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Kellerstöckl vermieten [W]

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  •  DEFQON
  •  [W]
  •  [Wien]
21.10. - 24.10.2017
9 Antworten | 2 Autoren 9
9
Ich bin dabei mir ein "Kellerstöckl" zu kaufen der Grund-Widmung Agrar / Landwirtschaft mit einem offensichtlichem Wohnbereich im Obergeschoss (mit Küche 2 Wohnzimmer / Schlafzimmer WC und Bad).

Ich nehme an dass man offiziell nicht in dieser Immobilie wohnen und sie somit auch nicht normal vermieten darf weil sie nicht auf Wohnbau-Land steht.

Meine Frage:
Darf ich das Haus landwirtschaftlich nutzen und somit vermieten?
Was sind meine Verpflichtungen und was ist zu beachten wenn ich Vermieter bin?
Wie sieht der landwirtschaftliche Nutzen aus?

Wäre schön wenn ich mir hier Rat holen kann.

Liebe Grüße
Markus B.

2017/2017102158135.png

  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2017  (#1)
Bundesland???
Und bitte den exakten Wortlaut der Flächenwidmung laut Flächenwidmungsplan angeben!!!
Gibt es einen Bauakt von dem Objekt (Pläne und Baubewilligungsbescheid)?? und wenn ja, was genau steht da drin, d.h. als was wird das Objekt da bezeichnet? Welche Nutzung wird da dafür angegeben?

Solltest du bisher weder Flächenwidmungsplan noch Bauakt eingesehen haben, dann bist du hier viel zu früh, denn dann ist alles reine Spekulation, was man dazu sagen würde.

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  •  DEFQON
21.10.2017  (#2)
Danke für die schnelle Antwort.
Laut Flächenwidmungsplan ist dieses Grundstück bzw. das Gebäude mit "Gke" deklariert, laut Immobilienagentur ist es ein "Kellerstöckl".
Im Grundbuchauszug steht neben GST-Nr "G BA (NUTZUNG)"
Kenn mich leider viel zu wenig aus.
Das Haus steht in Niederösterreich.

LG

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  •  DEFQON
21.10.2017  (#3)
Der genaue Wortlaut der Widmung ist: Bauland / Agrar.
Baubewilligungsbescheid hab ich keinen. Bekommt man den auch beim Bezirksgericht?

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.10.2017  (#4)

zitat..
DEFQON schrieb: Laut Flächenwidmungsplan ist dieses Grundstück bzw. das Gebäude mit "Gke" deklariert


zitat..
DEFQON schrieb: Der genaue Wortlaut der Widmung ist: Bauland / Agrar.

Diese beiden Angaben widersprechen sich und schließen einander aus!!!!

zitat..
DEFQON schrieb: Im Grundbuchauszug steht


Das Grundbuch hat zu dieser Frage keine Relevanz!!!

zitat..
DEFQON schrieb: laut Immobilienagentur ist es ein "Kellerstöckl".


Das, was da die Immobilienagenturen oft beschreiben ist leider meist rechtlich nicht exakt. "Kellerstöckl" ist ein Ausdruck aus dem Volksmund, aber nicht aus dem Raumordnungsgesetz oder der Bauordnung.

zitat..
DEFQON schrieb: Baubewilligungsbescheid hab ich keinen. Bekommt man den auch beim Bezirksgericht?

Nein! Du musst zur Gemeinde. Dort ist die Baubehörde. Da gibt es Bauakt und Flächenwidmungsplan.



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  •  DEFQON
22.10.2017  (#5)
Gut, die Unterlagen, die von der Immobilienagentur ausgearbeitet wurden kann man also nicht ernst nehmen. Das Gebäude (ohne Garten) ist ganz klar als Gke deklariert. Das heißt Kellergasse glaub ich.
Ich Frage mich ob es generell möglich ist in einer "Kellergasse" in einem "Kellergebäude" (welches offensichtlich ein vollwertiges Wohnhaus ist) zu wohnen.

LG

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.10.2017  (#6)

zitat..
DEFQON schrieb: die von der Immobilienagentur ausgearbeitet wurden kann man also nicht ernst nehmen.

