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Teil von einem Grundatück kaufen oö [OÖ]

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
11.6. - 17.6.2019
24 Antworten | 12 Autoren 24
24
Wir haben ein Reihenhaus und sind mit Größe, Ausrichtung usw mehr als zufrieden. Unsere südwestseitigen Nachbarn haben ein sehr langes Grundstück welches in der Breite mit 26m an unseres angrenzt. Das sind tüchtige alte Leute mit denen wir uns sehr gut verstehen. Allerdings wird ihnen die Arbeit im Garten schon zuviel. Jetzt haben wir uns gedacht, ob wir ihnen nicht anbieten sollten, einen Teil ihres Grundstückes zu kaufen. Es ginge konkret um einen 6m breiten und eben 26m langen streifen der an unser Grundstück angrenzt. Wir könnten uns dadurch Besucherparkplätze schaffen und eventuell auch einen Pool und eine husätzliche Gartenhütte realisieren. Doch das wichtigste wäre uns, dass wir uns etwas Luft verschaffen würden. Denn das Haus der beiden ist alt und wenn die mal sterben wird das grundstück sicher von einem bauträger gekauft (da hauen sich momentan bei uns alle drauf) und bis ans limit herangebaut (3m das haus und garage oder parkplätze eventuell an unserer grundgrenze) Jetzt meine eigentliche frage: geht das, dass man einfach von einem baugrundstück 150m2 kauft und herauslöst? wenn ja, mit welchen nebenkosten muss ich rechnen und welche baulichen rechte habe ich dann für dieses grundstück (pool, parkplätze, gartenhütte, wasseranschluss, ...)? Danke für eure Hilfe!

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#1)
Hi,
sicher geht das, hat mein Nachbar mit dem neuen Nachbar (alte Leute) gerade aus diesen Gründen so gemacht.
Lg

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#2)
unser haus ist halt teil einer großen parzelle welche nach nutzwerten aufgeteilt ist. das heißt ich könnte den teil des nachbargrundstücks mit ca 150m2 nicht in unseres übernehmen (möchte ich auch gar nicht da sich die nutzwerte zu meinem nachteil ändern würden).
kann man einfach 150m2 herauslösen und die dann als eigene miniparzelle belassen?
vor allem die nebenkosten würden mich interessieren (wahrscheinlich geometer usw)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.6.2019  (#3)
Kenns jetzt nur von NÖ, aber ich vermute es wird auch in OÖ Kriterien für Mindestgrößen von BAuplätzen geben!

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  •  Haus1
11.6.2019  (#4)
Das sind in OÖ 500qm, aber diese Untergrenze greift hier vielleicht nicht, da es nicht im eigentlichen Sinn bebaut wird?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#5)
es würde dazu dienen um 2 besucherparkplätze, einen pool (wunschborstellung für irgendwann) und eine gartenhütte (im zuge der wunschvorstellumg poolerrichtung für technik usw) zu errichten.
ansonsten wäre es eine fußballwiese für die kids inkl bepflanzung entlang der "neuen" grenze

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  •  rk515
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#6)
klar geht das.
macht alles der notar, bzw braucht ihr natürlicha uch einen geometer.

das grundstück wird dann von der EZ der nachbarn rausgelöst und in eure EZ mit aufgenommen.

zu zahlten sind natürlich die vertragserrichtungskosten und die grunderwerbsteuer

aber grundsätzlich würd ich da die ksoten hinten anreihen, da es sinn macht sich hier ein wenig platz zu schaffen.

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
12.6.2019  (#7)

zitat..
rk515 schrieb: das grundstück wird dann von der EZ der nachbarn rausgelöst und in eure EZ mit aufgenommen.


 so einfach ist es nicht, es ist versteckt

rechtlich gesehen hat er ja kein Reihenhaus sondern eine "Reihenwohnung"

der einfachere Weg wird sein das Nachbargrundstück zu splitten und dann dieses neue Gartengrundstück zu kaufen

das Ganze ins Gemeinschaftseigentum einbringen, Nutzwerte neu berechnen lassen, sehr aufwändig


zitat..
heislplaner schrieb: Doch das wichtigste wäre uns, dass wir uns etwas Luft verschaffen würden. Denn das Haus der beiden ist alt und wenn die mal sterben wird das grundstück sicher von einem bauträger gekauft


 kenne jetzt nicht deren Familienverhältnisse und nicht deine finanzielle Lage, ABER

