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Anzeigen- oder Bewilligungspflichtig

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  •  barbarah
3.3.2010
4 Antworten 4
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Wir möchten an der Grundgrenze (auf unserer Seite) einen Betonsockel mit ca. 20cm Höhe von fertigen Belagshöhe machen. Ist gleichzeitig der Betonsockel für das Carport.

Weiß jemand von euch, ob das nur anzeigenpflichtig ist oder auch bewilligungspflichtig. Und ob der Nachbar damit einverstanden sein muss nach stmk. Baurecht?!

Danke Barbara

  •  Karl10
3.3.2010  (#1)
wie immer... Bundesland???????

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  •  hpk1
  •   Bronze-Award
3.3.2010  (#2)
barbara - hat eh Budesland Steiermark geschieben.

Betonsockel auf der Grundgrenze würde ich dir nicht raten, außer dein Nachbar ist damit einverstanden ist. zb. gleichzeitig Begrenzung seines Rasens.

Weiters hat du dein Carport erwähnt. Das mus meiner Meinung nach sowieso 3m von der Gundgrenze weg sein.


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  •  Karl10
3.3.2010  (#3)
Entschuldigung...hab das Bundesland glatt überlesen!

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  •  Karl10
3.3.2010  (#4)
@hpk1 - Warum muss das Carport 3 m von der Grenze weg sein???- Kann ich auf die Schnelle nirgendwo finden.
Für das Carport brauchts allerdings eine Baubewilligung. Da läuft der Sockel ja gleich mit - es stellt sich die separate Frage nach der Zulässigkeit des Sockels für sich allein dann ja gar nicht, oder?

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