Terrassenüberdachung
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..Bundesland???
Die 10 Jahre kommen mir eigenartig vor, glaube nicht dass es die in irgendeiner Bauordnung gibt (hab aber jetzt nicht konkret nachgelesen) - geht das nicht in eine ganz andere Richtung als Baurecht?? Zu den Einreichunterlagen: da kannst im RIS in jeder Landesbauordnung nachlesen, was so ein Einreichplan enthalten muss... |
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Hi Karl - Ja ein wenig komisch kam mir das eben auch vor. Das Objekt steht in Tirol.
Ich kenns halt eben, dass VORHER eingereicht wird ... oder sich das evtl. auch mal überschneidet bzw. bei gröberen Änderungen auch mal ein neuer Einreichplan nachgeschossen wird, aber eben nicht, dass man Ämter vor vollendete Tatsachen stellt - die meisten mögen das eher weniger und die Kompromiss-/Gesprächsbereitschaft leidet da gerne mal etwas drunter ;) Das RIS scheint hierzu nicht allzuviel herzugeben ... zumindest find ich hier leider nix. Vlt. mach ich ja was falsch :( |
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Hallo EGA!
Würde Dir empfehlen, ein paar Fotos vom Bestand zu machen. Diese mitsamt Deiner Skizze den eingetragenen Höhen und Abständen (insbesondere zu den Anrainern) schnappen und zum zuständigen Bausachverständigen gehen und das Projekt, die Einreichung oder Bauanzeige vorbesprechen. Dort kannst Du dann auch all Deine Fragen anbringen, wo Du sicher die Antworten bekommst, dass die nachträgliche Bewilligung reibungslos über die Bühne geht. |
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