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Garagenfenster zum Nachbarn

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  •  Hausbau89
30.8. - 31.8.2018
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Hallo,

Wir bauen eine Garage welche an der Grundgrenze steht, 4m von der Grundgrenze entfernt hat die Garage einen höheren Teil mit 4,5m Gebäudehöhe. Genau in diese Wand (richtung Nachbar) würde ich gerne zusätzlich ein Fenster einbauen. Das Bauvorhaben ist in Niederösterreich.

Ist dies möglich ?

  •  Rasenfreund
30.8.2018  (#1)
Ohne die genaue Rechtslage in NÖ zu kennen, wird es vermutlich Brandschutztechnisch ein Problem sein.

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  •  MartinSt
30.8.2018  (#2)
Ich kann dir diesen Beitrag empfehlen.
Klingt für mich verständlich:
https://www.energiesparhaus.at/forum-fenster-zu-nachbar-erlaubt/11793_1#135095

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  •  gufu1
  •   Bronze-Award
30.8.2018  (#3)

zitat..
Hausbau89 schrieb: Ist dies möglich ?


Wir hatten diesen Fall vor ca. 5 jahren bei den Schwiegereltern.
Ein seit ca. 30 Jahren bestehendes Fenster zum Nachbarn musste geschlossen werden.
Einbau eines Brandschutzfensters das die selbe Brandklasse wie die Feuermauer hat wäre die Alternative gewesen. Die Dinger sind nur leider unleistbar.
Ob das bei einem Neubau übehaupt noch genehmigt werden kann wäre zu klären.

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  •  StefanP
  •   Gold-Award
30.8.2018  (#4)
Etwas verwirrend geschrieben.
Skizze wäre echt gut. Dann sollte man das auch recht rasch beantworten können.

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  •  Hausbau89
30.8.2018  (#5)
Hallo,

danke für die raschen Antworten. Anbei das Bild


2018/20180830207668.png
.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
30.8.2018  (#6)

zitat..
StefanP schrieb: Etwas verwirrend geschrieben.


Find ich nicht. Hat ja eingangs schon klar festgehalten, dass das Fenster 4m von der Grundgrenze entfernt ist. Warum redet ihr da vom Brandschutz bzw. so, als wär das Fenster in einer Brandwand an der Grundgrenze??
In 4m Entfernung gibts keinen Brandschutz mehr.
Die offene Frage ist, ob dieser Aufbau Teil der Garage ist und es sich somit um ein Fenster in der Garage handelt. Dann kommts darauf an, welche Garage das ist (insbesondere Größe) und welche brandschutztechnischen Anforderungen an die Garage (und somit an das Fenster in der Garagenwand) bestehen.

Oder ist dieser Aufbau über der Garage von der derunter liegenden Garage ohnehin baulich und brandschutztechnisch getrennt und handelt es sich um einen anderweitig genutzten Raum. Dann hat das alles mit der Garage nichts zu tun.

Unabhängig von all dem: für dieses Fenster wird man eine Baubewilligung brauchen. Da stellt sich dann ohnehin heraus, welche Anforderungen gelten.

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  •  Rasenfreund
31.8.2018  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb:  
 
 

Find ich nicht. Hat ja eingangs schon klar festgehalten, dass das Fenster 4m von der Grundgrenze entfernt ist. Warum redet ihr da vom Brandschutz bzw. so, als wär das Fenster in einer Brandwand an der Grundgrenze??
In 4m Entfernung gibts keinen Brandschutz mehr.


Die Info von 4m hab ich gekonnt übersehen. Mein Fehler.

Warum auch immer hatte ich an der Grundstücksgrenze im Kopf.

 


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