Aufstockung Garage 2,9m Grundstücksgrenz
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In NÖ darf die Garage ins Bauwich (drei Meter) ragen - aber nur die Garage (also ohne Aufstockung.
Nicht verzagen, Baubehörde 1. Instanz (Bgm./deiner Gemeinde) fragen, bzw. dessen Sachverständigen. |
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