|
|
||
Hallo Paolo005 - Eine witterungsgeführte Regelung bei Fußbodenheizungen ist nicht erst seit heute, sondern schon seit Jahrzenten Stand der Technik.
Einzelraumregelungen erhöhen den Komfort, weil damit in jedem Raum individuell die gewünschte Raumtemperatur eingestellt werden kann. Seit einigen Jahren sind wirklich sehr preiswerte Komponenten am Markt erhältlich und werden in zunehmenden Maß auch verstärkt eingebaut. Darüber hinaus wirkt dieses Regelkonzept energiesparend und damit heizkostensenkend. Jedem Fachbetrieb muß das bekannt sein. Ob aus dieser Mißachtung eventuell ein versteckter Mangel abzuleiten ist, für den das Unternehmen haftbar ist, kann nur durch einen Juristen geklärt werden. Eventuell ist der Verein für Konsumenteninformation der richtige Ansprechpartner. Auch an den Gerichten ist, glaube ich, kostenlose Rechtsberatung möglich. Abgesehen davon sollte die Anlage schnell nachgerüstet werden. mfg g.o.j. |
||
|
||
hallo g.o.j - Vielen herzlichen Dank für Deine Hilfe. An einem versteckten Mangel habe ich auch schon gedacht. Nur scheint dass ein schwieriges Unterfangen zu werden, da man dass erst einmal nachweisen muss. Wie gesagt. Meine ausführende Firma beruft sich immer auf die Einhaltung der entsprechenden Önormen - und das kann ich jetzt glauben oder nicht, zumal ich auch noch nie Einblick bekommen habe.
Werde mich aber trotzdem morgen mal mit einem Juristen in Verbindung setzen und schauen, ob sich nicht doch etwas bewegen läßt. lg, paolo |
||
|
||
Hallo Paolo005 - Normen für Fußbodenheizungen sind:
ÖNORM B2242 vom 1.11.1998 und EN 1264 vom 1.6.2002 In keiner der beiden Normen gibt es einen Hinweis über Regelungen (leider). Das bedeutet aber nicht, daß dein Installateur "lege artis" gehandelt hat. mfg g.o.j. |
||
|
||
|
||
@Paolo - Warum gleich Juristen bemühen? Meist heißt es dann: "außer Spesen nichts gewesen"...
Welches Problem habt ihr konkret mit der Regelung, und ist die Heizung eine WP WP [Wärmepumpe] o. Gas...? |
||
|
||
suspekt...also der standard von 2008 dürfte das nicht gewesen sein, kommt mir eher vor als eine sparversion von fussbodenheizung.
was mir suspekt ist: 6 heizkreise im gesamten haus? wenn du zb 120m2 beheizte fläche hast und bei für niedrige vl-temperatur notwendigen VA von 10cm einhalten sollst, dann benötigst du pro m2 9 m fbh-rohre. wenn du nur 6 heizkreise hast, dann müsste durchschnittlich jeder 180m haben. das wäre viel zu lang bzw. wird nicht mehr die temperatur gleichmeissig gefördert. ich nehme aber eher an deine heizkreise sind alle kleiner als die maximal sinnvollen 120m und du hast ca. 15-20cm VA. bzgl. einzelraumregelung (err): diese macht für alle räume sinn, welche nicht täglich gleichmäßig genutzt werden. zb kinderzimmer, schlafzimmer, badezimmer, gästezimmer, evtl. arbeitszimmer. für wohnbereich/küche/diele kann man u.U. auf die err verzichten weil dort ohnehin 22° erreicht werden sollen, man sollte in diesem wohnbereich die zentrale bedieneinheit mit raumtemperturfühler nehmen und das passt. wenn du einen verlegeplan der fbh-rohre hast kannst du jene räume mit err nachrüsten, welche ihre eigenen heizkreise haben. problematisch wird es wenn ein heizkreis zwei räume mitbeheizt, dann macht die err keinen sinn mehr und ich fürchte das wird bei dir der fall sein. händisches einstellen der stellantriebe??? meinst du es sind am fbh-verteiler keine elektr. stellmotoren sondern händisch einstellbare rädchen montiert? dann sollte ein hydraulischer abgleich durch einen installateur gemacht werden und nichts mehr an den rädchen verstellt werden. |