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Zimmer Bezeichnungen und Gemeindeabgaben

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  •  HomeFinder
28.8. - 3.9.2018
9 Antworten | 6 Autoren 9
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Sehr geehrte Hausbau Community,

ich habe von einem Verwandten gehört, dass es einen Unterschied machen soll, ob im Einreichplan im Keller ein Zimmer als "Hobbyraum" oder als "Speis" (oder ähnliches) betitel wird.
Der Grund soll damit zusammenhängen, dass die Gemeindeabgaben anhand dieser Nutzfläche steigt!? Hab aber bei meinen Recherchen nichts dazu gefunden. Ist da etwas wahres dran?

Mfg,
HomeFinder

  •  HomeFinder
2.9.2018  (#1)
Update: Hat keiner dazu Erfahrung?
Fällt diese Abgabe vielleicht unter die Grundsteuer? Effektiv soll für diese Abgabe nach Nutzfläche/Wohnfläche berechnet werden. Eine andere Bezeichnung deklariert die Quadratmeter ab nicht als jene.

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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
2.9.2018  (#2)
Was ich mich noch an unsere Planungsphase erinner kann (die Wohnnutzfläche ist ja für WBF, Grundsteuerbefreiung, Kanal, Wasser,... relevant) ist der Keller unter einer bestimmten Raumhöhe ohnehin kein Wohnraum. Und weiters wenn er ganz unter der Erde ist wegen den fehlenden Fenstern schon kein Wohnraum.
Aber wir haben im Plan einfach überall Lager hingeschrieben.

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  •  MissT
  •   Gold-Award
2.9.2018  (#3)
In NÖ spielt beim Keller (wie auch bei allen anderen Geschoßen) eine Rolle, ob es in dem Geschoß einen Wasser- bzw. Kanalanschluss gibt. Dementsprechend zählt das Geschoß bei der Abgabenberechnung dazu oder auch nicht. Ausnahmen gibt es für einen Technikraum. Einen Raum, in dem die Putztür eines Kamins ist, darfst Du meines Wissens auch nicht als Wohnraum deklarieren.

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  •  cyberspacer
  •   Bronze-Award
2.9.2018  (#4)
Im Kärntner WBF-Gesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000312) steht z.B.:
§5 Abs. 6: "[...] Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Lage, baulichen Ausgestaltung, Raumhöhe und Ausbaumöglichkeit nach für Wohnzwecke nicht geeignet sind, Treppen, Balkone, Terrassen sowie für landwirtschaftliche Zwecke spezifisch ausgestattete Räume in Verbindung mit einer Wohnung sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen;"

Nur was das "soweit sie ihrer Lage, baulichen Ausgestaltung, Raumhöhe und Ausbaumöglichkeit nach für Wohnzwecke nicht geeignet sind" genau heißt, weiß ich nur nicht.
Laut OIB Richtlinie 3 sind ja z.B. Räume unter erde prinzipiell nicht als Aufenthaltsräume geeignet. Und da gibts auch eine Berechnung für Mindestlichteinfall.
Und wenn als Aufenthaltsraum nicht geeignet, denke ich auch für Wohnzwecke ungeeignet?

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
2.9.2018  (#5)
"Einen Raum, in dem die Putztür eines Kamins ist, darfst Du meines Wissens auch nicht als Wohnraum deklarieren."
schrieb MissT
Warum soll in einem Wohnraum kein Putztürl sein dürfen? 
Haben auch im WZ das Putztürl. Keller gibt es keinen. 

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  •  MissT
  •   Gold-Award
3.9.2018  (#6)
Ich weiß es nicht. Wir haben die Putztürl in einem Wohnkellerraum, der das Gästezimmer ist - oder darf es sich um keinen Schlafraum handeln? Klingt nach einer Frage für Karl ...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
3.9.2018  (#7)

zitat..
MissT schrieb: Ich weiß es nicht. Wir haben die Putztürl in einem Wohnkellerraum, der das Gästezimmer ist - oder darf es sich um keinen Schlafraum handeln? Klingt nach einer Frage für Karl ...


Das Putztürl darf in jedem Raum sein. Jedenfalls steht nirgendwo das Gegenteil.

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  •  ijjiij
3.9.2018  (#8)
Hallo,

uns wurde vor kurzem von mehreren NÖ-Energieberatern unabhängig von einander gesagt, dass diese Deklaration der Keller-Räume laut Einreichplan eine Auswirkung auf die NÖ-Landesförderung hat.

Da gelten anscheinend Räume die am Einreichplan als "Keller" stehen NICHT als Wohnfläche, wenn da z.B. Wohnkeller, Hobbyraum oder ähnlliches steht dann gelten sie schon.

Dabei geht es aber nur um eine Grenze (glaube das waren 130m² Wohnfläche) für die Förderung. Bis zu dieser Grenze übernimmt das Land die "Eintragungsgebühren" im Grundbuch für die Förderung, darüber muss man die selbst bezahlen. Geht da wohl um ca. 300€.

Habe dazu leider keine weiteren Informationen, da wir nicht genauer nachgefragt haben. Wir planen zz. ohnehin ohne Keller, darum war es nicht so interessant für uns.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
3.9.2018  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb: Das Putztürl darf in jedem Raum sein. Jedenfalls steht nirgendwo das Gegenteil


In der Garage darf sich kein Putztürl befinden, soweit ich mich erinnere! Aber Garage ist ja kein Wohnraum. Wohnraum schon, aber halt nur fürs Auto!emoji

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