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Abschläge für Mängel - in welchem %-Bereich [NÖ]

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  •  Yunuskoje
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
25.3. - 27.3.2019
10 Antworten | 8 Autoren 10
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Hi liebe Gemeinde,

unser Haus wird nun bald fertig und mit ein paar Mängeln werde ich mich abfinden müssen.

Ich hab auf Anhieb hier nichts gefunden, aber gibt es Richtwerte, die bei Abschlägen zu tragen kommen?

Unsere QS hat zB für optische Mängel mal 10% vorgeschlagen, aber viele Dinge sind nicht nur Optik und auch diese müssen aber (auch aus Zeitgründen) jetzt so bleiben - dafür soll der Abschlag für mich entsprechend deutlich ausfallen, zumal ich bei einigen Punkten monatelang nachgelaufen bin.

Weiters ist für mich nicht klar, welche Positionen jeweils betroffen sind bzw. (teilweise) begutschriftet werden könnten:
Für die Kellerstiege wurde zB angemerkt, dass nur die Fliesenlegerleistungen betroffen sind (auch wenn Rohbau vorher auch schon schief war ...leuchtet mir nur bedingt ein).

Beispiele:

- Kellerstiege (Fliesen) außerhalb Toleranz (einmal Stiege zu hoch, einmal zu niedrig, etc.)
- Kellerfenster zu hoch eingebaut, Frau kommt nicht zum Griff (abweichend vom Plan), keinesfalls nur ein optischer Mangel
- Dachbodentreppe schief eingebaut (Spaltmaße nicht ident), geht trotz mehrfachem Versuch der Nachbesserung anscheinend nicht besser, Schloss dabei beschädigt (werde ich selbst lackieren gegen Rost).
- Mauern schief bzw. außerhalb Toleranz, dazu schlechte Austeilung von Fliesen
 (eine Trennmauer im Bad ist komplett schief, mit freiem Auge erkennbar - niemand hat sich drum geschert, weder Baumeister noch Putzer noch Fliesenleger).
- Decke OG hängt (muss noch geprüft werden ob in Toleranz). Da im Bad farbig bis zur Decke gefliest, ist auch das mit freiem Auge erkennbar (60er Fliese links höher als rechts weil musste ungerade geschnitten werden).
- Vinylboden im OG Vorraum und auf Treppe wurde falsch bestellt, auf Grund der wenigen verbleibenden Zeit ist ein Abbruch nicht mehr möglich, die Maxi-Dielen werden so schnell nicht produziert/geliefert und die ursprünglich ausgesuchten sind nicht mehr lieferbar
- Rohbau (und damit auch Türen) im OG passen nicht. Es sollten zB links und rechts neben zwei aneinander gebauten Türen (Eingang in zwei Zimmer) jeweils gleichviel Platz sein lt. Polierplan. Tatsächlich steht die eine Türzarge an der Wand an, während auf der anderen Seite 20cm (!) Platz sind.
- Spalt bei Türzargen ungleichmäßig. Neben einer Türzarge ist direkt die Brüstungsmauer/Treppenhaus. Da habe ich auf Bodenhöhe unten 2mm und auf 1,20m ca. 5mm Spalt, sieht man auch auf den ersten Blick.

Dazuzusagen ist, dass ich alles beim GU beauftragt habe - dh auch alle Koordinationsfehler, etc. gehören ihm und sind nicht mir anzulasten.

Ich bitte um euer geschätztes Feedback!

  •  BGR
  •   Bronze-Award
25.3.2019  (#1)
Wäre interessant was die Aufwände wären es gerade zu ziehen pro Position. (zB Tür ausbauen, stemmen und auf der anderen seite dazu mauern etc. ...) 

Und die Aufwände mal dem GU Vorlegen um ein Gefühl zu bekommen welche Last er noch offen hätte theoretisch.


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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
25.3.2019  (#2)
ich glaube ein bischen Kleingeld für einen Bausachverständigen der alle Einzelpunkte beziffern kann sind da nicht falsch investiert, da gehört auch eine Realbesichtigung dazu

zitat..
Yunuskoje schrieb: Kellerstiege (Fliesen) außerhalb Toleranz (einmal Stiege zu hoch, einmal zu niedrig, etc.)


 da würde ich aufpassen und überlegen, so komisch das klingt geringe Abweichungen von der Stufenhöhe können schnell Unfälle verursachen, wir haben da unseren Rhytmus, wenn plötzlich eine Stufe etwas höher ist und die nächste dafür niedriger dann strauchelt man unerwartet schnell, aufpassen,
den Mangel würde ich mir genau überlegen ob ich den durchgehen lasse


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  •  koeni62
  •   Silber-Award
25.3.2019  (#3)
Hallo!

zitat..
ChristianIV schrieb: ich glaube ein bischen Kleingeld für einen Bausachverständigen der alle Einzelpunkte beziffern kann sind da nicht falsch investiert


Dem kann ich mich in deinem Fall nur anschließen!
Aufgelistet hast du zwar hauptsächlich optische Auswirkungen, jedoch ist bei der Masse an Mängeln auch zu hinterfragen ob technisch alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde!
Dach, Heizung, Elektrik, Fassadendetails,... sind nicht unerheblich und Brutstätten für Pfusch!
Lg Jürgen 


