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Zubau vom Nachbar

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14.4.2009 1
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Kärnten
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Der Nachbar meiner Mutter plant eine Zubau,
Der Bescheid wurde ihr am Fr. 10.04.09 zugestellt.

Heute war mit meiner Mutter am Gemeindeamt um uns den Plan anzusehen.
Der Zubau wird über 11 Meter lang sein, in der Höhe 3,71 m,
das Grundstück meiner Mutter liegt 1 m tiefer = 4,71 und das
6 m von der Fensterfront meiner Mutter entfernt.

Die Krux an diesem Zubau ist, daß meiner Mutter die Sicht genommen wird.

Welche Möglickeiten haben wird?

  •  creator
14.4.2009  (#1)
die kärntner bauordnung findest du hier - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000201

relevant sind §§ 7,13,23 und 24. wenn der nachbar 3,71 hoch baut ist das ja eh sehr niedrig - bis 3,50 und 16m² wär's ja bewilligungsfrei...
der hübsche ausblick ist kein subjektiv-öffentliches recht und damit uninteressant - offenbar hat die mutter ja auch bis auf 3m an die Grenze gebaut.

wer krieg will, findet immer genug grund zum streiten. wenn sie mit ihren einwendungen nicht durchkommt, kann sie auch gleich bei baubeginn eine besitzstörungsklage beim bezirksgericht einbringen...

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