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Hütte innerhalb Bauwich - Satteldach über 3m

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  •  antonkremser
10.7. - 12.7.2020
4 Antworten | 2 Autoren 4
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2020/20200710154515.png
Es geht um eine Hütte die Seitlich im Bauwich steht. Abstand 1,5m zur Grundstücksgrenze.
Wenn ich ein Satteldach mache geht das Dach innerhalb des Bauwichs über die 3m hinaus.
Ich frage mich ob das so erlaubt ist und wenn nicht ob es dann mit einem Walmdach erlaubt ist.
Die Hütte soll in NÖ gebaut werden und hat eine Grundfläche von 12m x 6m.
Die 12m verlaufen parallel zur Grundstücksgrenze.
Die Fronten selbst haben mehr als 3m zur nächsten Grundstücksgrenze, es geht mir also nur um diesen einen seitlichen Bauwich.
Ich hoffe ihr habt mich richtig verstanden, leider bin ich bis jetzt mit der Bauordnung und mehreren Forenbeiträgen auf keinen Nenner gekommen.
Vielen Dank! Liebe Grüße!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.7.2020  (#1)

zitat..
antonkremser schrieb: Wenn ich ein Satteldach mache geht das Dach innerhalb des Bauwichs über die 3m hinaus.

Darauf kommts nicht an. Oder mit anderen Worten: einen Schnitt durch das Gebäude in 3m Abstand von der Grundgrenze zu machen und dort die Höhen zu messen ist ohne Bedeutung!

zitat..
antonkremser schrieb: Die Fronten selbst haben mehr als 3m zur nächsten Grundstücksgrenze, es geht mir also nur um diesen einen seitlichen Bauwich.

Nein! Es geht nicht nur um diesen seitlichen Bauwich. Es geht um das gesamte Gebäude, d.h. jede einzelne Front  an allen 4 Seiten. Und keine dieser Fronten darf irgendwo die 3m überschreiten, sobald das Gebäude irgendwo in den seitlichen Bauwich ragt.
Und wohlgemerkt: die Höhe wird unten vom BEZUGSNIVEAU weg gemessen und nicht vom Fussboden, so wie du das einegzeichnet hast.

zitat..
antonkremser schrieb: ob es dann mit einem Walmdach erlaubt ist.

Ja, das wär die Lösung! Jede Front hat dann eine Traufe und diese darf max. 3m über Bezugsniveau sein.


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  •  antonkremser
11.7.2020  (#2)
Vielen Dank für die kompetente Antwort.
Das heißt bei einem Satteldach wäre ein kleiner Teil vom Giebel im seitlichen Bauwich. Dann ist also ein Walmdach wirklich die Lösung für mich...das beruhigt mich schon mal emoji
Und gemessen wird vom Bezugsniveu und nicht von der Fußbodenoberkante, da war ich mir auch nicht sicher.
Vielen Dank!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.7.2020  (#3)

zitat..
antonkremser schrieb: Das heißt bei einem Satteldach wäre ein kleiner Teil vom Giebel im seitlichen Bauwich.

Du musst meinen Beitrag oben genau lesen. Es geht nicht um den kleinen Teil des Giebels, der im Bauwich liegt. Es geht um ALLE Fronten des Gebäudes rundum. Auch um die, die nicht im Bauwich liegen (Jede Front muss immer als GANZES gesehen werden, es geht nicht um Teile von Fronten).
Denn: wenn ein Nebengebäude auch nur zu einem Teil im Bauwich liegt, dann unterliegt das GESAMTE Nebengebäude - also auch alle Fronten und Frontteile, die nicht im Bauwich liegen - der Höhenbeschränkung von 3m!!

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  •  antonkremser
12.7.2020  (#4)
Danke für die Klarstellung! Jetzt habe ich es verstanden.
lg

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