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  •  Yunuskoje
26.3.2019  (#4)
Wir hatten während der Bauphase eine ÖBA, die hat hoffentlich alle schwerwiegenden Themen gesehen - jetzt ist ja alles zu.
Abgesehen davon ist man hinterher natürlich immer klüger - jetzt muss ich das beste draus machen.
Es geht nicht so sehr darum, was ein Mangel ist (das sagt der SV, wir haben aber eh' selbst ein gutes Auge, können Normen googlen und haben eine QS & ÖBA) sondern was übliche Abschläge sind (da sind alle wiederum sehr verhalten bzw. taktiert natürlich jeder...).
Daher meine Frage nach Erfahrungswerten.
Alternativ muss ich vorher meinem Anwalt noch einen Besuch abstatten.

Danke!

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
26.3.2019  (#5)
abschläge sind sowieso verhandlungssache. auch wenn hier ein sv was beziffert, muss das der AN nicht akzeptieren und kann klagen.

ausgehend davon, dass nichts mehr verbessert wird oder werden soll, würde mir in ruhe überlegen welcher betrag die ganzen mängel für mich persönlich erträglich macht und das inkl. einem verhandlungsaufschlag dem AN vorlegen (am besten mit sprechenden fotos die man ggf. auch öffentlich zugänglich machen kann).

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  •  neubau2018
26.3.2019  (#6)
Habt ihr denn nie während des Rohbau Phase selbst mal nachgemessen oder die Ausführung lt Plan überprüft ?
oder wurde das gemeldet aber nicht ausgebessert? 

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  •  Yunuskoje
26.3.2019  (#7)

zitat..
neubau2018 schrieb: Habt ihr denn nie während des Rohbau Phase selbst mal nachgemessen oder die Ausführung lt Plan überprüft ?
oder wurde das gemeldet aber nicht ausgebessert?


 Bis auf den einen Punkt mit den zwei Türen im OG ist/war das nicht möglich bzw. haben wir bei den ersichtlichen Punkten natürlich stets auf Fehler hingewiesen.

Die druckwasserdichten Kellerfenster sind in den Elementen im Werk verpresst worden. Wie wirs gesehen haben wurde auch schon betoniert, wäre also ein echter Abriss geworden.
Ungleiche Ortbetonstiege hat Fliesenleger anzupassen bzw. wenn er es nicht hinbekommt nochmal den Baumeister anzurufen
Ungleiche Spalte sieht man erst wenn die Türzarge kommt
Hängende Decke sieht man erst wenn dort die Fliesen kac*e ausschauen
Trennwand im WC war im Rohbau schief, es wurde halt gesagt das würde Putzer bzw. Fliesenleger korrigieren - ist aber nie passiert und jetzt ist sie halt schief


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
26.3.2019  (#8)
Die ÖBA hat das alles durchgehen lassen oder erst gar nicht erkannt?

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  •  coisarica
  •   Gold-Award
27.3.2019  (#9)

zitat..
rabaum schrieb: Die ÖBA hat das alles durchgehen lassen oder erst gar nicht erkannt?


so war es leider bei uns auch. öba und lieferanten sind aus der gleichen branche und kennen sich oft schon jahrelang - da hackt eine krähe der anderen kein auge aus.


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  •  23dg
  •   Silber-Award
27.3.2019  (#10)
Deine ÖBA ist m.M.n. auch nicht aus der Verantwortung zu nehmen und ebenfalls entsprechend zu "belangen". Diese Mängel schriftlich festzuhalten und Korrektur bzw. Nachbesserung einzuverlangen.

Was sind die Aufgaben der ÖBA?
Die örtliche Bauaufsicht kontrolliert und steuert die Bauausführung vor Ort. Sie vertritt Ihre Interessen und übt das Hausrecht auf der Baustelle aus. Dies umfasst unter anderem auch, dass jeder, der auf die Baustelle kommt, sich bei der Bauaufsicht zu melden und deren Anweisungen zu befolgen hat.

Es wird überwacht, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit den Plänen in der vertraglich festgesetzten Qualität sowie unter Einhaltung der geltenden Vorschriften hergestellt wird. Die Bauaufsicht steuert das Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen und achtet darauf, dass der Terminplan eingehalten wird.

Kontrolle der Gewerke:
Die örtliche Bauaufsicht nimmt laufend die Leistungen der auf dem Bau agierenden Firmen ab, stellt eventuelle Mängel fest und veranlasst deren Behebung. Außerdem übernimmt sie die Steuerung, Kontrolle und Optimierung von Kosten, Terminen und Qualitäten der Baustelle im Interesse und in Vertretung des Bauherren.

Wäre für mich eine ziemlich eindeutige Angelegenheit.

Deine einzige "Schuld" besser gesagt dein Fehler war, anscheinend eine schlechte ÖBA gewählt zu haben.

ALLES GUTE FÜR DEN WEITEREN LEIDENSWEG.


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