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geschlossene Bauweise - Gastherme

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  •  Rafaela
16.6. - 17.6.2015 1
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Hallo,
mein Titel ist vielleicht etwas verwirrend aber ich habe 2 Fragen:

1. Eine ungenannte NÖ Gemeinde wird gerade etwas unangenehm wegen folgender Sachlage: Ich besitze ein Haus mit Grundmauern aus dem 15. Jhd. in einem Hof mit ähnlichen Gebäuden und einer Widmung als geschlossene Bebauung. Aufgrund der alten Substanz ist jedoch die Durchfahrt bzw. Parkmöglichkeit gleich 0, da alle Anrainer durchschnittlich 2 Autos besitzen. Daher waren wir auf der Gemeinde um die Einfriedung (Mauer mit Zaun ca. 1,5 m hoch) ca. 5 m nach hinten zu versetzen. Jetzt verläuft sie direkt auf der Grundstücksgrenze danach in der Flucht mit meiner Hausmauer. Erst war die Ausfkunft das dies nicht einmal Anzeigepflichtig wäre, jetzt ist es ein ganz großes Problem wegen der geschlossenen Bauweise. Zusätzlicher Punkt wäre: der Nachbar hat eine baugleiche bzw. ähnliche Konstruktion wie die die ich plane. Kennt sich diesbezüglich jemand aus?

2. Selbige Gemeinde ist etwas stur weil es notwendig ist den Außenwandanschluss der Gastherme zu versetzen, da der neue Anschluss zur Straße hingehen würde. Angeblich wäre dies mit der neuen Bauordnung nicht mehr zulässig bzw. Außenwandanschlüsse generell auch in der Sanierung nicht mehr erlaubt. Weiß hier jemand etwas darüber?

Würde mich freuen wenn ihr mir eure Meinungen mitteilen könntet, da ich demnächst ein ernstes Gespräch mit dem Bürgermeister führen muss und gerne vorbereitet wäre.
Vielen Dank schon im Voraus.

  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.6.2015  (#1)

zitat..
Rafaela schrieb: mein Titel ist vielleicht etwas verwirrend

Nicht nur der Titel. Nach deinen Angaben kann ich mir leider kein detailliertes Bild über die konkrete Situation machen. Das brauchts aber für eine konkrete Beantwortung. Bitte genauer bzw. verständlicher oder noch besser: eine skizze machen.

Bei der Frage 2 meinst eine Außenwandtherme mit Abgasführung zur Straße hin??

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