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·gelöst· Garageneinfahrt / Gefälle / Hang

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  •  martl990
5.11. - 6.11.2019
5 Antworten | 5 Autoren 5
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2019/20191105761166.jpg
Hallo,
habe eine Frage zur Planung der Garageneinfahrt bei einem EFH mit Doppelgarage.
Zufahrt über eine kaum befahrene, relativ breite Siedlungsstraße die ein Gefälle von ca 10cm/100cm Länge hat (also ca 60cm bei 6m Einfahrt). Da das Grundstück ein Gefälle nach unten hat möchte ich die Garage nicht zuweit weg von der Straße rücken.
Was meint ihr? Abstand der Garage und Gefälle zur Garage problemlos so möglich/befahrbar?
Punkt B würde ich mit der Garage auf gleiche Höhe setzen (Rigol vor Garage).
Danke für eure Meinungen / Erfahrungen.

  •  MissT
  •   Gold-Award
5.11.2019  (#1)
Bei uns wäre das so nicht möglich - entweder liegt es an der Bauordnung in NÖ oder den Vorgaben unserer Gemeinde. Da muss eine Garage mEn mindestens 4 oder 5m eingerückt sein, so dass hier ein Auto parken kann, ohne über die Grundstücksgrenze auf die Straße zu ragen. Für offene Carports gilt das natürlich nicht. Es geht darum, dass die Bewohner möglichst auf eigenem Grund parken, statt auf der Straße alles zuzuparken, den Verkehrsfluss zu beeinträchtigen oder die Straßenreinigung und Schneeräumung unnötigt zu erschweren. Wir sind mit der Garage bewusst noch etwas mehr eingerückt, so dass man auch bei einem größeren PKW noch problemlos zwischen Fahrzeug und geschlossenem Garagentor durch kann oder das Fahrzeug in der Einfahrt noch gut waschen kann.

Bei der Gelegenheit: Wir haben bei uns die gleiche Situation mit dem Gefälle der Straße und der  Einfahrt. Wenn Du die Einfahrt pflastern willst, dann rate ich Dir, nicht zu großformatige Steine zu nehmen. Im Nachhinein hat sich unsere Wahl (Friedl Triad) als etwas grenzwertig herausgestellt, weil die Gefällelinie diagonal verläuft.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
5.11.2019  (#2)
Auf den ersten 5 Metern der Einfahrt darfst du ja maximal ein Gefälle von 5% haben. Steht glaub ich in der OIB. Somit kannst du 25 cm Höhenunterschied zur Garagenkante überbrücken. Geht sich das bei dir aus?

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  •  martl990
5.11.2019  (#3)
die 3m sollten eigentlich in Ordnung sein, wenn der Hang unterhalb der Straße mind 15% Gefälle hat und <100m2 und 3m Höhe. lt Nö Bauordnung. (sicherlich mit Interpretationsspielraum ob zulässig)
5-6m Abstand wären mir eh lieber, aber dann rück ich mit der Garage soweit in den Garten...bzw vorz WoZi
5% sind zuwenig ....
mir wäre wichtig ob das Gefälle auf den 3m prinzipiell gut lösbar ist - oder ob ich hier ohnehin eine längere Zufahrt brauche

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  •  Hans123
6.11.2019  (#4)
Kommt davor noch ein Gehsteig? Der Gehsteig darf auch noch zur Anrampung verwendet werden. Allerdings darf dieser kein seitliches Gefälle  von mehr als 2% haben. So ist es zumindest in NÖ.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.11.2019  (#5)

zitat..
MissT schrieb: Da muss eine Garage mEn mindestens 4 oder 5m eingerückt sein, so dass hier ein Auto parken kann,

Steht das auch irgendwo ineinem Gesetz?? Oder ist das doch wieder einmal nur eine "Eigencreation" der Gemeinde (sprich: ungesetzliche Willkür)?

zitat..
Hans123 schrieb: Der Gehsteig darf auch noch zur Anrampung verwendet werden. Allerdings darf dieser kein seitliches Gefälle von mehr als 2% haben. So ist es zumindest in NÖ.

Vielleicht in deiner Gemeinde (siehe oben, Stichwort "Eigencreation"). Aber wenn´s für ganz NÖ gelten soll, dann muss es irgendwo in einem Landesgesetz stehen. Kannst mir sagen, wo???

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