- Bauträger bekommen nur das was ihnen wer verkauft

- wenn es geht finanziell bei dir und es irgendwann sowieso verkauft wird aus familären Verhältnissen   wieso nicht JETZT das Haus kaufen mit  Wohnrecht bzw Fruchtgenußrecht bis zum Tod, hätte für die älteren Nachbarn auch den Vorteil das sie jetzt Geld zum Leben haben bzw vererben und nicht irgendwann


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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#8)
wie gesagt, unser reihenhaus steht auf einem gesamtgrundstück und da werde ich sicher nicht das gesamtgrundstück vergrößern und nutzwerte erhöhen usw.
es müsste wirklich das 150m2 grundstück separat herausgelöst werden und als eigenes grundstück geführt werden.
das ganze grundstück samt haus usw kaufen wäre natürlich reizvoll - weil es wirklich schön ist (und man es vielleich sogar einmal selber bebauen könnte) - das ist aber finanziell nicht drinnen bzw. uns gehts finanziell jetzt so gut, dass wir uns da nicht größer belasten wollen.
die 150m2 wären locker machbar und würden die situation so lösen, dass es vollkommen egal für uns wäre, wer das andere haus einmal kauft und wie es bebaut werden würde - da hätten wir genug luft um uns unser "eiland" zu bewahren

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  •  rocco81
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#9)
Also bei uns (OÖ) ist es so gelaufen:
Geometer hat das Grundstück geteilt (Grenzstempen eingeschlagen, vermessen und ins Grundbuch eingetragen) hat etwa 2000€ gekostet
Das neue Grundstück erworben und beim Notar einen Vertrag gemacht. Honorar dafür kann man sich aushandeln.
Dann wird noch Steuer fällig.

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  •  nOerkH
12.6.2019  (#10)
Wie groß ist denn das Grundstück der Nachbarn insgesamt?

Wenn ihr da 150m² abspaltet bleibt den Nachbarn dann noch genug Grund um das weiterhin als Baugrund führen zu können (eben die vermuteten 500m²?)

Wie sieht es mit der Verschiebung des Bauwich aus? Ist das überhaupt relevant, da das "neue" 150m² Grundstück ja eigentlich nicht bebauungsfähig ist?

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#11)
Das Nachbargrundstück hat jetzt ziemlich genau 1220m2 - wenn man also 150m2 herauslösen könnte blieben immer noch über 1000m2 übrig.
Das Haus der Nachbarn steht am anderen Ende der Parzelle - also fast 50m weg von uns - das macht es ja momentan so toll.
Wenn man also einen Streifen kaufen könnte wäre das natürlich der Hammer!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.6.2019  (#12)

zitat..
Haus1 schrieb: Das sind in OÖ 500qm, aber diese Untergrenze greift hier vielleicht nicht, da es nicht im eigentlichen Sinn bebaut wird?


Die Grenze der mindestens 500m² greift schon bei der Grundteilung und nicht erst bei der Bebauung! Siehe § 9 OÖ Bauordnung (Diese Bestimmung war ja nicht schwer zu finden!)
Also geht diese Grundstücksteilung schon grundsätzlich NICHT!

zitat..
rk515 schrieb: klar geht das.


Na, geht nicht! Siehe gleich oberhalb!

zitat..
rk515 schrieb: das grundstück wird dann von der EZ der nachbarn rausgelöst und in eure EZ mit aufgenommen.


Damit ich ein Grundstück von einer in die andere EZ transferieren kann, muss im vorliegenden Fall dieses Grundstück erst durch Teilung neu geschaffen werden. Schon diese Grundstücksteilung erhält keine Bewilligung - siehe oben!
Weiters hat heislplaner keine eigene EZ! Sein Haus steht als parifiziertes Wohnungseigentum auf einem Gemeinschaftgrunstück. In dieser EZ hat er nur einem gewissen Anteil geminsam mit anderen. Zu dieser EZ kann und will er dieses neue Grundstück nicht einverleiben!

zitat..
ChristianIV schrieb: der einfachere Weg wird sein das Nachbargrundstück zu splitten und dann dieses neue Gartengrundstück zu kaufen


Scheitert aber an der Bewilligung der Grundteilung - siehe oben!

zitat..
rocco81 schrieb: Also bei uns (OÖ) ist es so gelaufen:
Geometer hat das Grundstück geteilt (Grenzstempen eingeschlagen, vermessen und ins Grundbuch eingetragen)


Größe der neugeschaffenen Grundstücke unter 500m²????

zitat..
heislplaner schrieb: Wenn man also einen Streifen kaufen könnte wäre das natürlich der Hammer!


