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PV - Kleinunternehmerregelung / Umsatzsteueroption - wer hat Ahnung ?

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  •  americium
  •   Silber-Award
5.12. - 17.12.2018
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Hallo Leute,

ich jemand von euch betroffen und weiß wie das ganze richtig dem FA gemeldet und berechnet wird ?

Danke! :)

  •  hausbau2011
7.12.2018  (#1)
Hallo!

Ich denke hier https://www.wko.at/service/umwelt-energie/steuerliche-beurteilung-von-photovoltaikanlagen.html sollte alles erklärt sein.

lg
hausbau2011

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  •  americium
  •   Silber-Award
10.12.2018  (#2)
Hi!

Ja, das ist das offizielle blabla emoji Das kenne ich.

Mich interessiert hier die praktische Umsetzung, solch Text lässt Interpretation und Auslegung zu.

 

LG


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  •  streicher
  •   Gold-Award
10.12.2018  (#3)
Was bedeutet das jetzt für eine Privatperson welche eine 5-17kWp Anlage hat und den Überschuss (z.B. über OEMAG) einspeist?
Muss diese Privatperson das jetzt beim Finanzamt oder irgendwo melden?

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  •  ricer
  •   Silber-Award
11.12.2018  (#4)
Ich versuche auch gerade mich da schlau zu machen, und so wie ich das verstehe kannst du nach der Beantragung einer UID-Nummer beim Finanzamt mit der Kleinunternehmerregelung für den gewerblich genutzten Teil der Anlage (also die Überschusseinspeisung) die Umsatzsteuer zurückholen. 
Heisst dann natürlich auch jährliche Steuererklärung, du hast ja dann laufende Einnahmen aus der Einspeisevergütung.

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  •  alpenzell
  •   Gold-Award
11.12.2018  (#5)
Hab meine Anlage (14kWp) auch dieses Jahr ans Netz bekommen mit OEMAG Förderung. Da gab es dann von der OEMAG den Hinweis, dass ich bei meinem geplanten/angegebenen Eigenverbrauch dann ja als Kleinunternehmer behandelt werden müsste.
Ich hab dann zurück geschrieben, dass ich nächstes Jahr einen Speicher installieren möchte und demnächst dann auch noch ein E-Auto kommt und dadurch der Eigenverbrauch massiv steigen wird. Hab auch gleich nachgefragt, ab wann man denn typisch als Kleinunternehmer gilt. Antwort war, dass typischer weise die Privatperson mindestens einen Eigenverbrauch von 50% haben sollte...
Ich habe es mir nicht ausgerechnet, da ich den Aufwand scheue und kein Interesse daran habe im Rentenalter Einkünfte aus meiner PV zu versteuern. Grundsätzlich könntest/ müsstest du ja dann auch die Kosten abschreiben. Finanziell muss das also kein Nachteil sein.
Ich mach gar nix und warte mal ab, ob es Nachfragen gibt.

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  •  americium
  •   Silber-Award
12.12.2018  (#6)
Das ist so wie meistens mit dem FA. 
Du bist in der Pflicht das selbst zu melden, tust du's nicht hast du entweder Glück und sie kommen nicht drauf oder du hast Pech und musst 7 Jahre nachversteuern ;)

Soweit ich das jetzt durchblickt habe läuft das so:

Beispiel:
Eckdaten der Anlage
- Leistung der Anlage: 7,5kWp
- Erwarteter Jahresertrag: 7500kWh
- 30% Eigenverbrauch (2250kWh)
- Anlagenerrichtungskosten: € 7000 inkl. MwSt.
- Einspeisetarif: € 0,05/kWh

70% werden eingespeist, daher ergibt sich eine unternehmerische Tätigkeit (kWh eingespeist >50% vom Ertrag).

Ertrag aus eingespeister Strommenge: 5250* 0,05 = € 262,50
AfA (Errichtungskosten / 20 Jahre davon 30% Eigenverbrauchsquote abgezogen): 7000/20*0,7 = € 245,00

Ertrag - AfA = 17,50 Euro < Freigrenze 740 Euro, daher nicht Einkommensteuerpflichtig

USt (20% von verkauften Strom / Ertrag):  262,50*0,2= € 52,50
USt vom Eigenverbrauch sind 20 % von 30% der AfA: 7000/20*0,3 = € 105,00 * 0,2 = 21 Euro 

Gesamte USt / Jahr = € 52,50 + 21 = € 73,50
Hochgerechnet auf 20 Jahre (vom FA angegebene Lebensdauer PV) = 1470 Euro an USt (Schätzung bei jährlich gleichbleibenden Ertrag / Verkauf / Verbrauch). 

