« Baurecht  |

Geschoss oder kein Geschoss lt. Baurecht

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Pklampfl1
31.1. - 2.2.2018
5 Antworten | 3 Autoren 5
5
Guten Tag,
wir haben eine Dachschräge von 46° der Kniestock ist ca. 50cm hoch.
Jetzt wollen wir eine 6m lange Gaube anbauen welche an den Kniestock anschließt.

Handelt es sich dann um ein Geschoss lt. Baurecht?

Danke

  •  ptelea
  •   Silber-Award
31.1.2018  (#1)
Hallo! Da jedes Bundesland eine eigene Bauordnung hat schreib bitte dazu wo du den Anbau machen willst.
Liebe Grüße

1
  •  Pklampfl1
31.1.2018  (#2)
Bundesland ist Steiermark.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
31.1.2018  (#3)
Wäre sicher leichter zu beantworten wenn man wüßte, worauf du genau hinaus willst!!!

Ich bin kein Experte für die Steiermark, aber rein von den gesetzlichen Definitionen her dürfte es so sein, dass deine geplante Gaupe keinen Einfluss auf die Frage Geschoß oder nicht Geschoß hat.
Wahrscheinlich ist dein Dachraum schon jetzt als "Geschoß" zu werten (wie gesagt, dabei kommts nicht auf die Gaupe an)
Und wenn dieses Geschoß (=jener Teil des Dachraumes der höher als die Mindestraumhöhe ist) nicht ausgebaut ist und nicht genutzt wird, dann ist es aber kein "Dachgeschoß" (hat jetzt auch alles nichts mit der Gaupe zu tun).
Du musst also dabei die jeweiligen Begriffsdefinitionen im Baugesetz genau anschauen und beachten.

1


  •  Pklampfl1
1.2.2018  (#4)
Es geht um die Grenzabstände welche bei einem zusätzlichem Geschoss höher sein müssten.

Verstehe die Definition lt. Gesetz nicht ganz.


                                         Als Geschosse in der jeweiligen Gebäudefront sind jene anzurechnen,

-

die voll ausgebaut oder zu Aufenthaltsräumen ausbaufähig sind und

-

deren Außenwandfläche zu mehr als 50 Prozent und im Mittel mindestens 1,5 m hoch über dem natürlichen Gelände liegt.

(5) Nicht als Geschosse anzurechnen sind an der

-

Traufenseite: Dachgeschosse bzw. für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachböden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt;

-

Giebelseite: das unterste Dachgeschoß bzw. der unterste für Aufenthaltsräume ausbaufähige Dachboden, sofern die Höhe eines allfälligen Kniestockes 1,25 m nicht übersteigt und die Dachneigung nicht mehr als 70 Grad beträgt.


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.2.2018  (#5)

zitat..
Pklampfl1 schrieb: Es geht um die Grenzabstände welche bei einem zusätzlichem Geschoss höher sein müssten.


Die Frage ist somit, ob durch den Einbau der Gaupe ein zusätzliches Geschoß entsteht.
Und nur wenn ja stellt sich als nächstes die Frage, um welche Art von Geschoß es sich handelt (nur Geschoß oder Dachgeschoß). Und erst dann kann man herausfinden, ob das Auswirkungen auf den einzuhaltenden Grenzabstand hat.

Da ich ja kein Experte für die Steiermark bin, hab ich versucht mich da ein bisschen tiefer einzulesen und muss ehrlich sagen, ich kann´s nicht eindeutig beantworten.

Ich hab jedenfalls nichts greifbares gefunden, ob jetzt der Gaupeneinbau etwas an der Geschoßeigenschaft ändert.
Aus den Defintionen für "Geschoß" und "Dachgeschoß" im § 4 Baugesetz kann ich nichts ableiten, dass die geplante Gaupe da irgendwie zu berücksichtigen wäre oder irgendwas ändern würde. 
Wenn also die Gaupe da nichts ändert, dann ändert sich auch nichts hinsichtlich Geschoße, Geschoßanzahl und Grenzabstand.

Es ist also die Kernfrage: entsteht durch die Gaupe ein zusätzliches Geschoß??
Im Normalfall hätte ich da gesagt: NEIN! (womit sich ja alle weiteren Fragen erübrigen würden)

In deinem speziellen Fall macht mich aber die unübliche Länge der Gaupe von 6 m etwas stutzig (ohne dafür im Gesetz was Konkretes gefunden zu haben).
Es irritiert mich auch etwas, wenn du ganz oben schreibst, dass die Gaupe "an den Kniestock anschließt". Heißt das, dass die Fesnter der GAupe direkt auf den Kniestock aufgesetzt werden, d.h. die Gaupe ist aus der Sicht des Kniestockes nicht zurück (d.h. nach oben ) versetzt?? Wird dann der Kniestock nach oben direkt durch die Fenster verlängert? und könnte man sage, dass dann die Fenster der GAupe Teil des Kniestockes werden und dass somit eine wesentliche Erhöhung des Kniestockes erfolgt (und das über eine Breite von 6m). Häte das dann irgendeine Auswirkung auf die Geschoßdefintion, sodass das dann anders einzustufen ist, als bisher?
Wie gesagt, ich hab dazu nichts gefunden und bin mir dazu alles andere als sicher!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Abweichung Einreichungsplan, aber Benützungsbewilligung vorhanden