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Gemeinde lehnt Flachdach ab

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  •  Luke91
5.8.2020 - 11.1.2022
29 Antworten | 18 Autoren 29
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Hallo liebe Forumsmitglieder.

Bei uns lehnt die Gemeinde das Flachdach ab. (Grundstück ist am Land, umgeben von nur 3 weiteren Häusern, keine Durchzugsstraße) Hat jemand eine Ahnung ob man sich hiergegen wehren kann?

Danke und LG

  •  chrismo
  •   Gold-Award
7.8.2020  (#21)

zitat..
Luke91 schrieb: sondern vom Naturschutz. Da es sich hier um einen Sternchenbau handelt auf Grünland hat hier anscheinend der Naturschutz mitzureden.

Das ist ja eh perfekt. Einfach ein extensiv begrüntes Flachdach einreichen. Ökologischer als jede andere Dachform. emoji

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  •  Luke91
9.8.2020  (#22)
Ja werde da mal nachhacken. danke

@­chrismo : wäre eine idee :-D brauch ich halt dann einen Rasenmäher oben :-D

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
9.8.2020  (#23)
Nein, den brauchst nur beim intensiv begründeten Dach. Beim extensiven kommt man mit weniger Pflege aus. Gibt eh einige Threads hier (z.B. )https://www.energiesparhaus.at/forum-dachbegruenung-extensiv/41584_1)

Wäre interessant was der Naturschutz dazu sagt. Vorausgesetzt euch wäre ein begrüntes Dach den zusätzlichen Aufwand wert, wäre das eine mögliche Lösung.

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  •  Glenfiddich01
  •   Bronze-Award
16.8.2020  (#24)
Interessant. Was hat die Dachform mit dem Naturschutz zu tun? 
Ich hatte wegen angrenzendem Bach auch den Naturschutz dabei während den ganzen Formalitäten bis zur Baubewilligung.
Dachform war aber nie ein Thema. 
Standort: oberes Mühlviertel


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  •  derLandmann
  •   Silber-Award
16.8.2020  (#25)
wie gehts weiter was ist rausgekommen?

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  •  Luke91
17.8.2020  (#26)
@Glenfiddich01  das ist interessant. Gut zu wissen.
@­derLandmann  Aktuell noch nichts. Wie gesagt war auch nur die Vorprüfung des Plans. Eingereicht wurde dieser noch nicht da der Baubeginn erst Ende 2021/ Anfang 2022  stattfindet.


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  •  HeWeJa
6.4.2021  (#27)
War bei uns auch...Sternchenbau=Bauen im Grünland= Naturschutz fürs Orts/Lanschaftsbild zuständig. Bei uns das Magistrat UU. Hat wegen Fassade (Abhilfe: Optische Trennung durch Farbe der Bauteile ) und Dachform (Abhilfe: Statt 9° Pultdachneigung nun nur noch 4°) genörgelt. Was uns geholfen hat, war, Fotos vorzulegen, bei dem die weitere Umgebung zu sehen war, und dort haben wir unser Haus reinretuschiert und damit argumentiert, dass andere diese Dachform auch schon haben. 
Aber beim Magistrat UU gabs halt auch jemanden, der sich definieren wollte, bzw seinen Senf dazugeben wollte, bezüglich Landschaftsbild. Schlussendlich schaute das Haus wie vorgesehen aus, hat aber einige Wochen gekostet, bis die Herren ihren Segen gegeben haben. Der Gemeinde wars, sobald das OK des Naturschutz da war, wurscht.
Ich weiß, ein alter Beitrag...aber vl hilfts...


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  •  Luke91
11.1.2022  (#28)
Wir hätten jetzt alles probiert. Auch den Plan auf ein Pultdach geändert. Wieder keine genehmigung. Wir wohl ein Walmdach werden. LG

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  •  Corinnaa
11.1.2022  (#29)

zitat..
Luke91 schrieb:

Wir hätten jetzt alles probiert. Auch den Plan auf ein Pultdach geändert. Wieder keine genehmigung. Wir wohl ein Walmdach werden. LG

Wieso reichst du ein ohne das mit der Gemeinde abzusprechen. Der Bausachverständige und Bauamtsleiter sind nicht unabhängige Leute, sie handeln im Interesse des Bürgermeisters. 
Die Gemeinde kann durch den Ortsbildsachverständigen (oft der Raumplaner der Gemeinde) Dachformen prinzipiell in erster Instanz verbieten. Zumindest in der Steiermark. Gleichzeitig kannst du immer in die zweite Instanz gehen. Wenn man schon gegen die Interessen der Gemeinde einreicht, dann kann man gleich versuchen das in zweiter Instanz durchzusetzen. 
Übrigens, wenn es keine Verordnung über ein räumliches Leitbild oder einen Bebauungsplan gibt, der gewisse Dachformen verbietet, dann hast du in zweiter Instanz sehr gute Chancen. Ich kenne einen Fall in der Steiermark von einer Gemeinde, wo es nur Satteldächer und Walmdächer mit Ziegeldeckung als Hauptdachform gab und jemand hat ein Flachdach eingereicht. Der war zwar nicht der erste der das probiert hat, aber der erste, der in die zweite Instanz gegangen ist und dem Bürgermeister nicht klein beigeben hat. Da die Gemeinde keine Verordnung hatte, die das verboten hat, wurde das Flachdach in zweiter Instanz genehmigt, obwohl es natürlich überhaupt nicht zu den anderen Häusern passt.

EDIT: Habe das mit dem "Sternchenbau im Grünland" zum ersten Mal gehört. Ich habe absolut keine Ahnung, was dort die genauen Regeln sind. Dein Problem scheint ja nicht einmal von der Gemeinde auszugehen.

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