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·gelöst· Garantiearbeit [B]

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  •  alteruhu
  •  [B]
  •  [Burgenland]
10.12. - 21.12.2017
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Ein Grüß Gott an die Forumleser,
ich habe mit meinem Fertigteilhaus-Errichter das Problem - Gastherme, Schallübertragung, zum
Nebenraum.
Bei der Montage der Gastherme ist nach meiner Einschätzung nicht auf den Einbau einer
Schallentkopplung eingegangen worden.
Es wurde eine aufwändige Schallmessung durchgeführt.
Der Errichter hat mir den Vorsatz einer Zusatzwand fast kostenlos angeboten, oder die Demontage
der Therme mit entsprechender Neumontage mit 50% tiger Kostenbeteiligung.
Die Aussage vom Errichter, Neuinstallation der Therme zu teuer!!
Da ich den Mangel nicht verursacht habe, sehe ich nicht ein, die Kosten zu tragen.
Eine Vorsatzwand möchte ich nicht, da für mich ein hoher technischer Aufwand an Vor.- und Nach=
arbeiten anfallen würden. Warum soll ich die Unfähigkeit vom Errichter büßen.
Wie soll ich mich verhalten.
Hoffe auf eine positive Resonanz
Es grüßt der alteuhu

  •  BoZm
  •   Gold-Award
11.12.2017  (#1)
Es kommt auf die Schallbelästigung an.
Wenn es aus einem Rahmen springt, wo es dich dauerhaft beeinträchtigen kann, dann hat so oder so, jede/r der/die das Teil eingebaut hat verloren.
Wenn es dich um den Schlaf bringt, liegt es auf der Hand.

Wenn du merkst, dass mit dem Kollegen nicht zu sprechen geht, aktivierst du den Anwalt.
Also Häuslebauer hast eh ein Rechtsschutz und somit kein Problem mit dem Geld.

zitat..
alteruhu schrieb: Warum soll ich die Unfähigkeit vom Errichter büßen.


Hast vollkommen Recht, jedoch ist das Wort "unfähig" in einem Gespräch kontraproduktiv.
Zum damaligen Zeitpunkt hat er/sie nicht daran gedacht. Passiert. 

Du bist auf jeden Fall bereit, dass sie dir dies Ordnungsgemäß hinstellen ohne dass du Komforteinbußen hast oder Zusatzkosten davon trägst.

Du hast auf jeden Fall keine Schuld.

1.) Als Kulanz kannst du anbieten, dass sie sich den Termin aussuchen können und du dir an den Tagen für sie Zeit nimmst.
Somit ist eine gewisse Flexibilität deinerseits an den Tag gelegt.

2.) Als zusätzliche Kulanz kannst auch anbieten, dass er dir das Ding ordnungsgemäß Installiert, dafür erspart er sich die Kosten für die "aufwändige Schallmessung" und er wird deinen Anwalt nicht kennenlernen.

Dazu solltest aber einen Anwalt bereits kontaktiert und über die Sache informiert haben.
Erstberatungen kosten nichts, und du kannst den Anwalt auch gleich beim Namen nennen, dann schaut das Gespräch schon viel besser für dich aus.
Vor allem, lies den Namen vom Anwalt nicht ab oder mit "ähmmm"... der Name muss sitzen und so auch rüber kommen.

Dann bekommt der Kollege auch das Gefühl, dass du dich nicht das erste mal mit ihm getroffen hast. emoji

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
21.12.2017  (#2)
Es wäre interessant zu Erfahren, wie das ganze ausgegangen ist.

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  •  alteruhu
21.12.2017  (#3)
Hallo Georgl,
es ist leider so das der Hersteller/Verursacher abwiegelt und eine billigst Variante zur Entkoppelung
anbietet.
Ich werde im neuen Jahr durch einen Kostenvoranschlag einer Installationsfirma den tatsächlichen
Kostenrahmen feststellen lassen. Die mir angebotene Kostenbeteiligung von 500.--€ lehne ich
erstmal ab. Erscheint mir zu hoch für Therme AB und wieder DRAN .Außerdem ist es ja nicht
von mir verursacht sondern ein Garantie/ Gewehrleistungsfall.
Im Internet werde ich mal nachforschen wo ich eine für den Kostenvoranschlag passende Firma finde.
Für den Moment besinnliche Weihnacht und 2018 alles Gute vom altenuhu

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