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·gelöst· Grunderwerbsbehördliche Genehmigung

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  •  wirbauen2019
10.4. - 13.4.2019
9 Antworten | 3 Autoren 9
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Liebe Community, 

als neuer User in diesem äußerst interessanten Forum haben wir gleich ein kliffliges Thema zu dem ich keine passenden Einträge gefunden habe: 

wir planen in NÖ einen Bungalow in Massivbauweise zu errichten und waren heute beim Notar. Der Vertragsentwurf war soweit okay bis die Frage nach der Staatsangehörigkeit gestellt wurde.

Nun, wir sind Drittstaatenangehörige und als solche brauchen wir eine "Grundverkehrsbehördliche Genehmigung".

Habe davon noch nie etwas gehört - die Schilderung vom Notar klang aber nachvollziehbar. 

Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage: wielange dauert das Prozedere? 

Hat/hatte da jemand Erfahrungen damit oder ist mit dem Thema vertraut?

Sind für jede Rückmeldung dankbar!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.4.2019  (#1)
Welche Staatsangehörigkeit habt ihr?

Es gibt für etliche Staaten eine sogenannte "Gleichstellung" mit österreichischen Saatsbürgern und diese brauchen dann keine Bewilligung ihres Rechtsgeschäftes durch die Ausländergrundverkehrsbehörde.

Habt ihr einen Hauptwohnsitz in Österreich und wenn ja, seit wann?

1
  •  wirbauen2019
11.4.2019  (#2)
Von einer "Gleichstellung" sind wir als bosnische Staatsangehörige ausgenommen..

Hauptwohnsitz in Österreich seit 1991.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.4.2019  (#3)
Ja, dann braucht ihr eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung nach den Bestimmungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes.
Siehe hier, insbesondere 4. und 5. Abschnitt:
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=Grundverkehrsgesetz&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.04.2019&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=c4706f4a-1996-4bb4-867f-f124501b66e7

Zu beachten auch die NÖ Grundverkehrsverordnung, wo du die Formulare zum ausfüllen für den Antrag findest.
https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=Grundverkehrsverordnung&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=11.04.2019&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=d2dba8de-9439-4d49-8164-97b36002e4aa

Wie lang das dauert, weiß ich nicht. Aber keine Zeit verstreichen lassen und SOFORT den Antrag stellen.
Da ihr mehr als 10 Jahre den HAuptwohnsitz in Österreich habt, wird die Entscheidung der Behörde jedenfalls vereinfacht/beschleunigt.

 Aha ja, diese Seite ist auch noch hilfreich. Antrag kann auch online gestellt werden.
http://www.noe.gv.at/noe/Kaufen-Verkaufen/Genehmigung_GrunderwerbAuslaendischePersonen.html

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  •  R_______
11.4.2019  (#4)
Wir kaufen ein Grundstück mit über 3000m² Grünland in NÖ und brauchen daher auch eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung. Ich hab bei der Behörde nachgefragt und die Antwort war, dass es ab der Antragstellung typ. 6-7 Wochen dauert (incl. der Behördenwege). Auch unser Anwalt hat das so bestätigt, wenn man jemanden bei der Behörde kennt könnten es vll. auch nur 4-5 Wochen sein.
Die Dauer ist bei uns so lange, da in der Gemeinde der Verkauf des Grünlands 3 Wochen ausgehängt werden muss - ich weiß es nicht, vermute aber, um diese Zeit wird es bei euch kürzer sein.
Ich würde aber einfach auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anrufen und nachfragen - war bei mir ganz Problemlos!

Lg, Reinhard

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.4.2019  (#5)

zitat..
R_______ schrieb: Ich würde aber einfach auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anrufen und nachfragen -


Für Ausländergrundverkehr ist nicht die Bezirkshauptmannschaft zuständig, sondern die NÖ Landesregierung, Abteilung Agrarecht, in St. Pölten.

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  •  wirbauen2019
11.4.2019  (#6)
Hallo zusammen, 

danke für die Antworten. Hab heute gleich auf der Landesregierung angerufen und die Info bekommen, dass ein vom Notar erstellter und vom Käufer unterzeichneter Vertrag für den Verfahrensanfang erstmal reicht.

Das kommt uns in dem Fall zugute, da wor nicht bis zum Unterzeichnen vom Verkäufer warten müssten.

Der Notar ist auch bereits informiert - ich denke gegen diesen Vorgang keine Einwände geben sollte, da die Info ja von der bearbeitenden Behörde kam.

Übrigens: man kann im Vorfeld die Gemeindebewilligung, die die BH/Landesregierung ohnehin braucht, in Auuftrag geben bzw. diesbezüglich mit der Gemeinde in Kontakt treten. 

Dadurch erspart man sich auch noch mal Zeit...

lg

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  •  R_______
12.4.2019  (#7)
Hallo,
wir haben auch die Genehmigung beantragt, bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben. Bei uns haben beim Antrag wir als Käufer und der Verkäufer unterschrieben - angehängt wurde der fertige Kaufvertrag (aber eben noch nicht unterschrieben).
Sobal die Genehmigung erteilt wurde, wird der Kaufvertrag unterschrieben. Der unterschriebene Kaufvertrag wird dann der Behörde nochmal übermittelt - der darf sich nicht geändert haben zu der Version mit der der Kauf genehmigt wurde.

Reinhard

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
12.4.2019  (#8)

zitat..
wirbauen2019 schrieb: ich denke gegen diesen Vorgang keine Einwände geben sollte, da die Info ja von der bearbeitenden Behörde kam.


zitat..
R_______ schrieb: wir haben auch die Genehmigung beantragt, bevor wir den Kaufvertrag unterschrieben haben.


Is jetzt kein besonderes Entgegenkommen der Behörde, da diese Vorgangsweise ausdrücklich im Grundverkehrsgesetz vorgesehen ist.

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  •  R_______
13.4.2019  (#9)
Ja, klar - in manchen Fällen aber praktisch, wenn man es so machen kann.

Reinhard

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