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WDVS auf Brandwand in NÖ

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  •  Chris1234
27.5. - 26.6.2014
3 Antworten 3
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Hallo an Alle,
mich plagt folgedes Problem, und ich hoffe ihr könnt ein wenig weiterhelfen ?
Ich errichte gerade einen Neubau in NÖ, Einfamilienhaus mit Keller, EG, Dachausbau. Das Gebäude wird direkt an der Grundstücksgrenze gebaut, Abstand der Wärmedämmung natürlich berücksichtigt, die Grenze selbst wir also nicht überschritten. Trotzdem haben wir natürlich die Auflage hier eine "Brandwand" zu errichten. Jezt meine Frage: Hat jemand eine Ahnung, ob ich diese Brandwand bereits nach OIB 2 Richtlinien errichten darf, obwohl in NÖ noch nicht gültig ?? Gibt es da vielleicht Ausnahmeregelungen (z.B.: Bestätigung des BM als I Bauinstanz) oder ähnliches ?
Denn laut OIB 2 Richtlinie sind wir Gebäudeklasse 3 und ich dürfte rundherung WDVS WDVS [Wärmedämmverbundsystem] aus EPS verwenden. Wähnrend wenn ich nach alter NÖ-BTV baue , müsste ich hier Steinwolle oder ähnliches werdenden, was 1) mehr kostet und 2) ich dann 1 von 4 Seiten ander gedämmt hätte, anstatt ein geschlossenen System ?? Hat jemand Ahnung, Erfahrung, oder Tipp wie ich das hinbekommen könnte nach OIB 2 auszuführen ??
vielen Dank !

  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.5.2014  (#1)
Die Sache ist ganz klar: OIB2 gilt in NÖ derzeit nicht, sondern die NÖ Bautechnikverordnung. Daran kommst derzeit (noch) nicht herum.
Auf dein Risiko: Im Sinne der Bautechnikverordnung einreichen und tatsächlich nach OIB 2 bauen und dann hoffen, dass demnächst auch in NÖ OIB 2 umgesetzt wird. Aber wie gesagt: auf dein Risiko.....

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  •  Chris1234
27.5.2014  (#2)
Hallo Karl,
danke für deine Antwort, ich habe in der Zwischenzeit etwas interessantes bei der Recherche gefunden, hast du dazu auch eine Meinung ?:
Bei der 6 Novelle der NÖ BTV von Nov. 2013 steht nun folgender Text drinnen: "§14 Abs. 2 Bei Außenwänden als Brandwänden und Gebäudeabschlußwänden anstelle von Brandwänden, müssen Außenputze, Wärmedämmvebundsysteme ODER Verkleidungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen" bei den Anmerkungen zur Novellierung steht um der OIB Richtline 2 entgegenzukommen. Kann ich das jetzt ganz naiv so interpretieren, dass wenn ich einen nicht brennbaren Außenputz (ist ja sowieso fast jeder) mache, dann gilt das Ding als Brandwand, auch wenn mit EPS gedämmt ?? Was sagst du dazu ?

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  •  Tamston
26.6.2014  (#3)
Ohne Karl10 zu sein, rate ich Dir davon ab.
Nimm halt eine andere Dämmung und kein EPS. So groß wird die Wand schon nicht sein, dass es wahnsinnig viel teurer würde.
Schau Dir doch mal Steinwolle Produkte an (zb von Rockwool). Das wird hinterher optisch nicht auffallen, denke ich.

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