zugesicherte eigenschaften [NÖ]
15.6.
-24.6.2009
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Muss die Wandlung nicht zumutbar sein? - "Wenn zugesicherte Eigenschaft fehlt und Mangel wirtschaftlich nicht behebbar kommt es zur Wandlung."
Und wenn die Wandlung nicht wirtschaftlich für den Verursacher ist, kommt es zu gar nix.
DVD-Rekorder wandeln ist ja ein leichtes Beispiel. Es gibt aber doch so Gesetzes-Stellen in Hinsicht "Zumutbarkeit" für den Hersteller, oder? Wenn also das Häuschen windschief ist und wackelt, muss der Baumeister es nicht abtragen und den Baugrund wieder herstellen wie er war, oder? Rein theoretisch viellicht, aber Praxis ist doch, dass der eigentlich unbehebbare Mangel dann relativiert wird ,d.h. es werden Stützmauern errichtet. Ich würde auf verbraucherrecht.at gerne mal eine größere Sache als DVD-Rekorder dokumentiert sehen. |
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