Vorsteuer: 20% von 7000 = € 1400

Das entspricht fast genau dem Betrag der Vorsteuer die man zurück bekommt: 1400 VSt zu 1470 Ust.

D.h. wenn in den 20 Jahres nichts kaputt geht und nichts investiert wird steigt man mit fast bare aus. Soblad man wieder was investiert, kann man wieder Vorsteuer geltend machen. 

Ich denke ob man hier Kleinunternehmerregelung nimmt oder Regelbesteuerung optiert ist etwas Lottospielen. 

Könnt ihr mir folgen ?
Kann das richtig sein ?
Kennt sich wer WIRKLICH AUS ? :D

Stellen sich noch folgende Fragen:

- Wass passiert wenn man "Grenzgänger" ist und man immer jährlich 49/51% abwechselt einspeist ? Muss ich dann immer zwischen den Erkärungsarten wechseln ? (Unternehmer / nicht Unternehmer)

- Was passiert dann mit den Abschreibungen (AfA) ?

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  •  ricer
  •   Silber-Award
12.12.2018  (#7)
Nach § 2 Z2 iVm §1 UStBBKV geht die Umsatzsteuerschuld doch auf den Leistungsempfänger über? 
Also würde nur die Umsatzsteuerschuld für den Eigenverbrauchsanteil fällig werden?

:edit:
Zudem habe ich ja auch die Möglichkeit nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln und entgehe somit ab dann der Umsatzsteuer sowieso.

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  •  americium
  •   Silber-Award
15.12.2018  (#8)
ja verrechne ich dann meinem abnehmer die UST ?
Soll mir awattar dann den angegebenen preis +20% zahlen ?

du meinst vorher gross absetzen und dann wechseln ?
forderns da ned nach ?

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  •  Baumau
  •   Gold-Award
17.12.2018  (#9)

zitat..
americium schrieb: Gesamte USt / Jahr = € 52,50 + 21 = € 73,50
Hochgerechnet auf 20 Jahre (vom FA angegebene Lebensdauer PV) = 1470 Euro an USt (Schätzung bei jährlich gleichbleibenden Ertrag / Verkauf / Verbrauch). 


Dir ist hier ein Denkfehler unterlaufen. Die Leistung/Ware + USt verrechnet man weiter. Dir entstehen dadurch keine Kosten. Faktisch ist es für beide Unternehmer ein Durchlaufposten.

Im speziellen Fall wird es wohl meist zum Übergang der Steuerschuld kommen.

Den Eigenverbrauch musst du natürlich versteuern.

zitat..
americium schrieb: - Wass passiert wenn man "Grenzgänger" ist und man immer jährlich 49/51% abwechselt einspeist ? Muss ich dann immer zwischen den Erkärungsarten wechseln ? (Unternehmer / nicht Unternehmer)


"Ändern sich innerhalb des Berichtigungszeitraums die für diese Betrachtung maßgeblichen Umstände (Über- oder Unterschreiten der Überwiegensgrenze), so ist eine Vorsteuerberichtigung gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 vorzunehmen (zur Abgrenzung zwischen Leistungen iZm Grundstücken und beweglichen körperlichen Gegenständen bei Solaranlagen vgl. Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer, BMF-010219/0163-VI/4/2012, wonach grundsätzlich von einem beweglichen körperlichen Gegenstand ausgegangen werden kann, wenn die Entfernung der Photovoltaikanlage ohne Zerstörung der Substanz des Gebäudes leicht möglich ist)."

zitat..
americium schrieb: - Was passiert dann mit den Abschreibungen (AfA) ?


Sind irrelevant, da du ja keine maßgeblichen Erträge erwirtschaftest.

zitat..
ricer schrieb: Zudem habe ich ja auch die Möglichkeit nach 5 Jahren von der Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln und entgehe somit ab dann der Umsatzsteuer sowieso.

zitat..
americium schrieb: du meinst vorher gross absetzen und dann wechseln ?
forderns da ned nach ?


Da es sich bei der PV lt. dem Salzburger Steuerdialog 2012 um bewegliche körperliche Gegenstände handelt, ist man nur fünf Jahre gebunden.

Ich würde anfangs aber zumindest ein Gespräch mit einem Steuerberater/Bilanzbuchhalter führen, damit er euch alles erklären bzw. vorrechnen kann. Im zweiten Jahr kann man die notwendigen Erklärungen dann wohl auch selbst machen.

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