NAja, die wollen verkaufen und deren unternehmerisches Ziel ist es, Gewinne zu lukrieren.....

zitat..
DEFQON schrieb: Das Gebäude (ohne Garten) ist ganz klar als Gke deklariert.


Ok. Hat halt irritiert, dass da auch noch Bauland/Agrar angegeben wurde (woher hast das eigentlich gehabt?). Gke ist eine Grünlandwidmungsart. Wie du richtig sagst, heißt das " Grünland-Kellergasse".

zitat..
DEFQON schrieb: Ich Frage mich ob es generell möglich ist in einer "Kellergasse" in einem "Kellergebäude" (welches offensichtlich ein vollwertiges Wohnhaus ist) zu wohnen.


Die Fragestellung ist da jetzt rechtlich etwas verschwommen. "Möglich" ist vieles.
Man muss 2 Dinge auseinanderhalten:
1. Die Baubewilligung: Du darfst das Objekt in jedem Fall dafür nutzen, wofür es eine Baubewilligung hat. Das hat (noch) nichts mit der Flüächenwidmung zu tun. Daher hab ich oben auch schon nach der Baubewilligung gefragt.
Mit anderen Worten: wenn sich aus der Baubewilligung eindeutig eine Wohnnutzung ergibt, dann darfst du dort wohnen, auch wenn es im Grünland steht.
2. Der zweite Punkt ist die Flächenwidmung. In der Widmungsart "Gke" ist die "Umgestaltung zu Wohnhäusern" nicht zulässig. D.h. wenn das Objekt bisher nicht als Wohngebäude bewilligt war, dann darfst du zukünftig auch keines draus machen. Du wirst die dafür erforderliche Baubewilligung nicht erhalten.
Ist es allerdings ein schon bewilligtes Wohnobjekt, dann darfst du es der Bewilligung entsprechend natürlich (weiter)nutzen (siehe Punkt 1.). Du darfst an diesem bewilligten Wohnobjekt jedoch künftig keine bewilligungs- oder anzeigepflichtige Arbeiten/Änderungen/Umbauten/Zubauten vornehmen (der Bestand ist also rechtlich sozusagen "eingefroren"). Du darfst dann lediglich "sanieren" - darunter versteht man: schadhafte Teile in gleicher Art und Ausführung wie bisher ausbessern und austauschen (Putz erneuern, DAch ausbessern, vielleicht einen Dachsparren tauschen, aber kein komplett neues Dach machen, Installationen erneuern usw....). Aber nicht in die (tragende) Bausubstanz eingreifen!


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  •  DEFQON
24.10.2017  (#7)
Erstmal Danke für die ausführliche Richtigstellung. Widmung Agrar / Bauland ist von der Immobilien Firma festgestellt worden, die haben wahrscheinlich nicht einmal den Flächenwidmungsplan angeschaut (was mich ärgert weil das Gutachten bzw. Schätzung der Immobilie auch viel Geld gekostet hat und es offensichtlich nichts wert ist).
Nun hab ich die Baubewilligungen, sieht auch ganz normal aus soweit. Beschrieben ist das Bauvorhaben mit "Neubau eines Presshauses". Eine neue Widmung finde ich nicht in den Unterlagen.
LG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
24.10.2017  (#8)

zitat..
DEFQON schrieb: Widmung Agrar / Bauland ist von der Immobilien Firma festgestellt worden, die haben wahrscheinlich nicht einmal den Flächenwidmungsplan angeschaut


Da stellts mir alle Haare auf, wie unseriös da immer wieder agiert wird. Und nichts passiert denen ....
Bauland Agrargebiet bietet nahezu alle Möglichkeiten. Grünland Kellergasse ist dagegen sehr eingeschränkt.

zitat..
DEFQON schrieb: Beschrieben ist das Bauvorhaben mit "Neubau eines Presshauses".


Dann ist die offensichtlich bestehende Wohnung somit illegal. Was sagt denn die Immobilienfirma dazu?!

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  •  DEFQON
24.10.2017  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb:
___________________
Dann ist die offensichtlich bestehende Wohnung somit illegal. Was sagt denn die Immobilienfirma dazu?!


Die Immobilienfirma schreibt: Einsichtnahme in Grundbuch und Bauplan. (Werde mal dort anrufen)
Die Frage ist nur wie man ein Presshaus vermieten kann.

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