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Niedertarif gekündigt!

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  •  mike69
26.6. - 29.6.2009
7 Antworten 7
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Hallo,
ich habe gestern von meinem Energieanbieter einen Brief bekommen, in dem man mir mitteilt, daß ab 1.7. nur noch ein Tarif für Tag und Nacht bei Wärmepumpen gilt. Muß ich das Akzeptieren oder kann man da was machen? Danke für die Antworten!

  •  creator
26.6.2009  (#1)
nein. - einseitige vertragsänderungen sind - überall, nicht nur bei banken - nicht möglich. schreib denen mit empfangsbestätigung einen widerspruch, evtl. in gleichschrift an den vki.
achtung: einseitige vertragsänderungen sind nie möglich - es braucht immer die zustimmung des jeweils anderen teils. das gilt auch bei eindeutigen vergünstigungen für den konsumenten. das gilt (als plakatives beispiel) bei handytarifen: auch wenn die minutentarife gesenkt und sogar alle leistungen billiger werden, darf nicht ohne zustimmung gesenkt werden.

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  •  Hitcher
26.6.2009  (#2)
Allgemeine Bedingungen - Du mußt in den Allgemeinen Bedingungen deines Liefervertrages nachsehen, welche Kündigungsbestimmungen vereinbart wurden. Bei Wien-Energie zB hast du 2 Wochen ab Zustellung so einer Mitteilung Zeit für einen schriftlichen Widerspruch. Das hilft aber nur wenig, denn dann kündigen sie den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Sehr wahrscheinlich hast du den Niedertarif nicht mehr lange. Wenn du einen Widerruf schreibst halt etwas länger, immerhin.

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  •  creator
26.6.2009  (#3)
da wäre ich nicht so pessimistisch wie hitcher... auch wenn er prinzipiell recht hat.
aber: jedes spiel hat seine regeln und die muss man halt manchmal genauer betrachten.
lustig ist z.b. eine frist für einen widerspruch, wenn das schreiben nicht eingeschrieben kam, also es keine bestätigung vom empfang der willenserklärung gibt.
auch darf die form der übermittlung einer willenserklärung nicht zu sehr beschränkt und schweigen als zustimmung gewertet werden. qui tacet consentire videtur - das spielt's halt nicht mehr. all diese bedenken gegen die klauseln dienen aber nur einem: der vorbereitung einer verhandlungsposition bzw. dem vermeiden der kündigung (wenn der anbieter wirklich so günstig ist). sonst wäre das eh wurscht, wechselst halt den anbieter nach vergleich bei www.e-control.at. da wäre z.b. die kündigungsfrist angenehm. da also nicht ohne ausdrückliche zustimmung ein vertrag geändert werden kann, läuft's drauf hinaus, dass sie dir den alten tarif (ohne deine zustimmung) nur mit kündigung wegnehmen können. der versorger hat die wahl: alten tarif belassen oder kunde weg (und evtl. kündigungskosten übernehmen). das würde ich denen mal so verklickern und warten, was passiert. würde die chancen auf belassen beim alten tarif auf mehr als 50% schätzen.

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  •  creator
26.6.2009  (#4)
zur sicherheit mal beim vki - und e-control nachfragen - vor dem kontakt mit versorger.

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  •  Hitcher
26.6.2009  (#5)
Zustellung - Du meinst sicher daß die Einspruchsfrist ja gar nicht beginnen kann weil sie nicht nachweisen können jemals ein Änderungsschreiben abgesendet zu haben. Das stimmt natürlich, in der Praxis ists trotzdem eine mühsame Streiterei, auch wenn man dabei im Recht ist.

Ob sie tatsächlich bei Einzelkunden auf die Tarifänderung verzichten nur weil er mit der Kündigung droht, da bin ich auch gespannt. Die Realität zeigt ja daß kaum jemand tatsächlich wechselt, obwohls seit Jahren ganz einfach wäre: Bei www.e-control.at informieren und auch gleich ein Anmeldeformular bei einem günstigeren Anbieter ausfüllen - fertig.

Macht aber kaum einer, daher bin ich weniger optimistisch daß er den Tarif noch lange hat. Aber wie gesagt, bei e-control kann man nachprüfen, obs nicht ohnehin einen noch günstigeren Tarif woanders ganz ohne Streit gäbe....

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  •  creator
26.6.2009  (#6)
da in 99,9% der fälle eh der verbund günstiger ist - (no, na - aber das ist hier egal), wäre ich vorab nicht sonderlich enttäuscht. eher froh, dass ich gekündigt werde und die chance habe, dem ex-versorger kündigungskosten zu verrechnen.

interessant ist auch, ob es nicht doch nach einigen anfragen beim vki a la psk und konto-box-neu läuft.gut, da ist jetzt das sahnehäubchen "irreführung" nicht gegeben, der rest ist aber ziemlich gleich. bin gespannt.

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  •  mike69
29.6.2009  (#7)
Nachgefragt - Ich habe nun bei meinem Energieversorger nachgefragt. Lt. Gesetz muß der Netztarif angepasst werden. Davon ist der Energietarif nicht betroffen. Dieser bleib bei Hochtarif und Niedertarif. Ich kann natürlich Einspruch erheben, dann kommt aber ein neuer Wärmepumpentarif zum Einsatz, bei welchem ich bei über 3000 kw/h 30 % Nachlass habe. Zahlt sich bei mir aber mit einem Gesamtstromverbrauch von nicht mal 5000 kw/h nicht aus. Also bleib ich mal bei meinem alten Vertrag.

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