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Dienstbarkeit erforderlich? [OÖ]

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
30.7.2020
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo an die Rechtsexperten!

Es geht um einen Kanalanschluss an einen öffentlichen Kanal auf einem privaten Nachbargrundstück.
Der öff. Kanal der Gemeinde ist beim Nachbarn als Dienstbarkeit eingetragen.
Für den Kanalanschluss (Schacht liegt ca  1,5 m von der Grundgrenze entfernt im Nachbargrundstück), wird seitens Gemeinde empfohlen, privat mit dem Nachbarn eine Dienstbarkeit zu vereinbaren.

Mit dem Nachbarn rede ich morgen.
Um nur etwas vorbereitet zu sein:
Sollte der Nachbar aus irgendeinem Grund nicht dazu bereit sein, hier eine Dienstbarkeit für den Anschluss (also die Stichleitung) eintragen zu lassen, welche Alternativen hätte ich dann? Bzw. braucht es zwingend eine Dienstbarkeit des Nachbarn ggü dem Grundstückseigentümer nur für die Anschlussleitung?

Danke im Voraus!
 

  •  Maarch
  •   Silber-Award
30.7.2020  (#1)
Und noch eine weitere Frage dazu:

Nachdem das unbebaute Grundstück voll aufgeschlossen ist (Aufschliessungsbeiträge wurden vor mehr als 10 Jahren bezahlt und die Erhaltungsbeiträge werden ebenso jährlich vorgeschrieben und geleistet), muss ich mich da wirklich persönlich um die Dienstbarkeit für den Anschluss beim Nachbarn kümmern, oder ist dafür nicht die Gemeinde als Kanalbetreiber in der Verantwortung?

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  •  berhan
  •   Gold-Award
30.7.2020  (#2)

zitat..
Maarch schrieb: Sollte der Nachbar aus irgendeinem Grund nicht dazu bereit sein, hier eine Dienstbarkeit für den Anschluss (also die Stichleitung) eintragen zu lassen, welche Alternativen hätte ich dann?

Wenn dir dein Nachbar die Kanalleitungauch mit viel zureden und Geldgeschenke nicht verbauen lassen will, dann wirst du einen anderen Weg finden müssen, um den Kanal anzuschließen. Wenn der Nachbar nicht will, dann hast du Pech gehabt.

zitat..
Maarch schrieb: Nachdem das unbebaute Grundstück voll aufgeschlossen ist (Aufschliessungsbeiträge wurden vor mehr als 10 Jahren bezahlt und die Erhaltungsbeiträge werden ebenso jährlich vorgeschrieben und geleistet), muss ich mich da wirklich persönlich um die Dienstbarkeit für den Anschluss beim Nachbarn kümmern, oder ist dafür nicht die Gemeinde als Kanalbetreiber in der Verantwortung?

Die Aufschließungsgebühr hat nix mit dem Kanalanschluss zu tun, da kommen dann noch ein paar tausender auf dich zu.

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  •  Maarch
  •   Silber-Award
30.7.2020  (#3)

zitat..
berhan schrieb: Wenn der Nachbar nicht will, dann hast du Pech gehabt.

Bin noch am Recherchieren und hab folgendes gefunden:
https://www.jusline.at/gesetz/ooe_aeg_2001/paragraf/14
Demnach müsste der Nachbar den Anschluss dulden, sofern ein anderweitiger Anschluss wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Und dem Nachbarn steht eine angemessene Entschädigung zu.

zitat..
berhan schrieb: Die Aufschließungsgebühr hat nix mit dem Kanalanschluss zu tun, da kommen dann noch ein paar tausender auf dich zu.

Das versteh ich ja grundsätzlich so: Um den physischen Anschluss muss ich mich selbst kümmern. Ob ich auch das Recht dazu hab, müsst sich darum nicht die Gemeinde kümmern?

Hoffentlich sind die Nachbarn unkompliziert...

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