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Ortsbildgutachter - Darf er das? [NÖ]

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  •  BeHappy
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
28.8. - 7.10.2018
29 Antworten | 10 Autoren 29
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Hallo,
Nachdem unser Haus eingerecht wurde, wurde von seitens der Gemeinde auch ein Ortsbildgutachter herangezogen
Dieser schreibt uns nun vor die Fassadenfarbe zu ändern obwohl wir keine "unüblichen" Fassadenfarben haben: weiß, grau, beige
Jedenfalls die beige Farbe soll ganz weg und grau sollen andere Teile vom Haus werden

So wie uns das aber nun gesagt wurde, gefällt uns das Farbkonzept überhaupt nicht, weil das Haus damit einen ganz anderen Charakter hat

Außerdem wurde uns gesagt, das die Dachform möglicherweise auch noch geändert werden muss - aber Ortsbildgutachter ist sich noch unsicher

Was mich stutzig macht: Wir haben einen Bebauungsplan, an den haben wir uns selbstverständlich auch gehalten, Dachformen werden keine vorgeschrieben und auch nicht verboten, Gebäude in der Nähe haben auch mehr oder weniger alle Dachformen

Wieso braucht man dann einen Ortsbildgutachter?

Und die Fassadenfarbe ist ja sowieso die Spitze des Eisberges - ich versteh überhaupt nicht wieso die geändert werden sollte.

Was meint ihr? Ist ein Ortsbildgutachter trotz eindeutig klarem Bebauungsplan überhaupt notwendig? Und darf er sich sogar die Fassadengestaltung einmischen?

Vielen Dank im vorraus
Lg BeHappy

  •  BeHappy
21.9.2018  (#21)
Ursprünglich ist unser Planer ja davon ausgegangen, das die Fassadenfarbe bewilligungs- und anzeigefrei ist, und daher nach Fertigstellung einfach "umgemalt" werden kann 

Da dem aber nicht so ist werden wir wie von ChristianIV und Karl10 vorgeschlagen, versuchen für das ursprünglich gewünschte Farbkonzept eine Bewilligung zu bekommen. So zumindest der Plan.

Besten Dank für eure wertvollen Tipps ;)


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  •  ChristianIV
24.9.2018  (#22)


zitat..
BeHappy schrieb: eine Bewilligung zu bekommen


jetzt kann ich mal "korrigieren"

das ist dann KEINE Bringschuld mehr, die Gemeinde muss es dir per Ortsbildgutachten verbieten, da sitzt dann du am längeren Ast

1. es war ein kompletter Bluff und es kommt garnichts

2. es kommt ein windiges Ortsbildgutachten das ein guter Anwalt sofort in 1000 Stücke reisst

3. es kommt ein wasserdichtes Gutachten, dann kannst du dein Haus immer noch wie bewilligt bauen / bemalen

wenn man deine persönliche Schilderung bewertet würde ich sagen zu 80% Variante 1, zu 19,9% Variante 2 und zu 0,1% Variante 3,  aber du/ihr habt ja nichts zu verlieren denn es ist nur ein Gewinn möglich

@Karl:
ja klar sollte man etwas Zeit einplanen, für die Meisten ist es halt nur ein Thema  Bank - Miete - Kredit - Doppelbelastung, genauso das einziehen "wollen" für eine der größten Entscheidungen des Lebens, 
wie schon geschrieben das wissen auch unsere Dorf - "Kaiser" und nutzen das ungerechtfertig gnadenlos und schamlos aus bei diversen Fällen

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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
25.9.2018  (#23)
Interessante Geschichte, bei uns hat nie jemand nach der Fassadenfarbe gefragt.
Betrifft das nur Gemeinden, wo es Ortsbildgutachter gibt, dass die Farbe in den Einreichunterlagen angegeben sein muss?

Und wenn man dann z.B. nach 15 Jahren die Fassade neu malen lässt, in welcher Farbe auch immer, muss das auch eingereicht werden? Ist ja keine bauliche Veränderung?

Gibt es dann eine Liste von Farben, die zulässig sind oder wird das vom Ortsbildgutachter von Fall zu Fall geprüft, ob das denn passt?

Was passiert, wenn man bei einem fertig gestellten Haus einen Streifen an die Wand malt? Oder auch nur eine Hausnummer? Das will die Gemeinde alles wissen?! emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.9.2018  (#24)


zitat..
Breitfuss schrieb: Ist ja keine bauliche Veränderung?


Im Gesetz steht aber nicht "bauliche" Abänderung, sondern bloß "Abänderung". Somit jegliche Abänderung, die Bereiche betriftt, die baurechtlich relevant sind. Und das ist das Ortsbild und dort wiederum die "Farbgebung".