Wird - wie jetzt schon mehrfach gesagt - an der notwendigen Bewilligung für die Grundteilung gem. § 9 OÖ Bauordnung scheitern!


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  •  Santana20010
14.6.2019  (#13)
Unsere Nachbarn konnten völlig problemlos einen 3x30m streifen loslösen und kaufen. 
Auch oö, geschehen letzte Woche 

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
14.6.2019  (#14)
die frage ist ja ab sie diesen streifen als extra streifen/grundstück belassen dürfen oder ihn in ihr eigenes grundstück eingliedern müssen - denn das ist ja bei mir nicht möglich

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  •  klim18
14.6.2019  (#15)

zitat..
Santana20010 schrieb: Unsere Nachbarn konnten völlig problemlos einen 3x30m streifen loslösen und kaufen. 
Auch oö, geschehen letzte Woche

Könnte in dem Fall ein "geringwertiges Trennstück" gewesen sein, das wird dann von dem einen Grundstück abgeschrieben und dem zweiten zugeschrieben. Aber das passt hier zum einen wegen der Wert- und Größengrenzen schon nicht, und zum anderen funktioniert es in Kombination mit dem Wohnungseigentum nicht, weil es dann allen Eigentümern gehören würde.

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
16.6.2019  (#16)
was ist eigentlich, wenn man das 150m2 teilgrundstück dann zb in grünland umwidmen lässt?
dürfte man da dann überhaupt einen pool und einen zaun bauen?

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  •  homecu
16.6.2019  (#17)
Andere Lösungsvorschlag, falls das alles nicht glaubt, kauft das Grundstück nicht, sondert pachtet es einfach.

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
16.6.2019  (#18)

zitat..
heislplaner schrieb: grünland umwidmen lässt

Das liegt nicht in deiner Hand sondern bei Land und Gemeinde. Unwahrscheinlich dass die ein Grünlandgrundstück mitten im Bauland haben wollen. 

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  •  heislplaner
  •   Gold-Award
17.6.2019  (#19)
wie wäre das bei einer pachtung? muss da das grundstück auch geteilt werden oder bleibt der gepachtete teil einfach beim nachbargrundstück? wie sieht das dann mit pool parkplätzen und einfriedung aus? kann so ein pachtvertrag auch einseitig gekündigt werden?

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
17.6.2019  (#20)

zitat..
heislplaner schrieb: wie wäre das bei einer pachtung? muss da das grundstück auch geteilt werden oder bleibt der gepachtete teil einfach beim nachbargrundstück? wie sieht das dann mit pool parkplätzen und einfriedung aus? kann so ein pachtvertrag auch einseitig gekündigt werden?

eine einfache Miete / Pacht kann gekündigt werden,  für eine Erbpacht über Jahrzehnte muss man wieder ins Grundbuch mit den altbekannten Problemen

was mir als Kunstgriff einfällt wäre noch das ihr sagen wir 5% vom ganzen Haus+Grundstück bekommt im GB und ein Zusatzvertrag der eine eventuelle Teilung regelt, das euer Anteil genau der Gartenstreifen ist, weiß nicht ob dann eine Realteilung möglich ist (=Abspaltung genau dieses Streifens), wenn das nicht möglich ist käme es im Streitfalle zumindest zu einer Zivilteilung (=Zwangsversteigerung) und ihr bekämet euren Anteil vom Wert der ganzen Liegenschaft raus als Absicherung.




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  •  homecu
17.6.2019  (#21)

zitat..
heislplaner schrieb: wie wäre das bei einer pachtung? muss da das grundstück auch geteilt werden oder bleibt der gepachtete teil einfach beim nachbargrundstück? wie sieht das dann mit pool parkplätzen und einfriedung aus? kann so ein pachtvertrag auch einseitig gekündigt werden?

Wie das mit dem Grundstück ist, weiß ich nicht. Bei einer Kündigung einer Pacht, wo erlaubt wurde irgendetwas immobilies darauf zu errichten, muss das normalerweise geschätzt und ausbezahlt werden... (zumindest beim ganz einfachen Baurecht)

Wie das im Detail hier funktioniert, Teil eines Grundstücks verpachten und da nur Nebengebäude ... weiß ich nicht. 

zitat..
ChristianIV schrieb: was mir als Kunstgriff einfällt wäre noch das ihr sagen wir 5% vom ganzen Haus+Grundstück

Da wäre das Ehepaar aber schön blöd darauf ein zu gehen. Nur noch Teilbesitz auf eigenen Haus&Grund und im Streitfall muss alles versteigert werden...




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