Verlautbarung bei wesentlicher Änderung der Einkommensverhältnisse nachgekommen wurde. Ja - denke, dass die stille Bezugsverpfändung nochmal unterfertigt werden muss.

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  •  Larry
11.10.2020  (#2)

zitat..
LiConsult schrieb: meinem alten Arbeitgeber beibringen?

Das wird die Bank jedenfalls freuen, dass der Aufforderung zur kundenseitigen Verlautbarung bei wesentlicher Änderung der Einkommensverhältnisse nachgekommen wurde. Ja - denke, dass die stille Bezugsverpfändung nochmal unterfertigt werden muss.

:) Wie meinst du das jetzt? Ist das nicht normal? Wird hier mein ex Arbeitgeber jetzt kontaktiert oder von mir etwas verlangt diesbezüglich?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#3)

zitat..
Larry schrieb: Wie meinst du das jetzt? Ist das nicht normal?

alles in Ordnung. In den Kreditverträgen der BA steht u.a. "Der Darlehensnehmer und allfällige Mithaftende sind verpflichtet, den Darlehensgeber während der Darlehenslaufzeit von wesentlichen Veränderungen der Vermögens- und Einkommensverhältnisse zu verständigen".

Diesem Ersuchen bist du nachgekommen.

zitat..
Larry schrieb: Wird hier mein ex Arbeitgeber jetzt kontaktiert

Nein - es wird gar kein Arbeitgeber verständigt. Die Gehaltsverpfändung ist still und bleibt still solange die Kreditraten vereinbarungsgemäß bedient werden.

zitat..
Larry schrieb: oder von mir etwas verlangt diesbezüglich?

wie erwähnt -vielleicht lassen sie dich die Bezugsverpfändung nochmal aktualisiert unterschreiben. Nachdem es sich um ein Baukonto handelt und der offene Saldo im nächsten Schritt in einen langfristigen Kreditvertrag übergeführt wird, wird die Bank die Aktualisierung der Unterlagen gleich mit vornehmen.




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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.10.2020  (#4)
Alles korrekt.

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  •  Larry
11.10.2020  (#5)
 

zitat..
LiConsult schrieb: wie erwähnt -vielleicht lassen sie dich die Bezugsverpfändung nochmal aktualisiert unterschreiben

Warum geht eine bereits dazumal unterzeichnete stille Bezugsverpfändung nicht automatisch auf den neuen AG über?

Sie ist ja so oder anders still und wird ja nicht bei irgendeinem AG deponiert sondern bleibt ja bei der Bank?


zitat..
LiConsult schrieb: Nein - es wird gar kein Arbeitgeber verständigt. Die Gehaltsverpfändung ist still und bleibt still solange die Kreditraten vereinbarungsgemäß bedient werden.

Wann bei einer stillen Vereinbarung, Ausser bei nicht Bedienung der Raten, kontaktiert die Bank den Arbeitgeber? 

Kann denn die Bank meinen EX AG jetzt noch kontaktieren oder würde iwelche Auskünfte bekommen vom EX AG?
 


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  •  Larry
12.10.2020  (#6)

zitat..
LiConsult schrieb: Nachdem es sich um ein Baukonto handelt und der offene Saldo im nächsten Schritt in einen langfristigen Kreditvertrag übergeführt wird, wird die Bank die Aktualisierung der Unterlagen gleich mit vornehmen.

Meinst du mit Aktualisierung der Unterlagen, die neue  Bezugsverpfändung unterzeichnen lassen ?

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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
12.10.2020  (#7)
genau - so meinte ich das.

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