Carport Errichtung | Grünland LFW
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Du hast dir die Antwort ja selbst schon gegeben: Genauso is es. Was soll da an der Grünlandwidmungsart "Land- und Forstwirtschaft" anders sein?? Was soll die Vermietung von Carports bzw. Stellplätzen mit einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung zu tun haben??? Richtig: Gar nichts! Und somit stehen diese Carports wohl eindeutig im Widerspruch zur Flächenwidmung und sind daher nicht bewilligungsfähig. Und damit (gemeint: mit einer solch eindeutigen Sach- und Rechtslage) ist deine Gemeinde überfordert?? |

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