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Maximale Anzahl an Nebengebäuden usw.? STMK.

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  •  Steirerbua
10.5. - 17.5.2018
8 Antworten | 2 Autoren 8
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Hi
gibt es eine begrenzung an Nebengebäuden? Sind z.B. auch zwei oder drei Garagen mit je 40m2 erlaubt. 
Und darf ein Nebengebäude auch auf einer anderen Parzelle (Grungstücksnummer) gebaut werden als das Hauptgebäude? 
Wäre für die STMK Freiland gedacht.
danke

  •  Karl10
  •   Gold-Award
11.5.2018  (#1)

zitat..
Steirerbua schrieb: Wäre für die STMK Freiland gedacht.


Du wirst im Freiland wahrscheinlich überhaupt kein Gebäude bauen dürfen - weil es eben "Frei"land ist und nicht Bauland.

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  •  Steirerbua
14.5.2018  (#2)
Voraus gesetzt es besteht natürlich bereits ein Wohngebäude auf dem Grund im Freiland. Aber wie ich es sehe gibt es wohl keine einwende wenn das keiner weiß. Und im bauG nichts zu finden ist.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.5.2018  (#3)
Is halt schwierig, mit so dürftigen, unvollständigen Angaben eine konkrete Antwort zu geben.

Also offensichtlich sind wir im Freiland und auf dem Grundstück befindet sich ein bereits bestehendes Wohngebäude?
Und es handelt sich auch nicht um eine Landwirtschaft?


zitat..
Steirerbua schrieb: Aber wie ich es sehe gibt es wohl keine einwende wenn das keiner weiß.


Was weiß keiner? Dass du ein Gebäude errichtest? Wird wohl nicht zu übersehen sein!

zitat..
Steirerbua schrieb: Und im bauG nichts zu finden ist.


Wonach hast im Baugesetz gesucht?
Ob und was du im Freiland bauen darfst, steht nicht im Baugesetz, sondern im Raumordnungsgesetz!



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  •  Steirerbua
15.5.2018  (#4)
Ja im Freiland mit wohnhausbestand ohne Landwirtschaft.neben Gebäude setzen sowieso ein hauptgebäude Voraus!?
Wenn es keiner weiss war jetzt auf das Forum und nicht auf den Bau bezogen. 
Natürlich hab ich auch das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] schon durch geschaut aber halt nichts konkretes dazu gefunden. Oder halt nur für Freiland alleine aber wenn schon ein Hauptgebäude steht ist ja hoffentlich was anderes sonst wäre ja noch nicht mal eine gartenhütte erlaubt da freiland.
Wenn du jetzt mit den Fakten noch was näheres weißt wäre schön.lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.5.2018  (#5)

zitat..
Steirerbua schrieb: neben Gebäude setzen sowieso ein hauptgebäude Voraus


Nein! Woher hast das?

zitat..
Steirerbua schrieb: Natürlich hab ich auch das ROG ROG [Raumordnungsgesetz/Raumplanungsgesetz] schon durch geschaut


Na, da hast nicht gut genug geschaut. Gibt eh nur einen Paragraphen fürs Freiland, nämlich den § 33 Raumordnungsgesetz. Da steht alles drin, was du wissen willst.........

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  •  Steirerbua
16.5.2018  (#6)
Das mit den Nebengebäude muss mir irgend einer von den rechtsverdreher gesagt haben wenn du mehr weißt dann bitte um Aufklärung aber wider mit den gleichen Vorgaben Freiland ,keine Landwirtschaft?

Im Paragrafen 33 steht eben nur zwei Pkw von je 3.5t aber keine maximale Grösse des Gebäudes  und was auch eine Frage war ob Mann auf der angrenzenden Parzelle im Garten die dann freiland ohne rechtmäßigen Bestand ist auch ein Gebäude errichten darf? Dazu steht nichts hab ich aber in der Praxis schon gesehen. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.5.2018  (#7)

zitat..
Steirerbua schrieb: Dazu steht nichts


Tschuldigung, jetzt muss ich ein bisschen stur werden: Also bitte nochmal lesen!!!
Und zwar den § 33 Abs. 5 Zif. 7 - aber bitte ganz und nicht irgendwo in der Mitte aufhören!!
Was steht da?

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  •  Steirerbua
17.5.2018  (#8)
Also maximal 40 m2. Nicht auf einer anderen Parzelle. Hab das mit die m2 nur auf die flugdächer bezogen gehabt.Dann war das früher wohl etwas anderes wenn ich so meine Nachbarn anschaue. Oder es hat doch was mit der konektion zu. Lg danke

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