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ERDWÄRME-WOHNRAUMLÜFTUNG

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  •  buffi1964
19.12. - 22.12.2010
3 Antworten 3
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wir bezogen ein reihenhaus mit erdwärmeanlage und wohnraumlüftung. nun wurde auf grund technischer mängel die erdwärmeanlage abgebaut und es kann nur mehr mit e-heizkörper das haus geheizt werden. das haus ist als niedrigenergiehaus ausgewisen und wir verbrauchen in 24.std.ca.49kw strom. bringen aber nicht mehr als 19-20 grad wärme in den räumen zusammen. wo kann ich mich hinwenden um das ganze begutachten zu lassen habe zwei kleine kinder die pausenlos krank sind. bitte um antwort. mfg. andreas

  •  hilfsarbeiter
  •   Silber-Award
19.12.2010  (#1)
Handelt es sich hierbei um eine Wohngemeinschaft mit zentraler Heizanlage? Mietobjekt? Wer hat die Anlage ausgebaut ... und aus welchem Grund?
Es kann doch nicht einfach jemand hergehen und eine Wärmepumpe ausbauen und dem Bewohner zumuten, mit Direktstrom zu heizen! Das vervierfacht deine Heizkosten!
Mit einem 24h-Verbrauch von 49kW wäre das eine permanente Heizleistung von 2kW ... also ein kleiner Elektro-Ofen, und damit wird es dann schon eng, ein ganzes Haus zu beheizen.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
19.12.2010  (#2)
@buffi - Als erstes würd ich mal denjenigen kontaktieren, von dem ihr das Haus gekauft/gemietet habt (am besten per eingeschriebenen Brief mit einer entsprechenden Frist).
Der muss ja einen Plan haben wies weitergehen soll, man kann ja nicht einfach die Heizung ausbauen.
Wie Hilfsarbeiter schon geschrieben hat, fehlen hier ein paar wichtige Infos.
Ich würd mich zusätzlich an die Schlichtungsstelle/VKI/AK usw. wenden oder die Rechtschutzversicherung, falls vorhanden, einschalten.

Wenn das ganze auf Mietbasis ist, ist ganz klar eine Verringerung der Miete fällig.
Falls das auf Eigentum ist und ihr schon alles bezahlt habt, wirds wohl eher langwierig werden.

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  •  machobo
22.12.2010  (#3)
Ganz wichtig - ist in solchen Fällen immer ein eingeschriebener Brief an euren Bauträger/Vermieter/Hausverwaltung ... mit einer Mängelanzeige und einer angemessenen Fristsetzung zur Beseitung des Mangels. Nur so bist du auf der sicheren Seite was die Anzeige von Mängel betrifft.
Ausserdem würde ich auch gleich mal möglichen Schadenersatz anklingen lassen (erhöhte Stromkosten, Arzt, Medikamente,...), wenn der Mangel nicht umgehende behoben wird. Eine nicht funktionierende Heizung im Winter mit 2 kleinen Kindern ist meiner Meinung nach unveratnwortlich.

Seit wann ist denn die Heizung ausgebaut? Und gibt es keinen Termin, wann die neue Heizung eingebaut werden soll? Das würde mich schon wundern wenn hier nichts vereinbart wurde.

Wie schon vorher erwähnt sind VKI/AK für ein Erstgespräch gute Ansprechpartner.

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