« Baurecht  |

Grundstück teilen und Stellplätze [OÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  CytochromP450
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
25.10. - 29.10.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
2
Hallo zusammen,
wir wollen mit einer anderen Familie gemeinsam (OÖ / Wels-Land) ein Grundstück kaufen und teilen und dann selber ein Doppelhaus darauf bauen. Laut Bebauungsplan ist das zulässig.
Folgendes Thema:
Das GST von 3 Seiten umschlossen und die öffentliche Straße befindet sich an der Ostseite. Wir wollen aber so teilen, dass jede Haushälfte einen südseitigen Garten hat, also entsteht ein Grundstück ohne direkte Straßenanbindung. Da grundbücherlich ein Servitut für Geh-, Weg- und Leitungsführungsrecht verankert werden soll, rechne ich hier mit keinen Schwierigkeiten. Nur die geforderten 2 Kfz-Stellplätze pro Haus machen mir Sorgen…
Wir würden gerne 4 Stellplätze (2 unter Carport) an der Straße machen.
1.) wie ist das rechtlich zu lösen, dass die Bewohner der hinteren Hauses auf dem Grundstück vorne ihren Stellplatz haben?
2.) Ist die Straßenkreuzung dort ein Problem (30er Zone, relativ ruhig)?

Bevor ich jetzt die Teilung und die KFz-Stellplätze bei der Gemeinde diskutiere hätte ich gerne schon ein paar Argumente zu meinen Gunsten, damit unser Vorhaben nicht schon im Keim erstickt wird.

Ergänzung:
Laut OÖ BauTG §43 steht ja nur, dass „(2) Soweit auf dem Bauplatz oder dem zu bebauenden Grundstück die erforderlichen Stellplätze nicht errichtet werden können, ist der Verpflichtung nach Abs. 1 entsprochen, wenn eine Abstellmöglichkeit auf Stellplätzen außerhalb des Bauplatzes oder des zu bebauenden Grundstücks, jedoch innerhalb einer angemessenen, 300 m nicht überschreitenden Wegentfernung vorhanden ist und auf Dauer privatrechtlich sichergestellt wird.“

Ist halt die frage, wie das mit „können“ auszulegen ist… Mit Servitut könnte man ja auch auf das hintere Grundstück fahren, aber das wäre eine sehr unpraktische Lösung (jedes mal 25m rückwärts rein oder raus mim Auto  )

Zur Abbildung: Blau wäre das Doppelhaus, rot die Grundstücksgrenze Neu, hellgrün sind aktuelle grenzen. Grau wäre dann der geplante Zugang zu den Nordseitigen Hauseingängen (dort wo die graue Linie auf die Straße trifft ist auch die bereits abgesenkte Gehsteigkante) und in schwarz wären jetzt mögliche KFz-Stellplätze skizziert.

Weiss wer was?

LG Robert


2017/20171025150592.png

  •  CytochromP450
27.10.2017  (#1)
Hi,

Weiss keiner was? vielleicht sollte ich Karl10 direkt anschreiben emoji

PS: war heute bei beim Bauamt. Es wurde mir geraten, das Thema mit dem Ortsplaner gemeinsam zu besprechen, aber ich bekam durch die Blume gesagt (vom Bauamt), dass das die Stadt so nicht will.
Argument war, dass die Hälften nach Teilung zu klein wären und normalerweise 400m² pro Parzelle bei Doppelhaus erforderlich wären.
Das Grundstück hat 754m² und somit nach teilung je 377m². Und da soll das jetzt ein Drama sein? Ganze 50 m entfernt mit selben Bebaungsplan sind 2 Doppelhaushälften mit je 326m Grund, keine 3 Jahre alt... Gibt es irgendwo Schriftsätze/Gesetze, die die Mindesgröße von Grundstücken für Doppelhäuser regeln?
Auch Aussagen wie, "ja, dass wollen wir nicht" und "..vor 3 Jahren häten wir zu sowas noch Ja gesagt"...

Ich hatte den Eindruck, man wolle es mir vehement ausreden (noch vor dem Kauf des Grundstücks), keine Ahnung, wie ich dann rechtlich das durchbekomme, wenn ich mich zum Grundstückskauf entschließe und die Gemeinde aus irgendeinem Grund "Nein" sagt....

Gibt es irgendwas, um Rechtssicherheit zu bekommen, bevor man das Grundstück kauft, teilt und dann auf "gut Glück" ansucht?

Der Makler des Grundstücks meinte, das Projekt so wie man möchte mal einreichen, wie genau konnte er mir nicht schlüssig erklären. Hat jemand schon mal sowas gemacht oder Erfahrungen diesbezüglich.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die erforderlichen 4 Stellplätze auch von Ortsplaner abgesegnet werden müssten, weil das ja ein Kreuzungsbereich sei (Grundstück zum öffentlichen Gut, 30er Zone, schwach befahren). Da könnte die Gemeinde auch gach auf stur schalten.

EDIT: ein großes Haus (wil GFZ 0,45) wäre porblemlos möglich, dann halt mit Wohnungseigentum quasi geteilt. Aber das wird bei einem Bankkredit wahrscheinlich wieder ein Problem werden, wenn das Haus ja noch nicht mal errichtet ist....



1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.10.2017  (#2)
War 1. jetzt einige Tage offline und 2. bin ich wie bekannt nicht der Experte für OÖ, sondern für NÖ. KAnn da jetzt nur bedingt helfen.

zitat..
CytochromP450 schrieb: Gibt es irgendwas, um Rechtssicherheit zu bekommen, bevor man das Grundstück kauft, teilt und dann auf "gut Glück" ansucht?


Jein. Eine verbindliche Vorausentscheidung oder Garantie für irgendwas gibt es nicht.
Sehr wohl kann man aber mit einer rechtlich und fachlich fundierten und gut dokumentierten Planung und Projekterstellung einiges bewirken und sozusagen den Weg vorgeben.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass es bei solchen Fragen immer ein gewisses - ich nenne es "Planungsrisiko" - gibt. Und ganz genau und sicher weiß man manches halt erst dann, wenn eine Entscheidung der Behörde vorliegt - allenfalls nach Durchlaufen diverser Rechtsmittel.
Aber nochmal: wenn ich was haben will, dann hilft es, wenn man das rechtlich/fachlich gründlich aufarbeitet und in die Einreichung einarbeitet. Dann muss die Behörde konkret sagen, warum sie das rechtlich/fachlich falsch sieht und es wird für einen ablehnenden Bescheid nicht reichen, nur zu sagen "das wollen wir so nicht".



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Ergebnis Feuerbeschau