« Hausbau-, Sanierung  |

Lärmdämmung bei Pultdach!

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  chris1968
13.2. - 14.2.2008
4 Antworten 4
4
Hallo Leute!
Ich habe ein Reihenhaus mit einem Pultdach 8° Neigung!
Das Dach ist aus Blech gefertigt,die decke des Obergeschoßes ist mit Gipsplatten gemacht, also keine Betondecke! Bei Wind, auch bei nur mäßigen Wind ist es sehr laut!Windgeräusche und Blechflattern!
Meine Frage! Welche Möglichkeiten gibt es um die extrem lauten Windgeräusche bzw. bei Wind das Blechflattern zu minimieren?

  •  baufrischling
13.2.2008  (#1)
siehe hier: - im Nachhinein ists ein wenig schwer.
das Thema wurde zum Beispiel hier
http://www.energiesparhaus.at/forum/9237
diskutiert.
Falls ich mich richtig erinnere gibt es noch einen anderen Thread wo über Möglichkeiten im Nachhinein diskutiert wird.
Den müsstest du halt selber suchen.
LG BF

1
  •  chris1968
14.2.2008  (#2)
Lärmdämmung Pultdach - Danke, ich suche jedenfalls einen der hier schon Erfahrung hat, das vorher nachher, würde mich interessieren, bzw. gibt es eine Norm bei den Abständen der Blechbahnen, es handelt sich ja um ein Reihenhaus, welche Geräusche sind zulässig?

1
  •  RobRob
14.2.2008  (#3)
neben der frage - was man machen kann erhebt sich natürlich auch die frage, wer für die Sanierung aufkommen muss.
Am Beispiel Wien kann ich sagen: Die Dachhaut muss die selben Schallschutzwert, wie die Wand aufweisen, das ist bei einem Reihenhaus 42 dB. Ob diese (theoretisch) erreicht werden, hängt vom Aufbau ab. Wenn das Haus noch nicht zu alt ist und diese Werte nicht erreicht werden, dann wäre da beim Errichter nachzuhaken. Wenn das Haus noch nicht zu alt ist und bei der Behörde kein Nachweis für den Schallschutz liegt (muss der Einreichung beigelegt werden), dann wäre sogar eine Amtshaftungsklage denkbar.
Den theoretischen Wert kann ein Bauphysiker oder jemand der sich mit diesen Dingen von Berufs wegen beschäftigt (wie zB. ich als planender Baumeister), nachweisen.

1


  •  chris1968
14.2.2008  (#4)
Pultdach Norm? - Ja gibt es denn eine Norm wie laut es im darunter liegenden Geschoß werden darf?

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Rabatt/Verhandlungsspielraum bei Fenster