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  •  BeHappy
26.9.2018  (#25)


zitat..
Karl10 schrieb: Die Farbänderung braucht ein Bauansuchen und eine Baubewilligung.


zitat..
ChristianIV schrieb: das ist dann KEINE Bringschuld mehr, die Gemeinde muss es dir per Ortsbildgutachten verbieten, da sitzt dann du am längeren Ast


Wenn wir jetzt aber die Farbe auf "ohne beige Streifen" abgeändert haben damit das Ortsbildgutachten durchgeht, und wir nach der erteilten Baubewilligung dann erneut eine (Zurück)Änderung auf "mit beige Streifen" machen wollen, müssten wir das schon erneut bewilligen lassen - verstehe ich das so richtig?


zitat..
Breitfuss schrieb: Gibt es dann eine Liste von Farben, die zulässig sind oder wird das vom Ortsbildgutachter von Fall zu Fall geprüft, ob das denn passt?


Nach welchen Kriterien der Ortsbildgutachter genau vorgeht ist mir auch nicht bekannt. Dass er eine Liste von Farben hat die er nicht genehmigt, kann ich mir aber kaum vorstellen. Wahrscheinlicher ist meiner Meinung nach, welche Farben die umliegenden Häuser haben bzw. ob sich das betroffene Haus davon irgendwie abgrenzt (wobei das bei uns auch nicht der Fall gewesen wäre).

zitat..
Breitfuss schrieb: Was passiert, wenn man bei einem fertig gestellten Haus einen Streifen an die Wand malt? Oder auch nur eine Hausnummer? Das will die Gemeinde alles wissen?!


Glaube nicht, dass die Gemeinde da so "übergenau" ist. Was ich so mitbekommen habe, ist ein Ortsbildgutachten wie bei unserem Bauvorhaben eigentlich die Ausnahme in der Gemeinde.




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  •  ChristianIV
1.10.2018  (#26)

zitat..
BeHappy schrieb: Wenn wir jetzt aber die Farbe auf "ohne beige Streifen" abgeändert haben damit das Ortsbildgutachten durchgeht, und wir nach der erteilten Baubewilligung dann erneut eine (Zurück)Änderung auf "mit beige Streifen" machen wollen, müssten wir das schon erneut bewilligen lassen - verstehe ich das so richtig?


Jein, Bewilligen nicht, eine Planänderung "melden" und warten wie (ob) die Gemeinde reagiert, die Frage ist dann nämlich auch ob sie überhaupt reagieren, denn es geht dann nur noch um die Änderung und ihr Druckmittel Baugenehmigung ist weg und wie schon erklärt ist eine Farbgebung oft nur Geschmackssache, nur weil es dem Bürgermeister / Ortsbildgutachter nicht gefällt können sie es nicht verhindern und oft kommt dann auch garnichts mehr weil sie wissen das sie keine Chance haben, zu verlieren habt ihr garnichts

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.10.2018  (#27)
Der Schritt, eine "Planänderung MELDEN" hat keine gesetzliche Grundlage. Ist somit auch rechtlich nichts wert, d.h. damit kann man weder irgendwas erzwingen, noch bringt es für irgendwas eine Rechtssicherheit.
Wenn die Farbänderung bewilligungspflichtig ist, dann brauch ich eben die Bewilligung. Nur dann kann ich mich ruhig zurücklehnen.
Ist die Farbänderung bewilligungsfrei, dann brauch ich gar nichts zu tun. Auch nichts "MELDEN". Und alles ist in Ordnung.

Wie schon weiter oben ausgeführt, scheint die Änderung der Farbe jetzt nach neuester Gesetzeslage bewilligungspflichtig zu sein. Da gehts dann nur mit einem "Bauansuchen für die Abänderung des Bauwerkes" gem. § 14 Zif. 3 NÖ Bauordnung.

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  •  TheHoff
2.10.2018  (#28)
Ich hätte auch eine Frage bzgl. Ortsbildgutachter und Bewilligungsfreie Bauvorhaben.

Bundesland: STMK

Lt. Ortsbildgutachter ist das geplante Carport/Schutzdach optisch zu "wuchtig" und zu hoch.

Das Carport fällt genau unter die Kategorie "Bewilligungsfrei" lt. Stmk. Baugesetz

- unter 40m2
- Carport ist zu 50% offen (ausreichend lt. Ortsbildgutachter)
- ans Haus/Attika der Eingangsüberdachung "angedockt" (ist ja lt. STMK. Baugesetz erlaubt)
- außerhalb der Baugrenzlinien (auch in Ordnung, da das Schutzdach keine Gebäudeeigenschaften aufweist)
- Bebauungsplan hinsichtlich Carport auch in Ordnung.

kann ein Ortsbildgutachter dieses bewilligungsfreie Bauvorhaben aus subjektiven Befindlichkeiten ablehnen?

oder kann man es errichten da es ohnehin bewilligungsfrei ist?



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.10.2018  (#29)
@TheHoff
Du solltest diesen sehr fallspezifischen Thread aus NÖ nicht durchmischen. Wird dann unübersichtlich. Besser wär gewesen einen neuen zu beginnen.

Nur kurz zur Frage:
Wenn das Carprot tatsächlich bewilligungsfrei ist, wieso und wie kommt es dann überhaupt zum Ortsbildgutachter?

Und zum ursprünglichen Thread und Thema wollte ich nur ergänzen: Die Bewilligung für die Farbänderung kann natürlich in einem vereinfachten Verfahren gem. § 18 Abs. 1a NÖ Bauordnung ablaufen.

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