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Hallo!
Ne da kommt nichts mehr. Ihr könnt einfach anfangen sobald ihr die Bausfreigabe habt. Wir haben mit den Erdarbeiten sogar schon davor angefangen. Haben übrigens auch im schönen Südburgenland gebaut ![]() |
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Im § 17 Abs. 5 Baugesetz steht:
5) Die Baubehörde hat dem Bauwerber zwei Ausfertigungen der mit dem Freigabevermerk versehenen Einreichunterlagen nachweislich zuzustellen und die Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind von der Baufreigabe zu verständigen. Nach der Zustellung darf mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Die Baufreigabe gilt als Baubewilligung. Alles klar? |
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Bauplakete habt ihr schon erhalten? |
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Danke für die Infos! Kenn mich jetzt aus!!
@VWG 40 ja die haben wir bekommen! ![]() Schönen Tag noch! lg. |