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Gartenzaun wieder einmal [NÖ]

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  •  Superstruppi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
24.9.2019
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo,

wir haben urspr. mit unseren Nachbarn besprochen, dass wir uns den Gartenzaun zwischen unseren Grundstücken finanziell teilen. Nun habe ich mir die Dinge genauer angesehen und sehen hier Konfliktpotential (wenn nicht jetzt, dann in Zukunft). Ich wollte daher um eure Meinung fragen:

Nach §858 ABGB muss der Nachbar den Zaun errichten, da dieser Zaun auf der rechten Seite seines Grundstückes liegt (Eingang vorne). Die Gemeinde sagt, es ist ihr egal, wie die Nachbarn das regeln, was aus meiner Sicht einen Widerspruch zur Rechtslage darstellt.

Ich habe nun die Befürchtung, dass es irgendwann in Zukunft zu Problemen kommen kann, wenn einer der beiden Parteien sein Haus verkauft, der Gartenzaun zu sarnieren ist, etc.

Wäre es nicht besser, der Zaun würde nur einer Partei gehören, anstatt einen laienhaften Vertrag aufzusetzen, wer wie was wann? Um im Wort zu bleiben, kann man ja auch dazu zahlen, aber das Eigentum ist eindeutig geklärt.

Danke für eure Meinung!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
24.9.2019  (#1)

zitat..
Superstruppi schrieb: Wäre es nicht besser, der Zaun würde nur einer Partei gehören, anstatt einen laienhaften Vertrag aufzusetzen, wer wie was wann? Um im Wort zu bleiben, kann man ja auch dazu zahlen, aber das Eigentum ist eindeutig geklärt.

Wurde hier eh schon mehrfach diskutiert. Gemeinsames Eigentum ist immer schwierig. Du hast die relevanten Punkten eh selber angesprochen. Sanierung, Erneuerung, Rechtsnachfolger usw.

Eine Spende für den Zaun ohne weitere Verpflichtungen wäre am einfachsten. Der Zaun soll dann die paar cm ganz eindeutig innerhalb des Grundstücks stehen, nicht auf der Grenze.

Das Gesetz definiert aber nicht, wie diese Abgrenzung/Einschließung auszusehen hat. Es muss nicht zwangsweise ein Zaun sein.


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  •  Fernmelder
  •   Silber-Award
24.9.2019  (#2)
Da steht alles drin:
https://www.energiesparhaus.at/forum-zaunstreit-wer-muss-aufstellen/43155

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.9.2019  (#3)
Wie gesagt, wurde das alles schon endlos diskutiert.

Auch ich wiederhole mich mit meiner Meinung und Empfehlung: Keine gemeinsamen Bauwerke/Anlagen über die Grundgrenze errichten!!!

Auch sonst wurde früher schon alles gesagt. Siehe insbesondere mein Posting im link von Fernmelder auf Seite 2 vom 2.10.2016.

Nur zur Widerholung:

zitat..
Superstruppi schrieb: Nach §858 ABGB muss der Nachbar den Zaun errichten,

 Kann man so nicht pauschal gültig sagen. Es geht jedenfalls nicht um einen "Zaun", sondern um eine "Abgrenzung". Das können ganz simple Dinge sein. Es soll damit nur gezeigt werden: Halt! Da is eine Grenze!

zitat..
Superstruppi schrieb: Die Gemeinde sagt, es ist ihr egal, wie die Nachbarn das regeln, was aus meiner Sicht einen Widerspruch zur Rechtslage darstellt.

Das ist KEIN Widerspruch zu irgendeiner Rechtslage. Ein einfacher Zaun/Einfriedung/Abgrenzung zwischen den Nachbarn hat nichts mit Baurecht zu tun. Die Gemeinde (besser gesagt: die Baubehörde) ist daher dafür nicht zuständig.




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  •  Superstruppi
24.9.2019  (#4)
Vielen Dank für eure Antworten!

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